Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1140 Views | 06.03.2012 | 16:39 Uhr
geschrieben von Hannelore Grausam

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio verzögert bewusst Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 10306152, Vertragskonto:1399659

Auftragsnummer: 10306152

SCHLAGWORTE

Vertragskonto: 1399659

Zählernummer: 100002596812

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Lieferung von Strom Ihrerseits wurde fristgerecht gekündigt und von Ihnen bestätigt. Gemäß § 18a (2) StromNZV sind Sie verpflichtet, wechselrelevante Zählerstände allein vom Netzbetreiber zu verwenden. Es ist dessen Pflicht, diese beim Verbraucher einzufordern oder zu erheben, ggf. diese zu schätzen. Die Werte werden im Anschluss an den alten und den neuen Lieferanten übermittelt.

Dieser Zählerstand wurde Ihnen bereits vor Wochen von meinem Netzbetreiber mitgeteilt. Dies wurde mir vom Netzbetreiber auf Anfrage bestätigt.

Somit hat der Netzbetreiber die gesetzliche Frist von 28 Kalendertagen eingehalten. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz Teil 4 § 40 müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

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Dies ist bisher nicht geschehen.

Zu Ihrer Information noch einmal die Daten (eine detaillierte Abrechnung ist Ihnen bereits per Fax zugegangen, detaillierter Sendebericht liegt vor):

Abschlussrechnung:

Es wurde vom 01.02.2011 bis 31.01.2012 eine Vorauszahlung von 960,-- € geleistet.

Der Gesamtverbrauch für den Belieferungszeitraum beläuft sich auf: 3003 kWh

Somit ergibt sich bei einem Verbrauch von 3003 kWh folgender Komplettpreis für das erste Jahr von 528,49€ (Vertragsbedingungen und AGB’s zu diesem Zeitpukt liegen vor).

Somit bleibt ein Restguthaben von: 431,51€

Ich setze Ihnen deshalb hiermit zum 2. Mal eine Frist bis zum 15.03.2012 (Fristsetzung ist Ihnen zusätzlich per Fax zugestellt worden). Sollte bis dorthin der Betrag nicht bei mir eingegangen sein, sehe ich mich gezwungen, ein Mahnverfahren einzuleiten bzw. den fälligen Betrag von meiner Bank zurück buchen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Grausam

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Erstattung des Restguthabens von 431,51€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2012 | 14:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Grausam,

mit Datum vom 16.02.2012 haben wir die Schlussrechnung erstellt und versandt. Gern haben wir diese Rechnung heute nochmals per Post verschickt.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass ein Guthaben am 22.02.2012 auf Ihr Bankkonto überwiesen wurde. Wir bitten um nochmalige Überprüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.03.2012 | 18:38
von Pia | Regelverstoß melden
Bei einem Mahnverfahren hat die Beschwerdeführerin aber eher ihr Guthaben zurück. .. was nutzt es, wenn der Schlichterspruch bzw. die Empfehlung des Schlichters lautet: "Ja, es wird empfohlen, dass Stromio Frau G. umgehend das ihr zustehende Guthaben erstattet" - damit hat sie das Geld noch immer nicht. ..

06.03.2012 | 18:56
von Bankster
Man kann das Geld (gezahlte Raten) über die Bank bis zu 12 Monaten zurückbuchen. Auch wenn die Banken etwas anderes sagen. Dies ist geltendes Recht. Einfach die nötige Anzahl an Monatsraten zurückbuchen lassen und eine eigene Endabrechnung an Varol schicken. Das ist der einfachste Weg. Varol kann gar nichts machen.

07.03.2012 | 18:00
von Lisa | Regelverstoß melden
Wem geht es ähnlich? Hat jemand Erfahrungen mit diesen Methoden gemacht?

07.03.2012 | 18:23
von Klaas | Regelverstoß melden
 spider monkey Lisa:

Geben Sie oben rechts in der Suchmaske Stromio ein, dann sehen Sie, wem es ähnlich geht!

09.03.2012 | 13:12
von H. Grausam | Regelverstoß melden
Neuer Zwischenstand:
Eine detaillierte Rechnung wurde bisher nicht zugestellt. Ein Guthaben von 283,65€ wurde mittlerweile überwiesen. Hier besteht eine Differenz von ca. 150 €, die aufgrund fehlender Abrechnung nicht nachzuvollziehen ist. Alle Daten bzgl. der Konditionen zu Beginn des Vertrags wurden Stromio mitgeteilt und sind bei mir dokumentiert (inkl. AGB'S zu diesem Zeitpunkt). Ein Verwirrspiel mit wöchentlich wechselnden AGB's und Tarifen ist somit ausgeschlossen. Ich werde abwarten, bis die Abrechnung, wie hier versprochen, endlich hier eingeht und dann entsprechend reagieren. Die gesetzte Frist bleibt indes bestehen.



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