627 Views | 21.02.2012 | 10:14 Uhr
geschrieben von Birgit Schneider

Zalando.de (Berlin)

Gutschein nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 3011018044

Zunächst kaufte ich ein Paar Schuhe zum Preis von 79,00 Euro und löste dabei einen 10-Euro-Gutschein ein. Die Ware kam mit einer korrekten Rechnung über 69,00 Euro.

Die Schuhe waren zu klein und ich schickte sie an Zalando zurück. Laut Hotline sollte ich die richtige Größe neu bestellen und alles wäre erledigt. Das tat ich auch, aber der Gutschein wurde plötzlich nicht mehr anerkannt.

Seither bekam ich Mahnungen über zunächst 10 Euro, mittlerweile Inkasso-Forderungen von 30,12 Euro.

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Meine Forderung an Zalando.de: Anerkennung des Gutscheins und Ausbuchung der unberechtigten Forderung


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Kommentare und Trackbacks (8)


21.02.2012 | 11:08
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Manni:

Nein, Schuhe kauft man doch heute online, denn da kann man sich dann auch gleich über den Paketdienstleister beschweren, weil der 5 Tage braucht um ein Paket zuzustellen. Oder weil er es gar nicht erst versucht. Oder weil das Paket an jemanden zugestellt wird, der gar nicht existiert.

21.02.2012 | 11:50
von Jeanne | Regelverstoß melden
Es ist doch jeden selber überlassen wo sie ihre schuhe etc kaufen. ruf einmal bei zalando an und frage nach wieso der gutschein bei umgetauschter ware nicht anerkannt wird, bzw ein blick in die agbs von zalando werfen ob dort etwas vermerkt wird wie das mit gutscheinen gehandhabt wird.

wieso wurde auf der ersten mahnung nicht reagiert? oder warum ist inkasse mittlerweile dran?

21.02.2012 | 12:54
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich würde die Mahngebühren mal zahlen:

Gem. Teil (B) - Bestellung von Zalando-Artikeln steht dort folgendes:

"7.6 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn Ware ganz oder teilweise retourniert wird, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde. "

Wenn das also kein gezahlter Geschenkgutschein war, dann schnellstens zahlen, bevor es noch teurer wird.

21.02.2012 | 15:56
von ReclaBoxler-4711313 | Regelverstoß melden
Manni, richtig lesen und verstehen ist schon eine große herausforderung: >

28.02.2012 | 12:54
von Birgit Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sowohl die erhöhte Rechnung als auch jede Mahnung und das Inkassoschreiben wurden von mir beantwortet bzw. reklamiert, leider ohne jegliche Rückmeldung.


28.02.2012 | 12:54
von Birgit Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.03.2012 | 15:53
von Birgit Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.04.2012 | 18:35
von Birgit Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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