Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1164 Views | 21.01.2012 | 00:09 Uhr
geschrieben von P. Schroeder

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Keine Schlussrechnung, kein Guthaben, keine Reaktion

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 00136684

Das Vertragsverhältnis zu Gasversorgung (Vertrag: 00136684) wurde nach einem Jahr fristgerecht zum 30.11.2011 beendet. Den Endzählerstand für die Abrechnung wurde unmittelbar nach dem Vertragsablauf mitgeteilt. Die zahlreichen Anfragen wurden bis jetzt ignoriert.

SCHLAGWORTE

Das verbleibende Guthaben zu meinen Gunsten beträgt: 723€.

Laut Energiewirtschaftsgesetz Teil 4 §40 muss der Lieferant dem Letztverbraucher die Abschlussrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung stellen. Das ist nicht geschehen. Aus diesem Grund setze ich hiermit eine Frist und fordere die ExtraEnergie damit auf, die Schlussrechnung zu erstellen und das Guthaben von 723€ bis spätestens zum 06. Februar 2012 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Sollten die ExtraEnergie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich die rechtlichen Konsequenzen ziehen, um meinen Anspruch durchzusetzen.

Diese Fristsetzung ist bereits per Post verschickt worden.

P. S: So ein Verhalten und eine totale Kundenignoranz erlebe ich zum ersten Mal. Ich kann nur jedem von dem seltsamen Verein abraten!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sofortige Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens


Firma hat geantwortet nach 6 Monate nach 6 Monate
16.07.2012 | 11:00
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (13)


21.01.2012 | 16:27
von Willy | Regelverstoß melden
Laut dem Artikel der Verbraucherzentrale Bayern "Was sich für Verbraucher ändert" muss die Rechnung erst ab Anfang Februar 2012 spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbraucher landen.

www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ132715939508735/link960731A.html

21.01.2012 | 16:31
von Peter S. | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Extraenergie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (schriftliche Bestätigung des Netzbetreibers möglichst beifügen). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Forum (wie z. B. der Reclabox) reicht rechtlich nicht aus!

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Priogas / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Sehen Sie sich z. B. auch diese Beschwerde an: de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite

22.01.2012 | 20:23
von Schröder | Regelverstoß melden
Danke für Euere Hinweise! Zum Schreiben habe ich auch parallel die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Ich finde recht unverschämt, dass man sich für sein eingenes Geld/Recht so hart kämpfen muss. Ich werde mich allerdings stark durchsetzen und berichte hier weiter über die Fortschritte.

24.01.2012 | 11:22
von Mark | Regelverstoß melden
01
Es wurde hier bereits mehrfach auf das Energiewirtschaftsgetz verwiesen. Hierin sei eine Norm enthalten, die dem Versorger aufgebe, "spätestens" 6 Wochen nach Liefereinstellung/ Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Rechnung zu erstellen. Dies ist richtig, ist es doch erklärter Wille des Getzgebers, Kundenrechte zu stärken und gesetzlich zu reglementieren, bis wann der Versorger "spätestens" eine Abrechnung zu erstellen hat und zwar OHNE AUßENVERANLASSUNG z. B. des Kunden. (s. § 40 (4) EnWG)

Der zwischen Versorger und Kunde geschlossene Vertrag jedoch ist Maß aller Dinge. Fehlt hierin eine entsprechende Normierung, die die Erstellung der Abschlussrechnung betrifft, hat der Kunde das Recht, begründet eine Abrechnung einzufordern und zwar auch unter Fristsetzung unterhalb der 6-Wochen-Frist. Reagiert der Vertragspartner gar nicht, ist m. E.n. das Erwirken eines Mahnbescheides unbedenklich auch im Hinblick auf die "6 Wochen-Frist".

02
Schlichtungsstelle

Ich würde dringend die Statuten der Schlichtungsstelle durchlesen. Ich meine mich zu erinnern, dass eine Voraussetzung zum Betreiben des Schlichtungsverfahrens ist, dass keine behördliches Verfahren in gleicher Sache anhängig ist. Dies wäre bei einem Verfahren vor dem Manhgericht m. E.n. der Fall

24.01.2012 | 18:09
von Klaus | Regelverstoß melden
Die Verbraucherzentrale NRW teilte am 19.01.2012 mit, dass
das novellierte Energiewirtschaftgesetz vorschreibt, dass

ab 4. Februar 2012

die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.

www.vz-nrw.de/UNIQ132742471322017/link1014291A.html

24.01.2012 | 18:21
von F. | Regelverstoß melden
 spider monkey Mark

www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

"Aufnahme des Schlichtungsverfahrens: Wendet sich ein Verbraucher an die Schlichtungsstelle, ist die Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens, dass er vorher seinen Anspruch gegenüber dem Unternehmen gemäß § 111a EnWG erfolglos geltend gemacht hat.

Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung der Schlichtung. Bitte verwenden Sie dazu unser Beschwerdeformular. ...

... Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein. "

26.01.2012 | 18:09
von Else | Regelverstoß melden
Möglicherweise ist noch immer die

Firma eg factory GmbH,
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 49512-0
Fax: +49 (0) 371 49512-120

als Dienstleistungsunternehmen für Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig ( www.eg-factory.de/index.php?article_id=79 ). Könnte man telefonisch erfragen. .

Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert. .).

28.01.2012 | 13:50
von Mark L. | Regelverstoß melden
Habe soeben versucht, bei Extraenergie Jemanden auf der Kundenhotline zu erreichen. "Lieber Kunde, Sie rufen leider außerhalb unserer Gesprächszeiten an. Diese sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstags von 10 bis 17 Uhr! " Es ist jetzt 13:45 Uhr! Wieso geht denn da bloß keiner ran? :) Ich habe wegen meiner ausstehenden Abschlussrechnung bereits einen Mahnbescheid beantragt! Handeln Sie, bevor eine Insolvenz ansteht!

28.01.2012 | 14:58
von C. | Regelverstoß melden
Auf diesen Internetseiten ist unter anderem zu lesen wie der "Antrag Mahnbescheid" ausgefüllt wird

www.internetrecht-rostock.de/maschinellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm

www.internetrecht-rostock.de/manuellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm

www.internetrecht-rostock.de/mahnscheid-was-passiert-jetzt.htm

www.internetrecht-rostock.de/mahnbescheid-ausfuellen.pdf

28.01.2012 | 15:38
von P. Schroeder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die gesetzte Frist von zwei Wochen ist noch nicht abgelaufen.


03.02.2012 | 13:18
von Ä. | Regelverstoß melden
Kennen Sie diese Beschwerde und die Kommentare? Hierin ist sehr viel wissenswertes enthalten.

de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid

22.02.2012 | 12:37
von W. | Regelverstoß melden
Der Kommentar vom 22.02.12, 10.04 Uhr, hilft vielleicht weiter. .

de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979

22.07.2012 | 12:33
von P. Schroeder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Guthaben habe ich tatsächlich nach 1/2 Jahr erhalten.
Allerdings ist es ein völliger Qutsch, was der Anbieter als Verzugsbegründung angibt. Der Anbieter verascht bewusst und vorsätzlich seine Kunden, wie es schon in Fernseher auch gezeigt wurde. Solche Firma gehört längst geschlossen. Ich würde jedem raten die Finger von Produkten der ExtraEnergie weg zu lassen.
Die Auszahlung kamm nur dadurch zustande, weil ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen lies und der Fall ist schon fast zum Gericht gegangen. Die Aufwandkosten von. ca. 60€ hat mir die liebe Fa. Extraenergie immer noch nicht erstattet.
Vielen Dank der ReclaBox-Usern für die guten Ratschläge. Ohne die hätte ich noch lange auf mein Geld gewartet! Alle Beschädigten sollen sich hart und aktiv währen: Fa. anzeigen und gerichtlich abmahnen, nur dann habt Ihr eine Chance. Aus meiner Erfahrung bringt die Schlichtungsstelle leider nichts. Das ist noch eine Behörde, die nichts macht, echt traurig.




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