538 Views | 29.06.2011 | 09:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8537121

Clevergy GmbH & Co. KG (Springe)

Völlig falsche Rechnung wird nicht korrigiert

Bestell-/Kundennummer: CVGY-66902-13972

Mir wird unverhofft und ohne Vorwarnung eine dreistellige Summe als monatlicher Abschlag abgebucht und gleich viele Hundert Euro Nachzahlung.

Nach Rückbuchung und Kontakt mit der Hotline kam dann irgendwann auch eine Rechnung. Allerdings war diese sachlich und dann auch noch rechnerisch falsch. Das wiederholt sich nun ständig: Reklamation, neue falsche Rechnung, Reklamation.

Kurzum, ich habe die Einzugsermächtigung zurückgezogen und mir selbst ausgerechnet, was ich bei der Jahresabrechnung schuldig war und diesen Betrag überwiesen. Seit dem zahle ich monatlich eine von mir festgelegte Summe als Abschlag und warte auf die nächste Turnusabrechnung, die sicherlich ein Spaß wird.

Ich werde wohl kaum zu viel bezahlen, aber so etwas ist lästig und der Support leider nur freundlich, nicht kompetent. Ich habe das Gefühl, der Laden ist überfordert und hat ein wirklich schlechtes Management.

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Meine Forderung an Clevergy GmbH & Co. KG: Eine richtig gestellte Abrechnung, Entschädigung für meine Bemühungen


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Kommentare und Trackbacks (7)


29.06.2011 | 10:00
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Oh Mann Oh Mann

lesen Sie in der Beschwerde nach dem Wort "Kurzum" weiter, dann erkennen Sie, dass Ihr Vorschlag bereits in die Tat umgesetzt wurde.

An den Kunden: Sie machen m. E. alles richtig.

29.06.2011 | 11:24
von Edmund Grau | Regelverstoß melden
Entschädigung kann nur fordern, dem auch ein materieller Schaden entstanden ist. Der aber dürfte in Ihrem Fall unerheblich sein. Allerdings haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine nachvollziehbare und richtige Rechnung! Der gängigen Praxis, bei vertraglichen Neuanschlüssen eine Einzugsermächtigung vertragsgegenständlich werden zu lassen, kann man ganz einfach durch die Drohung des Abschlussverzichts entgegenwirken. Die Stromanbieter wollen doch Kunden bekommen/halten. Es grenzt schon an Fährlässigkeit, einem mir unbekannten neuen Vertragspartner so viel Macht über mich einzuräumen.

29.06.2011 | 11:31
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Der Einmischer
Ich gebe Ihnen natürlich völlig recht, gebe aber zu bedenken, dass meine Linsen noch recht ordentlich funktionieren.
Ich bin auch absolut sicher, dass der Kommentar von Oh Mann Oh Mann verändert (korrigiert) wurde und somit der schwarze Peter bei mir liegt.
Seien Sie versichert, ursprünglich stand dort, dass der Beschwerdeführer die Einzugsermächtigung widerrufen solle.

06.07.2011 | 12:35
von ReclaBoxler-8537121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.08.2011 | 08:50
von ReclaBoxler-8537121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe wieder einmal eine falsche Rechnung erhalten, alles verwirrt aufgelistet, grauenhaft... Dazu das Standard-Anschreiben, man könne keinen Fehler finden. Ich für meinen Teil werde irgendwann den Anbieter wechseln und dann muss Clevergy eben versuchen, den vermeintlichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Spätestens dem damit beauftragten Anwalt fällt der Fehler dann auf und die Sache hat sich erledigt. Das hatte ich schon bei verschiedenen Dienstleistern erlebt. Man muss es eben nur durchziehen. Schade, Clevergy...


22.11.2011 | 00:05
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

28.05.2014 | 12:50
von ReclaBoxler-1237814 | Regelverstoß melden
Die Firma Clevergy besteht quasi seit dem November 2013 nicht mehr. Ihr Kundenkonto wohl ebenso nicht. Die Firma Lichtblick hat die Stromtarife übernommen.



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