IContent GmbH (Rodgau)
Unberechtigte Rechnung/ Internetfalle
Information aus dem Internet wurde dafür genutzt, einen ungewollten Vertrag unterzujubeln.
Heute erhalte ich beigefügte Rechnung, die ohne einen Vertrag abzuschließen, mir zugeschickt wurde. Meine Frau hatte im Internet diese, ihres Erachtens, interessante Seite angesehen und nun dies.
M. E. ist dies kein ordnungsgemäßes kaufmännisches Verhalten, da Verträge nur im beiderseitigen Einverständnis abgeschlossen werden können. Das darin aufgeführte Widerspruchsrecht ist eine Farce, da ja auch kein Vertrag zustande gekommen ist. Dieser wäre nur in Kraft, wenn auch eine schriftliche Bestätigung des Vertrages erfolgt wäre.
Wie sollte man sich, erst einmal ohne Anwalt, verhalten?
Für eine kurze Info besten Dank im Voraus.
wenn Ihre Frau diese Seite nur angesehen hat, wie kommt dann die Firma an die Adresse Ihrer Frau?
Ja, dumm. Man sollte nicht im Ärger sofort agieren.
Zum Schutz der Fam. Mengel, die sich hier wirklich anfängerhaft im Netz präsentieren und alles preis geben.
Mit freundlichen Grüßen, Uwe S
Auch der Beschwerdeführer sollte sich nochmals direkt an den Support wenden!
Nachtrag zu Ihrer Frage: Letzte Zeile unten - Kontakt
www.verbraucherschutz.tv/2009/11/02/rechtliches-zum-thema-outletsde
2) www.gratisrecht.de/forum/onlinerecht/1847-icontent-gmbh-outlets-de.html
3) "Fabrikverkauf-Suche führt auf Abzock-Seiten"
computer.t-online.de/verbraucherzentrale-hessen-warnt-vor-abzocke-auf-outlets-de-und-outlets-24-de/id_20701594/index
4) Verbraucherzentrale Berlin "Vertragsfallen Musterbrief: Preis übersehen"
www.vz-berlin.de/UNIQ131918022132672/link511791A.html
5) Artikel im Computerbetrug Forum
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung: computerbetrug.de und dialerschutz.de
www.computerbetrug.de/news/newsdetails/outlets-de-verbraucherzentrale-warnt-vor-bezahlung-091122/
Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.
www.computerbetrug.de/2009/12/gericht-verbietet-outlets-de-schufa-eintrag-2239
2) outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung:
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
Zitat: "Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben – der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel. . . "
www.computerbetrug.de/2009/11/outlets-de-verbraucherzentrale-warnt-vor-bezahlung-2243