1175 Views | 12.02.2012 | 08:10 Uhr
geschrieben von Sabine Gruhne

adidas International Trading B.V. (Moers)

Kein Umtausch ohne Kassenbon

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich kaufte im Herbst letzten Jahres zwei Adidas Radler Hosen, lang und kurz. Hatte aber nur den Bon der langen Radler noch, der andere fehlte leider. Die kurze Radler hatte nach fünfmaligem Tragen eine große Laufmasche im Gesäßteil.

Ich versuchte heute in unserem Shop in Moers in der Einkaufspassage diese Hose umzutauschen, mir wurde mitgeteilt, kein Umtausch ohne Bon. Was einerseits auch verständlich ist, aber ich jedoch recht enttäuscht über so wenig Kulanz Ihrerseits bin.

Ich werde in Zukunft meine Sportartikel woanders beziehen. Denn ich finde es völlig absurd, dass eine kurze Radler so schnell den Geist aufgibt. Vielleicht sollte man mit dem Personal einmal über Kundenfreundlichkeit sprechen! In diesem Sinne

Mit frdl. Gruß

S. Gruhne

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Kommentare und Trackbacks (9)


12.02.2012 | 08:58
von Der Großinquisitor
 spider monkey Sabine Gruhne: Kulanz liegt immer im Ermessen des Verkäufers und es wäre ja sicherlich auch kein Problem gewesen, hätten Sie den notwendigen Kaufnachweis beibringen können.

Leider haben Sie nicht geschrieben, wie oft Sie den Radler getragen haben bzw. wie oft er in Gebrauch war. Da ADIDAS auch in Asien produzieren lässt, darf man trotz des Namens und des Preises keine großen Ansprüche mehr an die Qualität stellen.

12.02.2012 | 11:26
von The Truth
Das stimmt, jedoch sponsort Adidas auch Vereine wie Real Madrid und Bayern München sowie den DFB. Die werden sich das gut bezahlen lassen.

12.02.2012 | 12:56
von Dajana | Regelverstoß melden
Sie können auch ohne Kassenbon reklamieren, sofern Sie auch anders beweisen können, wo und wann Sie die Ware gekauft haben. Haben Sie mit Karte bezahlt, hilft der Kontoauszug. Streng genommen reicht ein Zeuge.

vgl. www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-1685945.html

Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass eine Laufmasche oder Laufmaschen kein Reklamtionsgrund sind: bei Übergabe war die Hose in Ordnung war und dann hat´s halt - z. B. in der Waschmaschine (Reißverschluss eines anderen Wäschestückes) wegen eines Ringes, Fingernagels, rauer Hauswand o. ä., dies passiert auch bei Nylonstrümpfen ganz schnell - eine Laufmasche gegeben. Das kann durchaus bei der Wäsche oder auch beim vorsichtigen Gebrauch passieren, ohne dass man hierfür einen Dritten (Händler oder Hersteller) verantwortlich machen kann.

12.02.2012 | 17:38
von Mal nachgefragt | Regelverstoß melden
 spider monkey Sabine Gruhne:
Ihre Frage von 12:43 Uhr - "Ich versuche es noch mal
Meine ReclaboxBewertung. Was ist hier los"
Was wollen Sie denn wissen? Worum geht's hier bei Ihrer Frage?

12.02.2012 | 20:02
von Calimero | Regelverstoß melden
Das ist kein Umtausch und hat auch nichts mit Kulanz zu tun. Dabei handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Haben Sie die Hose noch keine 6 Monate muss Addidas Ihnen beweisen, dass die Laufmasche durch Sie und nicht durch einen Produktionsfehler.

DAzu benötigt man keinen Kassenbon, sondern sollte nachweisen können, dass man den Artikel dort gekauft hat, was aber bei zum Beispiel EC Zahlung kein Problem ist

12.02.2012 | 20:58
von ReclaBoxler-6517181 | Regelverstoß melden
Kulant wärem, wenn der Händler auf bloße telefonische Reklamation den Kaufpreis ersattet?

Wieso sollte der Händler prüfen, wo der Artikel gekauft wurde?
Wieso sollte der Händler prüfen, wann der Artikel gekauft wurde?

14.02.2012 | 09:56
von René | Regelverstoß melden
Profile-Bild von René Ich weiss nciht, wieso sich immer noch so viele Leute mit diesem Blödsinn abspeisen lassen, ein KAssenbon ist NICHT nötig, wenn man andere Mittel hat diesen KAuf zu BEweisen, da reicht es wenn jemand dabei war der dies bestätigt oder auch ein Kontoauszuug oder ähnliches


04.03.2012 | 17:46
von Sabine Gruhne noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.03.2012 | 07:14
von Sabine Gruhne noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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