625 Views | 04.11.2011 | 11:49 Uhr
geschrieben von W. K.
Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code 992/1267
Vor längerer Zeit habe ich einen Gutschein bei GROUPON gekauft. Als ich diesen einlösen wollte, gab es die Firma nicht mehr. Lt. AGB von GROUPON werden in solchen Fällen die Kosten erstattet.
Trotz dreier Anschreiben keine Reaktion von GROUPON. Man hält es also nicht mal für nötig, auf meine Anschreiben zu reagieren. Man will es wohl aussitzen. Habe sofort gekündigt und werde auch in meinem Bekanntenkreis dieses empfehlen.
Meine Forderung an Groupon GmbH:
Erstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
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Die gesetzliche Frist beträgt drei Jahre nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB)
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Groupon wurde 2008 gegründet.
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Zeitangaben somit unnötig.
Freundliche Grüße
W.K.
MfG
Geschädigter (Moralisch)
MfG
Inserent