Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 710 Views | 10.08.2011 | 13:49 Uhr
geschrieben von M. Nolte

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Rechtswidrige Abbuchungen & Mahnungen, Verschleppungstaktik

Bestell-/Kundennummer: 1289587

Da mein Liefervertrag mit der Stromio GmbH zum 01.08.2011 ausgelaufen ist, habe ich der Stromio GmbH in einem Einschreiben mit Rückschein sowie in zwei Faxen, datiert 22.05.2011, mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung entzogen und dazu aufgefordert, ab diesem Termin entstehende Rechnungen mir schriftlich auf dem Postwege zukommen zu lassen.

SCHLAGWORTE

Dies, um unrechtmäßigen Abbuchen über das Vertragsende hinaus vorzubeugen. Meine Befürchtungen jedoch sind, wie man es wohl auch kaum noch anders erwarten kann, übertroffen worden: Die Stromio GmbH sieht sich offensichtlich außerstande, auf ein einziges Schreiben zu antworten, bucht weiterhin fleißig ab, ich muss die Abbuchungen stornieren und natürlich hat die Stromio GmbH bis zum heutigen Tage noch keine einzige ordentliche Rechnung erstellt und legt einzig und allein im Erstellen von rechtswidrigen Mahnungen incl. saftiger Mahngebühren außerordentlichen Fleiß an den Tag.

Ich warte bis zum heutigen Tage auf EINE EINZIGE ordentliche Rechnung für die Abschlagszahlungen, wie sie ab spätestens dem 01.06.2011 hätte erstellt werden müssen.

Ich bin gespannt auf die Endabrechnung - sollte diese nicht korrekt sein, werde ich spätestens dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrekte Abrechnungen, ordentliche Rechnungen, Antworten auf Einschreiben.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.08.2011 | 08:33
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Nolte,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (8)


12.08.2011 | 18:21
von Strom Profi | Regelverstoß melden
Wenn es nicht so traurig wäre und um Geld ginge, müsste man über den Laden wirklich lachen.

Wir haben 4 oder 5 Monate auf eine richtige Rechnung gewartet, in der Zeit gingen unzählige E-Mails an Verivox und an diesen mysteriösen Stromio-Kunden"service".

Das bizarre war zeitweise, dass Stromio behauptete, man könnte "aus technischen Gründen" keine Rechnung erstellen - gleichzeitig hat man aber im Internet an jeder Ecke Leute getroffen, die in der Zeit Mahnungen erhalten haben.

Dazu würde mich wirklich mal eine Erklärung von Stromio interessieren. Aber die wird genauso wenig kommen, wie alles andere.

stromkunde (at) live.de

14.08.2011 | 10:26
von Mirko Hanker | Regelverstoß melden
Auch ich habe das Elend mit Stromio durch - Alles, was man hier auch so lesen kann. Überhöhter monatlicher Abschlag, keinerlei Kommunikation, geschweige denn Entgegenkommen, saftige "Gebühren" von deren Betrachtung allein man schon das schielen bekommt - Es ist wahrlich ein Trauerspiel mit Stromio. Nur gut, dass sich so viele Kunden so entschieden dagegen wehren, ich gehöre auch dazu. Bin mal gespannt, wie viele Prozesse die Stromio GmbH bzw. die Tesch-Inkasso vor Gericht denn so verlieren will.

14.08.2011 | 16:15
von ReclaBoxler-2805100 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

16.08.2011 | 10:25
von M. Nolte | Regelverstoß melden
So, Endabrechnung erhalten und bezahlt. Warte erst mal ab, was da noch so kommen möge. Vielleicht Inkasso-Forderungen, wenn man mit gar nichts mehr rechnet? Hätte gerne eine Bestätigung, dass alle Verbindlichkeiten erfüllt sind.

19.08.2011 | 11:43
von M. Nolte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte noch auf Überweisung meines Restguthabens. Nach Zahlungseingang kann ich den Fall als "gelöst" kennzeichnen.


26.08.2011 | 13:36
von M. Nolte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider kann ich den Fall noch nicht als gelöst kennzeichnen, da ich noch immer auf einen Zahlungseingang (wie von Stromio zugesichert) warte.


05.09.2011 | 18:32
von M. Nolte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zahlungseingang verbucht, kann den Fall somit als "gelöst" kennzeichnen.


21.11.2011 | 17:27
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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