Durch playIT gelöste Beschwerde. | 380 Views | 05.04.2012 | 12:26 Uhr
geschrieben von Christoph Görgen

playIT (Dresden)

Neuer PC, nach 3 Mon. defekt, keine Reparatur und Versandkosten

Bestell-/Kundennummer: 51449

Am 5. Januar 2012 habe ich auf eBay einen neuen PC gekauft, umgehend per Paypal bezahlt und nach vorheriger Absprache im Ladengeschäft abgeholt.

SCHLAGWORTE

Der Rechner funktionierte einige Wochen anstandslos. Rund sechs Wochen nach dem Kauf erschienen vereinzelt Bluescreens, der Rechner stürzte also im laufenden Betrieb ab. Das ist unter Windows nicht unbedingt eine Besonderheit, also nahm ich das so hin.
Ende März 2012 gab es wieder einen Bluescreen, der Rechner startete neu und blieb dann vor dem Windows-Start stehen, für den eine Auswahl der Start-Optionen erfolgen sollte. Ich konnte allerdings keine Tastatur per PS/2 oder USB zum Laufen bekommen, auch nach mehreren Neustarts und dem Tausch verschiedener Tastaturen.
Deshalb habe ich mich an das Ladengeschäft gewendet und nach einer Lösung gefragt. Mir wurde angeboten, den Rechner einzusenden, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann, die Versandkosten müsse ich allerdings selbst tragen, weil ich den Rechner ja abgeholt habe. Hierzu möchte ich anmerken, dass der Kauf ein eBay-Geschäft war, der Kaufpreis deutlich über 40 Euro lag und mir demnach selbstverständlich eine Erstattung der Versandkosten zustehen würde. Ich habe mich ohne große Diskussion darauf eingelassen, den Rechner in der Originalverpackung versichert, zum Laden verschickt und zwei Tage später eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten. Ich habe als Antwort nochmals den genauen Hergang und die "Symptome" des Rechnerversagens per Email geschildert, um die Fehlersuche zu erleichtern.
Die nächste Kontaktaufnahme erfolgte dann heute - wieder zwei Tage später - und mir wird eine Rechnung für die Diagnose aufgrund meiner Fehlreklamation gestellt, laut der ich 9,99 Euro bezahlen soll, damit mein Rechner mir zurückgeschickt wird.
Abgesehen davon, dass diese Forderung im krassen Gegensatz zu der Aussage des Sachbearbeiters am Telefon zuvor steht, halte ich es für ziemlich überzogen, mir eine Rechnung dafür zu stellen, dass versäumt wurde, mich zur Rückfrage zu kontaktieren.
Ich habe kein Verständnis für dieses Gebaren und kann es mir nicht erklären, dass nicht wenigstens eine E-Mail oder ein Anruf erfolgte, um mich darüber in Kenntnis zu setzen, wie weiter verfahren wird (das wurde mir vorher per Mail so angekündigt.).

Ich erwarte eine persönliche Stellungnahme und einen konstruktiven Lösungsvorschlag zu dem Sachverhalt. Es sollte klar sein, dass - sollte der Rechner bei mir wieder nicht funktionieren - kein Kompromiss mehr denkbar ist.

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.04.2012 | 12:58
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Falls RS vorhanden, Anwalt einschalten, laut in BRD gültigem Recht hat der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf ganz schlechte Karten.

05.04.2012 | 14:59
von Blume2010 | Regelverstoß melden
Hallo,

in Deutschland haben Sie 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten (ab Kaufdatum) tritt (sofern Sie als Verbraucher auftreten) nach § 476 BGB die sogenannte Beweislastumkehr ein. Das heißt für Sie, dass das Unternehmen BEWEISEN muss, dass Sie den Rechner kaputt gemacht haben. Eine bloße Unterstellung reicht hier nicht aus.

Weiterhin steht im § 439 II BGB, dass die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen der Verkäufer zu tragen hat. Sie müssen also auf Ihr Geld bestehen, welches Sie für den Versand bezahlt haben.

Ganz wichtig bei solchen Angelegenheiten ist, dass Sie Ihre Probleme, später evtl. Mahnungen SCHRIFTLICH dem Unternehmen mitteilen. Am Besten mit einer kleiner Unterschrift bei der Post, dass der Brief ausgehändigt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Blume2010

*Dies stellt keine Rechtsberatung dar und schließt somit jegliche Ansprüche aus.

13.04.2012 | 12:00
von Christoph Görgen | Regelverstoß melden
Der Kontakt mit der Firma stellte sich als dürftig heraus, nach einer kurzen Mail mit Fristsetzung und der Aufforderung, mir den Rechner zuzusenden, kam der PC heute wohlbehalten und funktionstüchtig bei mir an.
Es ist technisch kaum nachzuvollziehen, weshalb ein PC derartige Fehlfunktionen zeigt und wenig später ohne Reparatur wieder funktionieren soll. Mindestens so unsinnig ist allerdings die Unterstellung, ein Kunde würde Versandkosten für eine Gewährleistungsreparatur bezahlen, 2 Wochen lang auf seinen PC verzichten und in Wirklichkeit läge kein Fehler vor.

Insofern bin ich auf der einen Seite froh, meinen Rechner wieder zu haben, ohne Datenverlust und derzeit mit voller Funktionalität. Andererseits hätte der Kontakt um Welten besser sein können und - genau gesehen stehen auch noch die Versandkosten für den Hinversand aus, die ich nicht eingefordert habe. Insofern ist diese Endlösung für beide Seiten ein Kompromiss.

13.04.2012 | 18:52
von Christoph Görgen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist erledigt, man hat sich geeinigt.




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