Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 2471 Views | 22.09.2011 | 10:48 Uhr
geschrieben von Benjamin Wagner

Stromio GmbH (Düsseldorf)

STROMIO erstellt keine Endabrechnung

Mein Vertragsverhältnis mit Stromio endete am 01.08.2011 und ich habe bisher, trotz mehrmaliger Anfragen, keine Endabrechnung erhalten. Dies wurde, wie bei vielen anderen auch, mit technischen Problemen begründet. In der Reclabox habe ich gelesen, dass die technischen Probleme nun angeblich gelöst sein sollen.

Ich fordere die unverzügliche Erstellung meiner (korrekten) Abschlussrechnung inkl. dem vereinbarten Bonus von 135,00€ und Überweisung des Geldes bis spätestens 29.09.2011 auf mein Konto. Ansonsten werde ich das Mahnverfahren einleiten.

Die letztmalige Aufforderung zur Erstellung der Abschlussrechnung mit Fristsetzung (Datum) ist per Einschreiben mit Rückschein bereits unterwegs.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Erstellung meiner Endabrechnung inkl. Bonus und Überweisung des Differenzbetrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2011 | 16:15
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Wagner,

nach unseren Aufzeichnungen wurde Ihre Rechnung am heutigen Tag erstellt und Ihnen eine entsprechende Information per E-Mail mitgeteilt.

Sofern Sie noch Anlass zu einer Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an reklamation spider monkey stromio.de.

Wir bedauern die Verzögerung in Ihrem Einzelfall und dürfen höflich um Ihr Verständnis für die Bearbeitungszeit bitten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (12)


22.09.2011 | 11:41
von Nie wieder stromio | Regelverstoß melden
Ihre Vorgehensweise ist absolut richtig. Eine andere Sprache versteht die Bude nicht. Und warten Sie nicht einen Tag länger, als angekündigt. Glauben Sie auch keinen Versprechen, Ihre Abrechnung wäre bevorzugt erstellt worden o. ä. Das ist noch nie der Fall gewesen. Viel Glück!

22.09.2011 | 19:12
von Stromio Fan | Regelverstoß melden
Ich habe das unerfreuliche Kapitel inzwischen weitgehend vergessen, aber ich glaube, wir haben damals fast ein halbes Jahr gewartet, bis nach diversen Nachbesserungen endlich eine korrekte Rechnung vorlag und das Guthaben ausgezahlt war.

23.09.2011 | 08:26
von ReclaBoxler-1371287 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit

(z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

2) de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

26.09.2011 | 19:01
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
Ich kann Ihnen nur dringend dazu raten, schnellstmöglich zu handeln. Beachten Sie bitte meinen letzten Kommentar in meiner Beschwerde: de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer.
Wunder gibt es nicht. Scheinbar ist der Druck auf Onkel stromilein so groß geworden, dass er nun doch, zumindest zeitweise, seine Geldbörse öffnet.
Bleiben Sie konsequent, nur so kommen Sie möglicherweise an Ihr Geld.
Je schneller, desto besser! Viel Glück

27.09.2011 | 10:30
von Lutz | Regelverstoß melden
Dies ist kein Einzelfall!
Es gibt eine einfache Möglichkeit, Stromio auf die Sprünge zu helfen: Rechnen Sie sich Ihre Rechnung selber aus, berechnen Sie den Betrag, den Sie vorgelegt haben, und lassen Sie per Bank den zu viel gezahlten Betrag zurück überweisen (es können bis zu zwölf Monatsabschläge zurück gebucht werden). Wenn Strpmio nicht in der Lage ist (aufgrund von Systemfehlern), innerhalb von drei Wochen, was üblich ist, eine korrekte Rechnung zu erstellen, muss Stromio geholfen werden. Ich überlege mir, sogar eine Gebühr bei Stromio dafür zu erheben.
Ganz einfach!

27.09.2011 | 11:53
von Nie wieder stromio | Regelverstoß melden
 spider monkey Lutz oder  spider monkey Sowas oder  spider monkey sonst wie: verbreiten Sie bitte hier nicht den mindestens halb illegalen Unsinn. Davon würde ich dringend abraten, da die Leistung (Stromlieferung) von stromio erbracht wurde. Erst den Mahnbescheid beantragen. Wenn dann immer noch keine Zahlung erfolgt, bekommt man den Vollstreckungstitel. Die Raten kann man anschließend immer noch zurück buchen lassen, um eigene Ansprüche zu sichern. Das ist m. E. der saubere Weg. Die orientalischen Geschäftsmethoden sollten wir Ömi überlassen.

27.09.2011 | 22:10
von ReclaBoxler-2524212 | Regelverstoß melden
Also, ReclaBoxler-4354952 oder so was,
was soll daran halb illegal sein, wenn man das zu viel gezahlte Geld, das Stromio nicht mehr herausrücken will, einfach zurück bucht? Diesen Beitrag verstehe ich nicht. Stromio hat geliefert. Ist klar. Aber auch ich habe geliefert und zwar wesentlich mehr, als Stromio Strom.
Und wenn man sich monatelang weigert, mir mein Geld zurückzugeben (was man sich vorher als zinsfreies Darlehen ergriffen hat), dann ist es doch mehr als Rechtens, diese Differenz wieder auszugleichen. Sind Sie Mitarbeiter von Stromio?

06.10.2011 | 11:34
von Benjamin Wagner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Endabrechnung wurde mir nach mehreren Aufforderung per Email (habe immer relativ zügig eine Antwort per Mail bekommen, da kann ich im Gegensatz zu anderen hier nicht maulen) und meinem Droh-Einschreiben mit Rückschein am 26.09.2011 zugeschickt (Rechnungsdatum 24.09.2011). Das Geld wurde genau zehn Tage danach überwiesen. Bei meinem Verbrauch von 3600kWh wurden mir 115 € Bonus gut geschrieben (ausgemacht waren 135 €, dass der Bonus verbrauchsabhängig ist, wird in meinem Vertrag nirgends erwähnt). Die EEG Umlagen wurden mir selbstverständlich berechnet, obwohl dies laut meinem Vertrag ausgeschlossen war. Ich habe das jedoch nicht mehr bemängelt, weil ich von Stromio die Schnauze voll habe und froh bin, überhaupt noch mein Geld bekommen zu haben. Wenn genügend Druck seitens des Kunden ausgeübt wird, ist eine Rechnungserstellung, trotz der üblichen technischen Probleme (diese haben anscheinend Methode und bestehen schon seit weit über einem Jahr) komischerweise ziemlich schnell möglich. Ansonsten können Sie ewig auf die Abrechnung warten. Ich für meinen Teil werde zukünftig vor Abschluss eines Vertrages immer ins Impressum des jeweiligen Unternehmens sehen und mich erkundigen, wie der Geschäftsführer heißt. Sollte der Name des Geschäftsführers ein Ö oder ein Ü enthalten, werde ich definitiv keinen Vertrag dort abschließen. Für mich ist das Thema Stromio hiermit beendet und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie froh ich darüber bin. Nie wieder! Beste Grüße, Benjamin Wagner


08.10.2011 | 13:01
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
 spider monkey Herr Wagner:

Ich kann Sie verstehen, dass sie nach diesem Theater keine Lust hatten, sich wegen ein paar Euro weiter zu streiten.

Ich stand auch mehrfach kurz vor dieser Entscheidung.

Letztlich habe ich mich dann doch entschieden, das Cent für Cent auszufechten, weil es m. E. zur Taktik von Stromio gehört, die Kunden zermürben zu wollen und so zusätzlich zu kassieren.

04.11.2011 | 10:25
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

20.11.2011 | 22:40
von ReclaBoxler-6918712 | Regelverstoß melden
Nicht warten, keine eMail, keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Das bringt alles nichts.
Es gibt nur einen richtigen und schnellen Weg „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe“ darin: Rechnung widersprechen, Preise und Preiserhöhungen widersprechen, Forderung formulieren, d. H. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, etc. Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung, Erklären was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Nach Ablauf der Frist sofort klagen. Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen. Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren. Nach Ablauf dieser Frist sofort den Rechtsweg bestreiten. Natürlich nur wenn die Forderung begründet ist und rechtens scheint.

Hier ist ein Beispiel, wie zu verfahren ist:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

Die Beschwerdeführerin hat, wohl wegen ihrer unmissverständlichen Formulierung der Forderung, nach 10 Tagen Ihren Fall positiv abschließen können. Ich denke, das müsste bei jedem zum gleichen Erfolg führen.

Nur die Beschwerde, Unternehmensantwort und Abschluss lesen, da die Kommentare zum Teil sehr aggressiv gegen die Beschwerdeführerin gerichtet sind. Ein Schelm, wer hinter den Kommentaren böse Absichten vermutet?

21.11.2011 | 17:02
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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