|
913 Views | 18.04.2012 | 08:00 Uhr
geschrieben von Jens Hartmann
Flexstrom hat den angebotenen Tarif verdoppelt, bietet im Internet und auf der Homepage Tarife für ca. die Hälfte an. Auf Nachfrage wurde mir geschrieben, diese Tarife gibt es nicht für Bestandskunden. Der Bonus ist hier bereits zur Vergleichbarkeit abgezogen.
Darf das Unternehmen verschiedene Tarife anbieten und Bestandskunden ausschließen? Nachdem ich solange hingehalten wurde, habe ich die Kündigungsfrist um ein Tag verpasst. Man will mich nicht mehr rauslassen.
Der für mich angebotene Tarif ist sogar teurer als der Grundversorger. Kann es sein, dass der Grundversorgertarif die Höchstgrenze ist? (Habe ich mal im Forum gelesen.)
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Zugang zu den angebotenen Tarifen oder fristlose Kündigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sie haben das Recht, einen Vertrag abzuschließen oder auch nicht: Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht.
Da wir in Deutschland eine weitgehende Vertragsfreiheit haben, sehe ich keinen Hinderungsgrund, warum niedrige / bessere Angebote für Neukunden nicht gültig sein sollten.
Oder anders: Wenn ich heute einen Vertrag über z. B. zwei Jahre abschließe, kann ich mich nicht beschweren, Dingen zugestimmt zu haben, die sich für Neukunden evtl. in drei Wochen ändern. .
Vielleicht hinkt der folgende Vergleich jetzt ein wenig, aber stellen Sie sich mal folgenden Sachverhalt vor. Sie tanken Ihr Auto voll und zahlen für den Liter Treibstoff 1,50 € (Sie erinnern sich, solche Preise gab es mal). Eine Woche später fahren Sie an der Tankstelle wieder vorbei und sehen, dass die gleiche Treibstoffsorte nur noch 1,40 € je Liter kostet. Da gehen Sie doch auch nicht zum Kassierer und verlangen die 10 Cent pro Liter zurück, oder?
Meiner Meinung nach eine in weiten Teilen unberechtigte Rekla. Wenn es tatsächlich an einer "Hinhaltetaktik" gelegen hat, dass Sie den Kündigungstermin verpasst haben, ist das natürlich nicht schön. Aber grundsätzlich: Warum haben Sie sich hinhalten lassen? Sie kannten Ihre Kündigungsfrist doch, oder nicht?
Zusätzlich wird dann für Neukunden wieder ein Anlockpreis angeboten, zu dem Altkunden kein Zugang haben. Diese Lockangebote sind z. B. im Supermarkt auch nicht zulässig. Will sagen, es gibt nicht nur die Vertragsfreiheit und ich hätte hier erwartet, dass man auf der "Seite" der Verbraucher ist?
Ich habe in den letzten Jahren auch meine Erfahrungen gemacht UND hieraus gelernt! Sehen auch Sie in dieser Erfahrung das positive, nämlich etwas gelernt zu haben:
Durch die Beschäftigung mit dem Falschen kann das Wissen um das Richtige sowie die Fähigkeiten zum richtigen Handeln verbessert werden!
Beim Bund der Energieverbraucher habe ich den Artikel "Neuer Tarifrechner verspricht Transparenz" - es handelt sich hierbei um die HausPilot GmbH - entdeckt:
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Strompreisvergleiche-im-Internet__504//ContentDetail__12694/
www.hauspilot.de/privatkunden/index.html
Zitat: "Bei ihm haben nur seriöse und gute Anbieter eine Chance auf die begehrten vorderen Plätze. Verbraucher sparen sich damit eine Menge Recherchearbeit: Hauspilot wirbt damit, die Angebote der Energiekonzerne vorab zu sieben und irreführende Angaben gegebenenfalls zu korrigieren. "
Ich habe es ausprobiert: die Energielieferanten, die mich solche Nerven gekostet haben und von mir und anderen Kunden (wie man in den verschiedenen Foren lesen kann) auf die Einhaltung von geschlossenen Verträgen, Gesetzen und die AGB hingewiesen werden mußten, erscheinen im Preisvergleich von HausPilot GmbH in meinem Postleitzahl-Bereich nicht!