Durch ENTEGA gelöste Beschwerde. | 1621 Views | 03.02.2012 | 07:26 Uhr
geschrieben von Achim Barthel

ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Entega verweigert mehrfach Strom

Bestell-/Kundennummer: Zähler Nr. 534913 und 534238

Was sich seit zwei Tagen die Firma Entega rausnimmt an Arroganz, Überheblichkeit und Frechheit, ist fast mit Worten nicht zum Ausdruck zu bringen.

SCHLAGWORTE

Zur Vorgeschichte.

Ich habe am 21.11.2011 per Beschluss mit sofortigem Zuschlag ein vier Familienhaus erworben, und bin somit mit sofortiger Wirkung Eigentümer des Grundstückes.

Da ich seither durch bestehende Mietverträge bzw. das Bewohnen der ehem. Eigentümer kaum Zutritt zu den Wohnungen hatte, habe ich am 01.02.2012 die Firma Entega unter der Nr. 0180 5001361 kontaktiert, da mir zu Ohren kam, dass zwei von vier Wohnungen im Haus abgeschaltet worden wären.

Ich erklärte mehreren Mitarbeitern der Fa. Entega, dass für den nächsten Tag eine Zwangsräumung im Haus stattfindet und ich auf deren Stromzuschaltung angewiesen sei, den ich auch auf meinen Namen anmelden möchte. Bei mehreren Anrufen wurde ich immer abgetan, dass ich dazu die Zählernummern bzw. Vertragsnummern nennen müsste. Da ich diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeben konnte, wurde ich verabschiedet, ich solle mich wieder melden, wenn ich diese nennen könnte.

Nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen hatte ich schließlich einen Herren L. am Telefon, der mir wenigstens mal die Chance gab, Belege, Urkunden an die Fax Nr. 06151 4046598 zu senden, woraus eindeutig hervorging, dass ich der Eigentümer des Anwesens bin.

Auf Wunsch, mich doch bitte zurückzurufen, bekam ich die Antwort, dass sie niemanden zurückrufen und ich mich wieder melden solle. Ich entgegnete, dass doch er nun über den Vorgang Bescheid wisse und ich ansonsten bei anderen Mitarbeitern seiner Abteilung nicht weiterkommen würde bzw. die Geschichte immer wieder von vorne erklären müsse. Das würde nicht gehen und seine Kollegen würden mir dann gerne weiterhelfen.

Schließlich rief ich wieder an und nach einigen Versuchen glückte es dann schließlich, Herrn L. ans Telefon zu bekommen. Dieser hatte auch tatsächlich mein Fax erhalten und gab mir als Antwort darauf, dass ich Ihm erst Zählernummer nennen müsste, was ja bekannterweise noch nicht möglich war. Aber Herr L. schaffte es auch tatsächlich, mich mit seiner Chefin, so stellte sie sich vor, zu verbinden.

Frau L. sagte ich voller Vorfreude: "Endlich bin ich bei Ihnen gelandet, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und mein Problem lösen." Auch sie konnte nicht mehr sagen, jedoch sicherte sie mir zu, sofort am nächsten Tag, alles sofort zu veranlassen, damit die Zähler unverzüglich bespannt werden, nachdem ich die Zählernummern durchgesagt habe.

Schließlich gab ich mich so am 01.02.2012 nach fast vier Stunden Kampf damit zufrieden, dass ich am nächsten Tag Strom bekommen werde. Doch was ich da schließlich erleben musste, lässt sich an Dummheit wohl nicht mehr toppen.

Direkt nach Eintreten gemeinsam mit dem Obergerichtsvollzieher, der für mich die Räumung durchführt (welches unter anderen auch die Fa. Entega von mir erhalten hat), rief ich gegen 8:30 erstmals wieder bei Entega unter der vor erwähnten Rufnummer an und trug mein Anliegen vor. Nannte die letzten Gespräche mit Herrn L. und Frau L., doch diese waren niemandem bekannt. Ich wurde damit abgetan, dass dies nicht ginge und bei Verbindungen zu Vorgesetzten entweder aus der Leitung geworfen oder gefragt, ob ich sonst noch was hätte.

Schließlich wurde ich doch an eine "Chefin" weitergeleitet, diese fand auch meine Faxe vom Vortag erklärte mir jedoch, dass ich gegen Mittag nochmal anrufen solle. Dies tat ich, schließlich wurde auch glücklicherweise diesmal schnell mit Frau G. verbunden, wo sie mir dann erklärte, dass ich zuerst einen Grundbuchauszug senden müsse.

Ich erklärte, dass dies in Zwangsversteigerungen nicht möglich sei und erst später geschehe. Sie schaltete dann auf zynisch, um Grundbuchauszug Strom egal wie ich argumentierte, kam lediglich diese Antwort, auch keine Möglichkeit, im Haus wer sonst noch befähigt ist, bzw. mir weiterhelfen kann.

Auch die Notlage, dass ich die Räume beheizen müsse, interessierte nicht. Auch nicht, dass ich ihr mitteilte, dass am Vormittag die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher abgebrochen werden musste (der Ehemann der ehem. Eigentümer verstarb) und er beschloss, die Frau in Rücksprache mit mir in die stromlose Zweizimmerwohnung einzuweisen um ihr den Weg in dieser schweren Stunde in eine Notunterkunft zu ersparen. Da dies nicht möglich war angesichts der stromlosen Wohnung, suchte schließlich die Gemeinde Brensbach einen Platz in einem betreuten Wohnen, damit die Frau untergebracht ist.

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Nach der Mittagspause beim Amtsgericht Michelstadt nahm ich dort Kontakt auf und fragte nach Rat. Die Dame nahm sich gleich die Unterlagen und sagte mir, dass dies noch nicht möglich sei, was bei Zwangsversteigerungen auch so üblich sei. Jedoch leitete sSie mich an eine Rechtspflegerin weiter, welcher ich mein Leid klagte. Sie entgegnete mir, dass sie so etwas noch nie gehört habe, dass ich als Eigentümer keinen Stromzähler anmelden könne.

Zur Sicherheit wurde ich an ihren Vorgesetzten weitergeleitet, der dies bestätigte und mir mit auf den Weg gab, die Rechtsabteilung der Firma Entega zu verlangen und ausrichten zu lassen, sie solle sich über die entsprechenden Gesetze Informieren. Ich wieder bei Entega angerufen und wurde gleich beim Nennen des Namens abgefangen mit Grundbuchauszug Strom. Ich bat dann mit Frau G. der Chefin sprechen zu können, soweit kam es dann nicht, vielmehr ließ sie ausrichten, dass ich wüsste, wie ich an Strom komme. Auf ein Fragen nach der Rechtsabteilung bekam ich zu hören, wäre ich bereits an der richtigen Stelle.

Ich entschloss mich nun, bei der Fa. Heag in Michelstadt anzurufen, dort wurde mir die Zuständigkeit der Entega genannt und die Telefon Nr. 06151 4046514 ein Herr L. genannt. Sofort rief ich an, trug mein ganzes Leid vor, und er versprach mir, mich zurückzurufen. Ein Wunder, dachte ich, ein Entega Mitarbeiter darf einen Kunden zurückrufen.

Und dieser Rückruf kam auch tatsächlich, nur was ich da wieder zu hören bekam, war nichts neues. Ich sagte Ihm, dass ich nochmal alle Unterlagen an die 06151 4046598 durchfaxe und er doch bitte so gut sein solle und mir weiterhelfen solle, ich wisse wirklich nicht mehr weiter. Aber dieser Wunsch ist bei Entega Wunschdenken.

Andere Anbieter, welche mir gerne Strom liefern würden, können dies an Entega Zählern nicht durchführen. Ich habe mehrere Anwesen und auch Vertragskonten bei Entega, keine offenen Rechnungen, keine Schufa Einträge, sogar hat die Fa. Entega eine Einzugsermächtigung von mir vorliegen.

Der entstandene Schaden durch Monteure, welche ihre Arbeiten ohne Strom nicht verrichten konnten, meine Ausfallzeit bzw. das Einweisen der Frau in ein betreutes Wohnen sind schon ca. 1500 Euro. Sollten mir bei dieser Kälte Leitungen usw. einfrieren, ist der Schaden gar nicht absehbar.

Nun untätig war ich jetzt auch am Abend nicht, habe da den Bereitschaftsdienst DA angerufen, wo mir ein Herr S., der sehr freundlich war und es sehr bedauerte, was mir widerfahren ist, die Durchwahl der Chefin der Rechtsabteilung Frau M. gegeben hat, eine Nr. 08004800910. Bin mal gespannt, ob ich da Hilfe bekomme.

Hier noch ein Anhang Quelle Wikipedia (habe ich auch kompl. an Entega gesendet) zum Schulen der Mitarbeiter

Wirkung des Zuschlagsbeschlusses

Wird der Zuschlag erteilt, ist der Ersteher ab Verkündung der Zuschlagserteilung Eigentümer des Grundstücks. Dies ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass es zur Eigentumsübertragung einer Grundbucheintragung bedarf.

Der Zuschlagsbeschluss ist für den Ersteher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Rechts auf die Besitzergreifung. Die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer des Grundstücks kann vor Rechtskraft schon betrieben werden. Vollstrecken muss der Ersteher, nicht das Gericht. Die Vollstreckung erfolgt nicht durch das Gericht, sondern durch den Ersteher unter Mithilfe des Gerichtsvollziehers. Der Zuschlagsbeschluss muss hierzu vom Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden (Vollstreckungsklausel).

Der Gerichtsvollzieher erkennt dies an zur Räumung der ehem Eigentümer Entega liefert mir nicht mal Strom!

Morgen früh habe ich mir bei Bildzeitung einen Termin in der Redaktion geben lassen, vielleicht haben die daran Interesse, was solche großen Konzerne für eine Macht genießen und mit welcher Verantwortungslosigkeit umgegangen wird.

Was will ich schon. Strom bei Entega kaufen.

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Meine Forderung an ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG: 1500€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2012 | 08:01
Firmen-Antwort von: ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Guten Tag,
sehr geehrtes ReclaBox-Team,

vielen Dank für Ihre Benachrichtigung zur Kundenbeschwerde von Herrn Barthel.

Wir haben uns mit Herrn Barthel in Verbindung gesetzt und die Energieversorgung am 3. Februar 2012 wieder hergestellt. Für die Verzögerung haben wir uns bei Herrn Barthel entschuldigt.

Die konstruktive Kritik haben wir zum Anlass genommen, unsere Kommunikation kritisch zu hinterfragen und entsprechend weiterzuentwickeln.

Freundliche Grüße
Ihr ENTEGA Beschwerdemanagement

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.02.2012 | 12:30
von ReclaBoxler-5912328 | Regelverstoß melden
Wirrer Mist?

Also benötigt Entega keine Kunden mehr, sondern soll sich jeder Stromgeneratoren zulegen.

09.02.2012 | 19:50
von Ex Kunde | Regelverstoß melden
Das ist bei diesem haufen von gesellschaft normal da hat man zählernummer und adresse und ist doch nicht vorhanden diese gesellschaft sollte von rechtswegen geschlossen werden sie verarcht ihr kunden nach strich und faden also weg von entega

23.02.2012 | 08:40
von Achim Barthel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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