Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 913 Views | 18.04.2012 | 08:00 Uhr
geschrieben von Jens Hartmann

FlexStrom AG (Berlin)

Tarife von Flexstrom

Flexstrom hat den angebotenen Tarif verdoppelt, bietet im Internet und auf der Homepage Tarife für ca. die Hälfte an. Auf Nachfrage wurde mir geschrieben, diese Tarife gibt es nicht für Bestandskunden. Der Bonus ist hier bereits zur Vergleichbarkeit abgezogen.

Darf das Unternehmen verschiedene Tarife anbieten und Bestandskunden ausschließen? Nachdem ich solange hingehalten wurde, habe ich die Kündigungsfrist um ein Tag verpasst. Man will mich nicht mehr rauslassen.

Der für mich angebotene Tarif ist sogar teurer als der Grundversorger. Kann es sein, dass der Grundversorgertarif die Höchstgrenze ist? (Habe ich mal im Forum gelesen.)

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Kommentare und Trackbacks (6)


18.04.2012 | 08:31
von ReclaBoxler-2454243 | Regelverstoß melden
Die in Deutschland im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Sie haben das Recht, einen Vertrag abzuschließen oder auch nicht: Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht.

Da wir in Deutschland eine weitgehende Vertragsfreiheit haben, sehe ich keinen Hinderungsgrund, warum niedrige / bessere Angebote für Neukunden nicht gültig sein sollten.

Oder anders: Wenn ich heute einen Vertrag über z. B. zwei Jahre abschließe, kann ich mich nicht beschweren, Dingen zugestimmt zu haben, die sich für Neukunden evtl. in drei Wochen ändern. .

18.04.2012 | 08:32
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Das ist zwar nicht schön, aber andererseits auch nicht zu ändern. Kündigungsfrist mal völlig außen vor gelassen - Sie haben als Bestandskunde einen gültigen Vertrag mit Konditionen, und da kommen Sie erstmal nicht raus. Auch ist es seitens Flexstrom völlig legitim, für Neukunden einen speziellen Rabatt (= günstigeren Tarif) anzubieten. In der Höhe vielleicht schon nicht mehr sooo einfach nachvollziehbar, aber insgesamt nennt man das "Marketinginstrument zur Neukundengewinnung".

Vielleicht hinkt der folgende Vergleich jetzt ein wenig, aber stellen Sie sich mal folgenden Sachverhalt vor. Sie tanken Ihr Auto voll und zahlen für den Liter Treibstoff 1,50 € (Sie erinnern sich, solche Preise gab es mal). Eine Woche später fahren Sie an der Tankstelle wieder vorbei und sehen, dass die gleiche Treibstoffsorte nur noch 1,40 € je Liter kostet. Da gehen Sie doch auch nicht zum Kassierer und verlangen die 10 Cent pro Liter zurück, oder?

Meiner Meinung nach eine in weiten Teilen unberechtigte Rekla. Wenn es tatsächlich an einer "Hinhaltetaktik" gelegen hat, dass Sie den Kündigungstermin verpasst haben, ist das natürlich nicht schön. Aber grundsätzlich: Warum haben Sie sich hinhalten lassen? Sie kannten Ihre Kündigungsfrist doch, oder nicht?

25.04.2012 | 22:39
von Jens Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch nicht gelöst, im Gegenteil - Flexstrom ist sehr unflexibel und nicht entgegenkommend.


25.04.2012 | 22:44
von ReclaBoxler-2320813 | Regelverstoß melden
Hinweis zum Kommentar von ReclaBoxler: Sie haben Recht, es gibt eine Vertragsfreiheit. Aber es gibt auch ein Verbraucherschutzgesetz, Verbot gegen Wucher, Verbot der ungerechtfertigten Bereicherung usw. Man muss also das Ganze sehen. Hier wurde mit einem günstigen Preis gelockt, dann der Preis soweit erhöht, dass dieser über dem Grundversorgertarif liegt (dies ist auch nicht zulässig). Daher ist nicht so einfach wie Sie geschrieben haben und zu einseitig.
Zusätzlich wird dann für Neukunden wieder ein Anlockpreis angeboten, zu dem Altkunden kein Zugang haben. Diese Lockangebote sind z. B. im Supermarkt auch nicht zulässig. Will sagen, es gibt nicht nur die Vertragsfreiheit und ich hätte hier erwartet, dass man auf der "Seite" der Verbraucher ist?

25.04.2012 | 23:09
von Energiekunde | Regelverstoß melden
Dieses Handeln nennt man Neukundenwerbung und als Neukunde muss man sich genau darüber im klaren darüber sein, was man abschließt.

Ich habe in den letzten Jahren auch meine Erfahrungen gemacht UND hieraus gelernt! Sehen auch Sie in dieser Erfahrung das positive, nämlich etwas gelernt zu haben:

Durch die Beschäftigung mit dem Falschen kann das Wissen um das Richtige sowie die Fähigkeiten zum richtigen Handeln verbessert werden!

Beim Bund der Energieverbraucher habe ich den Artikel "Neuer Tarifrechner verspricht Transparenz" - es handelt sich hierbei um die HausPilot GmbH - entdeckt:

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Strompreisvergleiche-im-Internet__504//ContentDetail__12694/

www.hauspilot.de/privatkunden/index.html

Zitat: "Bei ihm haben nur seriöse und gute Anbieter eine Chance auf die begehrten vorderen Plätze. Verbraucher sparen sich damit eine Menge Recherchearbeit: Hauspilot wirbt damit, die Angebote der Energiekonzerne vorab zu sieben und irreführende Angaben gegebenenfalls zu korrigieren. "

Ich habe es ausprobiert: die Energielieferanten, die mich solche Nerven gekostet haben und von mir und anderen Kunden (wie man in den verschiedenen Foren lesen kann) auf die Einhaltung von geschlossenen Verträgen, Gesetzen und die AGB hingewiesen werden mußten, erscheinen im Preisvergleich von HausPilot GmbH in meinem Postleitzahl-Bereich nicht!

26.04.2012 | 20:48
von Jens Hartmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich eine erfreuliche Nachricht erhalten. Aus Kulanzgründen wird meine Kündigung angenommen.




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