Baldur-Garten GmbH (Bensheim)
Baldur-Garten, eine Katastrophe vom Allerfeinsten?
Bestell-/Kundennummer: 105505289 und 675025
Am 21.03.2011 bestellte ich (Kundennummer 105505289) bei Baldur-Garten u. a. zwei Freiland-Orchideen Formosana, die im Baldur-Katalog auf Seite 26 bei einem Stückpreis von 8,88 Euro als "kräftige Pflanze" beschrieben werden.
Als die Bestellung nach mehreren Telefonaten endlich am 03.05.2011 (Lieferschein 03493279) ausgeliefert wurde, musste ich feststellen, dass statt Pflanzen Samenkörner geliefert wurden, die bei bester Pflege bis heute kein Lebenszeichen von sich gegeben haben.
Zu meinem Geburtstag am 14.04. bestellte meine Tochter (Kundennummer 675025) am 10.04. ebenfalls einige Pflanzen aus dem Baldur-Katalog, u. a. eine Freiland-Orchidee "Formosana". Als die Auslieferung, ebenfalls nach mehreren Mahnungen seitens meiner Tochter, endlich am 20. Mai (!) erfolgte, wurde für die Freiland-Orchidee statt der im Katalog versprochenen kräftigen Pflanze ebenfalls ein Samenkorn geliefert, der sich bis heute nicht entwickelte.
Diese Tatsachen wurden am 30.05.2011 per E-Mail dem Baldur-"Kundenservice" mitgeteilt. Bis heute wurde hierauf nicht geantwortet, eine Erfahrung, die sowohl meine Tochter als ich mit Baldur-Garten leider schon gemacht hatten.
Vielleicht setzt dieser Baldur-"Kundenservice" , falls er überhaupt existieren sollte, sich nun lieber gerichtlich mit mir auseinander.
30.06.2011 | 09:00
Abteilung: Kundenservice
Wir haben mit dem Kunden Kontakt aufgenommen.
Unserem Kunden und seiner Tochter haben wir die Orchideen gutgeschrieben.
Dem Kunden werden wir den Kaufpreis für die Orchideen erstatten.
Ihr Baldur-Garten Team
Echt lustig so was. . .
Und weiter? Ich schicke Ihnen sehr gerne nichts und stelle Ihnen monatlich eine Rechnung über 17,76 €, die Sie dann auch bitte bezahlen sollten. Und dann geht es weiter mit dem Mahngepupse, Mahnbescheid u. s. w. Zahlen Sie vorher oder lassen Sie es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen? Wäre doch lustig so was, wenn Sie es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen würden bei den geringen Beträgen, oder?
Gerne erwarte ich Ihre erste Zahlung.
Nehmen Sie sich nochmal die Zeit, um sich die Beschwerde und die Kommentare GENAU durchzulesen. Sie sollten sich dabei vielleicht Notizen machen und wenn dann immer noch nicht alles klar ist, dürfen Sie mich auch selbstverständlich fragen.
Sie stellen im Forum eigentlich nur Ihre überhebliche Art zur Schau, sind besserwisserlich und versuchen auch noch, jeden zu erziehen.
Fragen werde ich Sie sicher zu nichts, genau wie auch die Mehrheit hier, die Ihre Kommentare noch nicht mal mehr lesenswert finden.
Selbstverständlich antworten Sie niemals direkt, sondern auf altbekannte Art um drei Ecken.
Nehmen Sie einfach zur Kenntnis in Bezug auf Ihre Besserwisserei, dass ich in meinem Leben sicher bereits mehr vergessen habe, als Sie jemals lernen können.
Von daher sparen Sie sich einen weiteren Kommentar hierzu.
Der Beschwerdeführer hat Ware bestellt, diese nicht erhalten und will sein Geld zurück. Die Samenkörner hat er nicht bestellt und bestellte Ware muss (mit einer Frist) auch nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt werden. Den Absender hat er in Kenntnis gesetzt, der jedoch nicht reagiert. Deshalb kann er die Ware entsorgen oder in den Garten werfen, ganz wie er will. Sein Geld will er auch wieder haben. Bekommt er dies nicht trotz wiederholter Schreiben, bleibt eben nur der Klageweg. Einfach, oder?
Erst dann kann er den vollen Betrag von Baldur zurückfordern.
Da Herr Medenblik sich an der Aufzucht der Samenkörner- der Fehllieferung- versucht hat, hat er stillschweigend die Fehllieferung angenommen bzw. akzeptiert. Nun kann er nicht mehr die volle Erstattung fordern, sondern lediglich die Differenz zwischen Samenkörner und kräftiger Pflanze. Einsfuffzich also.
Oha, da haben Sie natürlich Recht. Die Fehllieferung hätte tatsächlich zurückgesendet werden müssen. Somit besteht tatsächlich nur Anspruch auf eine geringere Forderung als der ursprüngliche Rechnungsbetrag.
Die Löschung aus der Kundenkartei sollte beim Versender beantragt werden, nicht hier.
Sie haben die Ware in Gebrauch genommen und die Fehllieferung somit akzeptiert. Nun sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Oder dachten Sie, bis zum Eintreffen der Bestellung können Sie sich unentgeltlich mit der Saat vergnügen?
Mit freundlichen Grüßen
Henk Medenblik 30.06.2011
Henk Medenblik