Stromio GmbH (Düsseldorf)
Ich warte auf mein Geld von Stromio
Bestell-/Kundennummer: 10108037
Bis 30.06.2011 waren wir bei Stromio Kunden, haben dann den Versorger gewechselt. Seit diesem Tag werden wir mit einer Abrechnung und der Auszahlung der zu viel gezahlten Beträge hingehalten.
Ich vermute, dass Stromio unmittelbar vor der Insolvenz steht und durch dieses Zahlenspekulationsmodell - Vorkasse kassieren, um Altkunden auszuzahlen - jetzt ins Schleudern kommt. Durch zwielichtige Preisangebote landet Stromio bei Stromvergleichen weit vorne, so dass Interessierte - Geiz ist bekanntlich sehr oft geil - dort den Strom beziehen Bewerten kann man nur sechs Monate nach Abschluss über deren Plattform, so dass man auf check24.de oder anderen Anbietern natürlich nichts Negatives über Stromio liest.
Wir werden seit unserer ersten Nachfrage am 29.07.2011 bezüglich der Abrechnung und einer Auszahlung mit den Mails hingehalten, die sich inhaltlich wie folgt darstellen:
"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.07.2011.
Gern haben wir Ihre Unterlagen geprüft. Ihre Schlussabrechnung ist in der Erstellung.
Jedoch kommt es derzeit aus technischen Gründen zu Verzögerungen. Dafür möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Sobald der Fehler behoben ist, erhalten Sie selbstverständlich Ihre Schlussabrechnung per Post. Bitte entschuldigen Sie die Falschinformation, dass die Schlussabrechnung bereits erstellt wurde.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam"
"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.09.2011.
Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt überprüft.
Derzeit ist uns eine Rechnungserstellung auf Grund technischer Probleme nicht möglich.
Sobald die Rechnungserstellung wieder möglich ist, erhalten Sie umgehend Ihre Schlussrechnung.
Wir bitten Sie um etwas Geduld.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem Mobilfunk"
27.09.2011 | 07:20
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
RETTE SICH, WER KANN!
Wir warten "nur" auf ca. 150.- €, aber nachdem wir schon bei allvingo diesen Gang mitgemacht haben (Spülmaschine bestellt, keine Lieferung, allvingo Pleite und unser Geld weg), wollten wir das nicht noch einmal erleben, aber es scheint so zu sein.
Besser beim regionalen Stromanbieter, wo man die Mitarbeiter zum Teil persönlich kennt, kaufen.
Wir sind auf jeden Fall erst einmal bedient, denn unser Geld wächst auch nicht auf den Bäumen.
Ich würde mir aber nicht allzu viel davon versprechen; dem Präsidenten dieser sogenannten "Aufsichtsbehörde", Herrn Matthias Kurt, war die TelDaFax-Pleite schließlich auch egal. In Sachen "Stromverarsche" ist es wohl eher eine vom Steuerzahler finanzierte "Nicht-Aufsichtsbehörde".
Zurück zu Stromio:
Als User sind einem hier fast die Hände gebunden.
Fast.
Wir haben eine Fristsetzung bis zum 19.09.2011 gestellt. Dann werde ich versuchen, eine einstweilige Verfügung auf Offenlegung der angeblich seit mehreren Monaten andauernden "technischen Probleme" zu erreichen. Schließlich gehts ins Mahnverfahren, solange noch bei dieser Firma irgend etwas zu (rückzu-) holen ist.
Man bedenke das mal: Das ist UNSER Geld.
Was für ein Saftladen, dieses Stromio!
Und: ich bin noch nie im Kundencenter durchgekommen. Hatte aber mal einen Rückruf, nachdem ich 2x eine Mail geschickt hatte mit dem Hinweis, mich mal anzurufen. Den Rückruf konnte ich aber nicht entgegennehmen und nochmal probiert haben sie es auch nicht.
(z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung z. B. in der Reclabox ist nicht ausreichend!
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Die verstehen nur die harte Tour mit dem vollen Programm und Mahnbescheid.
Vorsicht beim Wechsel: Viele der anderen Anbieter sind auch kaum besser.
Siehe z. B. die "Versuchte Bauernfängerei" bei FlexStrom!
Wunder gibt es nicht. Scheinbar ist der Druck auf Onkel stromilein so groß geworden, dass er nun doch, zumindest zeitweise, seine Geldbörse öffnet.
Bleiben Sie konsequent, nur so kommen Sie möglicherweise an Ihr Geld.
Je schneller, desto besser! Viel Glück
Ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Leider ist es aktuell nicht möglich, Ihre Schlussrechnung zu erstellen. Dies ist auf einen systembedingten Fehler zurückzuführen.
Sobald die Rechnungslegung möglich ist, werde ich Ihre Schlussrechnung bevorzugt erstellen.
Die Bundesnetzagentur schreibt zu der verzögerten Abrechnungserstellung:
"Vorab möchte ich darauf hinweisen, mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 04.08.2011 festgelegt wurde, dass die Schlussrechnung in einen Zeitfenster bis zu sechs Wochen zu erfolgen hat. Diese Festlegung befindet sich zur Zeit im Übergang und tritt für die Energieversorger ab Februar in Kraft."
Unsererseits ist der Ärger mit Stromio auf jetzt 50.- € beschränkt.
Dank Euch/Ihnen, Reclabox mit seinen Usern, war und wurde uns schon sehr geholfen, so dass wir einen Großteil unseres Geldes erhalten haben.
Danke!
Und trotzdem: NIE MEHR STROMIO
Die Bundesnetzagentur schreibt zu der verzögerten Abrechnungserstellung:
"Vorab möchte ich darauf hinweisen, mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz vom 04.08.2011 festgelegt wurde, dass die Schlussrechnung in einen Zeitfenster bis zu 6 Wochen zu erfolgen hat. Diese Festlegung befindet sich zur Zeit im Übergang und tritt für die Energieversorger ab Februar in Kraft. "
Unsererseits ist der Ärger mit Stromio auf jetzt 50.- € beschränkt.
Dank Euch/Ihnen, Reclabox mit seinen Usern, war und wurde uns schon sehr geholfen, so dass wir einen Großteil unseres Geldes erhalten haben.
Danke!
Und trotzdem: NIE MEHR STROMIO
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.