Clevergy GmbH & Co. KG (Leipzig)
Keine Schlussrechnung nach Vertragsende trotz Aufforderung
Bestell-/Kundennummer: CVGY-363948-36219
Nach der ordnungsgemäßen Kündigung meines Stromvertrages mit der Firma Clevergy GmbH & Co. KG zum 31.01.2011 wurde mir trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung keine ausführliche und nachvollziehbare Schlussrechnung zugesendet.
Das Online-Portal der Firma, worauf ggf. Rechnungen abgerufen werden können, funktionierte nicht. Aufgrund von angeblichen Optimierungsprozessen kam es langfristig im EDV-Bereich zu Störungen im Kundenservice. Hierüber wurde mir noch ein Entschuldigungsschreiben per Post zugesendet. Anstatt einer Rechnung erhielt ich lediglich eine Zahlungserinnerung im September 2010 sowie zuvor ein Kontenblatt aus der Buchhaltung von Clevergy. Alles, nur keine nachvollziehbare Schlussrechnung. Auch auf Widersprüche und Anfragen zu vorhergehender Zwischenrechnung erhielt ich keine Antwort. Laut BGB kommt der Schuldner einer Geldforderung erst 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, der Gläubiger trägt im Streitfall die Beweislast für das Zugangsdatum der Rechnung, wenn sich diese als berechtigt und fällig herausstellt. Da mir nie eine mir zustehende Rechnung zugestellt wurde, war auch die Beauftragung der Inkassofirma infoscore Forderungsmanagement GmbH im Mai 2012 unrechtmäßig und überzogen. Leider konnte ich die relativ geringe Restforderung in der Höhe von 61,40 € aus keiner Rechnung entnehmen und überweisen. Im Nachhinein wurde behauptet, die Rechnung sei mir per Email zugegangen. Dies obwohl ich schriftlich, telefonisch und per Email nach einer solchen ausführlichen Schlussrechnung, nachweislich, vergeblich verlangt habe. Seitens der Inkassofirma infoscore werden für eine rechtmäßig und bereits bezahlte Forderung von 61,40 € zusätzlich Gebühren seitens der Inkassofirma: (45,- € Inkassokosten (unangemessen), 18,- € Kontogebühren (UNZULÄSSIG), Verzugszinsen 3,86 und Mahnauslagen 3,- € (2,50 zulässig), bei einer Forderung von 61,40 sind unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig) insgesamt 75,71 €.17.06.2014 | 17:28
Abteilung: Kundenmanagement
Sehr geehrter Kunde,
wir erhielten die Nachricht von ReclaBox über Ihre Beschwerde leider erst am 06.06.2014. Zudem ist die Fa. Clevergy GmbH & Co. KG zum 01.11.2013 von der LichtBlick SE übernommen worden, die Bearbeitung hat sich daher etwas verzögert, wofür wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und werden uns umgehend postalisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LichtBlick-Kundenservice
steht aber eine Antwort aus.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis sowie etwaige Bemühungen.
Dass es Schwierigkeiten mit den Abschlussrechnungen gab war ja bei mir kein Einzelfall!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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