Durch Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel gelöste Beschwerde. | 3554 Views | 08.07.2011 | 11:07 Uhr
geschrieben von Karl Heinz Jung

Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel (Kassel)

Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Erstattung

Bestell-/Kundennummer: Kd. STWKA-1001520678-52227

Am 23.05.2011 habe ich per E-Mail um eine korrigierte Schlussrechnung und Erstattung des zu viel gezahlten Betrags gebeten.

Am 26.05.2011 wurde mir mitgeteilt, dass zur Erstellung der Schlussrechnung noch die Bestätigung des Zählerstandes durch den Netzbetreiber erfolgen muss. Am 06.06.2011 wurde der korrekte Zählerstand von der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH laut deren Aussage an die Städtischen Werke Kassel übermittelt. Bei erneuter telefonischer Anfrage nach einer korrigierten Schlussrechnung wurde mir heute von den Städtischen Werken Kassel mitgeteilt, dass noch kein bestätigter Zählerstand vorliegt.

Warum wird trotz meiner Übermittlung des Zählerstandes und der Bestätigung durch den Netzbetreiber keine korrigierte Schlussrechnung erstellt? Der Stromliefervertrag wurde bereits zum 24.02.2011 gekündigt und ich warte seitdem auf meine Erstattung.

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Meine Forderung an Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel: Erstattung des zu viel gezahlten Betrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2011 | 11:55
Firmen-Antwort von: Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel
Abteilung: Beschwerdemanagement

Am 23.05.11 haben Sie per Mail die Schlussrechnung reklamiert. Die Bearbeitung erfolgte am 26.05.11. Wir haben eine Mahn- und Zahlsperre hinterlegt damit keine Abbuchung vom Konto erfolgt. Weiterhin wurde der Fachbereich Marktkommunikation mit der Zählerstandsklärung über den Netzbetreiber beauftragt.

Am 08.07.11 haben Sie sich erneut gemeldet und nach Ihrer Rechnungskorrektur gefragt. Da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Rückinfo aus dem Fachbereich hatten, haben wir eine erneute Anfrage an den Bereich gegeben. Am 12.07.11 erhielten wir die Rückinfo aus der Marktkommunikation, dass der Netzbetreiber Ihren Zählerstand anerkannt hat. Daraufhin haben wir heute die Rechnungskorrektur im Abrechnungsbereich angefordert. Sobald die Korrektur erfolgt ist, erhalten Sie eine korrigierte Schlussrechnung per Post. Wir bedauern, dass wir Ihnen leider nicht früher eine Auskunft über Ihren Sachverhalt geben konnten.
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.07.2011 | 18:52
von Karl Heinz Jung gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zahlung und Abrechnung erfolgte schließlich am 20.07.2011.




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