Durch simyo endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1311 Views | 29.05.2012 | 13:44 Uhr
geschrieben von Happy Pappi

simyo (Düsseldorf)

Never Ending Story mit der Simyo GmbH - Wie werde ich Nichtkunde

Bestell-/Kundennummer: 016369917xx

Simyo GmbH bucht trotz Kündigung und Verzichtserklärung wg. Rufnummermitnahme zu anderem Mobilfunkbetreiber EUR 15,- am Konto ab und überweist dann trotz Mahnung und Fristsetzung nicht das Restguthaben aus. Daher wurde von mir selbst bei meiner Bank die Rücklastschrift veranlasst und der Betrag wieder gutgeschrieben.

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Nun verlangt Simyo eine Rücklastschriftgebühr von EUR 15, obwohl das ein Fehler von Simyo selbst ist! Diverser E-Mailverkehr wird geschrieben, jedoch verlangt Simyo dann auch noch Mahngebühren und hat nun die Androhung wahr gemacht und ein Inkassobüro eingeschaltet, diese verlangen ebenfalls horrende Gebühren. Nun über EUR 50! Simyo wurde mehrfach mitgeteilt, dass die Forderung der Rücklastschriftgebühr unbegründet ist und daher von mir zurückgewiesen wird. Das wird jedoch alles ignoriert und stur das Mahnverfahren weiter betrieben. Mittlerweile wurde das Restguthaben, nach nahezu drei Monaten erstattet. Jedoch wird das Mahnverfahren, nun über das Inkassobüro weiter betrieben!

Hierbei wird jedoch bei diesem Vorgehen die aktuelle Rechtsprechung völlig ignoriert: In mehreren Urteilen (BGH / OLGs) wurden die AGB-Klauseln der Mobilfunkbetreiber bzgl. der Erhebung von Rücklastschriftgebühren als unwirksam erachtet, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift (hier Klarmobil) wurden als überhöht erachtet, da diese den nach dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden" übersteigen.

Im Übrigen berechnet die Hausbank von Simyo, die Commerzbank AG, lediglich eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,11 EUR! => Simyo hat lt. AGB EUR 15 und Mahngebühren von EUR 10 => alles lt. Rechtssprechung zu hoch und deutlich über dem Schaden, den im übrigen Simyo ja selbst verursacht hat, da Fristsetzungen nicht beachtet wurden und das Restguthaben nicht zeitnah ausgezahlt wurde. Lt. Formur benötigt Simyo dafür bis zu drei Wochen!

Warum ein Standardvorgang so lange braucht, weiß nur Simyo? In meinem Fall jedoch finde ich nahezu drei Monate als deutlich zu lange! Muss man das alles als Kunde / Nichtkunde ertragen? Ich finde nein! Warum soll Simyo weiterhin mit meinem Guthaben arbeiten, obwohl sie mir schreiben, dass mein Vertrag am 1. März 2012 beendet wurde. Deshalb die Rücklastschrift durch mich selbst.

Jetzt wurde die Androhung wahr gemacht und das auch im Internet bestens bekannte Inkassobüro aus Hamburg mit dem Einzug der unberechtigten Forderung beauftragt. So sind wie bereits ausgeführt, aus einer unberechtigten Forderung von EUR 15,- nun EUR 52,72 geworden. Ich werde dann morgen meinen Anwalt kontaktieren und mich gegen die unberechtigten Forderungen wehren. Produziert dann halt weitere Kosten und Aufwand für unsere deutschen Gerichte. Jedoch bin ich weiterhin der Meinung, warum sollen wir als Kunden das alles erdulden!

Gibt es Frau L. überhaupt? Sie wollte sich um die Sache kümmern, schreibt jedoch weiterhin fleißig Mahnungen. Alles merkwürdig im Hause Simyo. Die Geschichte ist daher bestimmt auch interessant für die Regulierungsbehörde sowie Fernsehanstalten, wie Mobilfunkbetreiber im Alltag zu Lasten der Kunden vorgehen. Die lesen das hier ja bestimmt auch aufmerksam. Daher ein Auszug der Never Ending Story aus dem letzten E-Mailverkehr mit der Simyo GmbH (E-Mail vom 11. Mai 2012):

Sehr geehrte Frau L.,

am 15. Februar 2012 wurde Ihnen die Verzichtserklärung / Kündigung (siehe Kopie in Anhang) meines bei Ihnen bestehenden Vertrages per Post zugesendet. Von Ihnen wurde folgendes bestätigt:

Die Bearbeitungsgebühr für die Portierung Ihrer Rufnummer von 25,00 Euro wird von Ihrem Guthabenkonto abgezogen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihr simyo Kartenguthaben eine entsprechende Summe aufweist.

Nachdem wir die Bearbeitungsgebühr abgebucht haben, wird Ihre simyo Karte wie gewünscht deaktiviert.

Eine Aufladung wurde durch mich am 15. Februar 2012 in Höhe von EUR 20,- vorgenommen, so dass das Kartenguthaben zu diesem Zeitpunkt 26,77 EUR betrug. Am 17. Februar 2012 teilten Sie mir mit, dass meine Tarifoption Internet Flat Optimum deaktiviert wurde (war auch von mir so gewünscht). Am 18. Februar 2012 haben Sie mir per E-Mail geschrieben, dass Sie meine Verzichtserklärung erhalten haben und entsprechend in Ihren System vorgemerkt wurde. Hierbei wurde u. a. auch darauf verwiesen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind und der neue Mobilfunkanbieter sich um alles Weitere kümmert. Mein neuer Mobilfunkanbieter teilte mir mit, dass ab 1.3.2012 die Portierung erfolgen wird.

Am 22. Februar 2012 schreiben Sie mir plötzlich per E-Mail, dass mein Simyo-Guthaben mit EUR 15,00 aufgeladen wurde und meine Rechnung ab sofort bereit liegt. Der Guthabenstand betrug, ungewollt und trotz Kündigung und zugesagter Deaktivierung danach wieder EUR 16,77.

Hierzu stelle ich folgendes fest:

Die Teilnahme am simyo Lastschriftverfahren endet gemäß Ihren besondere Geschäftsbedingungen für das simyo Lastschriftverfahren zur Aufladung des Prepaid Guthabenkontos (gültig ab dem 01.05.2010): => mit schriftlichem, in Textform oder in elektronischer Form erfolgenden Widerruf der simyo erteilten Einzugsermächtigung durch den Kunden. Diese kann jederzeit erfolgen, ohne dass es der Beachtung einer Frist bedarf.

SCHLAGWORTE

Da Ihnen meine Verzichtserklärung/Kündigung nachweislich bereits am 18. Februar 2012 vorlag und Sie mir mitgeteilt haben, nach Abbuchung der Bearbeitungsgebühr für die Portierung die Karte wie gewünscht deaktivieren zu wollen, frage ich mich, wieso noch am 22. Februar 2012 an meinem Konto EUR 15,- von SIMYO abgebucht werden?

Sowohl am 25. Februar als auch am 28. Februar 2012 (Ansprechpartner: jeweils Herr A.) habe ich Ihren Kundenservice schriftlich darauf hingewiesen, dass die Abbuchung über EUR 15,- nicht mehr erfolgen durfte, da die Kündigung ausgesprochen wurde und sofern die unberechtigt abgebuchten EUR 15,- nicht bis spätestens am 29. Februar 2012 zurückgezahlt werden, ansonsten eine entsprechende Rücklastschrift veranlasst wird. Am 27. Februar 2012 habe ich Ihnen das Formular Auftrag zur Restguthabenauszahlung inkl. SIM-Karte per Einschreiben zugeschickt. Hierin teilte ich Ihnen mit, dass ich mit der Auszahlungsfrist von drei Wochen nicht einverstanden bin und die Rückerstattung umgehend nach Portierung erfolgen soll. Auch vor dem Hintergrund der unberechtigten Abbuchung.

Am 1. März 2012 teilten Sie mir mit, dass meine SIM-Karte bei Ihnen deaktiviert wurde. Ich habe danach trotzdem noch bis zum 23. März 2012 (> 3 Wochen) mit der Rückgabe der Lastschrift aus Kulanz gewartet. Da mir bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht mein Restguthaben von EUR 16,77 zurück überwiesen wurde, habe ich persönlich die unberechtigte Abbuchung von SIMYO zurückgegeben. Mein Guthaben bei Ihnen beträgt demnach noch EUR 1,77. Eine Auszahlung ist bis heute immer noch nicht erfolgt!

In dieser unsäglichen Angelegenheit hatten wir noch folgenden E-Mailverkehr:
- 27. März 2012 wollten Sie EUR 30,- von mir wegen der Rücklastschrift (Ansprechpartner: Susanne L.)
- 27. März 2012 teilte ich Ihnen, Frau L., den v. g. Sachverhalt (form- und fristgerechte Kündigung) eingehend mit.
- 29. März 2012 habe ich Ihnen zum 2. Mal den Sachverhalt mitgeteilt.
- 29. März 2012 teilten Sie mir mit, dass ich mich zum Lastschriftverfahren angemeldet habe und der fällige Betrag von EUR 15,- von der Bank zurück gebucht wurde und die Rücklastschriftgebühr EUR 15,- beträgt. (Ansprechpartner Deiana H.)
=> Die Verzichtserklärung / Kündigung lag Ihnen bereits am 18. Februar 2012 vor!
- 29. März 2012 habe ich Ihnen zum 3. Mal den Sachverhalt mitgeteilt.
- 29. März 2012 teilten Sie mir mit, dass sich sich um das Anliegen kümmern werden. (Ansprechpartner: Susanne L.).
- 1. April 2012 teilten Sie mir mit, dass der Sachverhalt an ihr Zahlungs-Team weitergegeben wurde (Ansprechpartner: Nocole P.).
- 17. April 2012 haben Sie mir eine 1. Mahnung zugemailt und fordern EUR 15,- von mir aus einer Rechnung vom 22. Februar 2012. (Ansprechpartner: Susanne L.). => Diese damalige Abbuchung war jedoch aufgrund der Kündigung unzulässig und insoweit ist Ihre Forderung unberechtigt.
- 17. April 2012 habe ich Ihnen den Sachverhalt zum 4. Mal erläutert.
- 20. April 2012 mailen Sie mir, dass Sie mir wie gewünscht das Restguthaben zurückerstatten wollen und senden mir erneut das Auftragsformular zur Rückzahlung des Restguthabens zu. (Ansprechpartner: Natascha R.). => Dieses hatte ich Ihnen jedoch bereits am 27. Februar 2012 per Einschreiben zurückgesendet! Alles merkwürdig bei Ihnen im Prozesslauf.
- 20. April 2012 habe ich Ihnen erneut das Schreiben bzgl. der Auszahlung des Restguthaben zukommen lassen.
- 23. April 2012 teilten Sie mir mit, dass die E-Mail bzgl. der Guthabenauszahlung bei Ihnen eingegangen ist und sich das Zahlungsteam darum kümmert und die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen wird (Ansprechpartner: Sibel A.).
- 24. April 2012 habe ich Ihnen mein Unverständnis mitgeteilt, da sich das Zahlungsteam doch vor Wochen (ab 1. April 2012) um die Sache kümmern wollte.
- 26. April 2012 teilten Sie mir mit, dass das Formular an die Zahlstelle weitergeleitet wurde und die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird (Ansprechpartner: Cindy C.)
- 1. Mai 2012 teilte ich Ihnen nochmals meine Verärgerung mit und habe Ihnen dargelegt, warum ich die unberechtigte Lastschrift zurückgegeben habe.
- 8. Mai 2012 teilten Sie mir eine letzte Mahnung mit und fordern EUR 25,- bis zum 15. Mai 2012. Anderenfalls wollen Sie ein Inkassobüro einschalten. (Ansprechpartner: Susanne L.)
- 8. Mai 2012 habe ich versucht, Sie telefonisch zu erreichen => 11 Minuten Warteschleife in kostenpflichtiger Nummer, keiner ging dran, immer wieder Ansage, der nächste freie Platz wird meiner sein. Habe danach verzweifelt aufgelegt. Kosten von 0,14 Cent in der Minute => Ist höchst kundenunfreundlich.
- 8. Mai 2012 habe ich Ihnen dann zum 5. Mal den Sachverhalt schriftlich mitgeteilt. => kein Feedback.
- 9. Mai 2012 habe ich Ihnen zum 6. Mal den Sachverhalt schriftlich mitgeteilt. Fristsetzung zur Restauszahlung und Erstattung der mir entstandenen Kosten bis 15. Mai 2012 => kein Feedback.
-11. Mai 2012 teile ich Ihnen dann zum 7. Mal und hiermit letztmalig den Sachverhalt und die Aufforderung zur Rückzahlung sowie der mir bereits entstandenen Aufwendungen mit.

Wenn ein unabhängiger Dritter (Gericht, Regulierungsbehörde, TV-Anstalt) diesen Sachverhalt beurteilt, wirft dies sicherlich kein gutes Licht auf die SIMYO GmbH und auf Ihren Geschäftsführer. Ich fordere Sie daher auf, den Sachverhalt an Ihre interne Revision zwecks Prüfung Ihrer internen Prozesse weiterzuleiten.

Des Weiteren sollten Sie vorab Herrn Nicolas Biagosch (CEO SIMYO GmbH) über diesen Sachverhalt informieren, da er, wenn dieses unsägliche Trauerspiel nicht sofort aufhört, demnächst von etlichen Institutionen Post bekommen wird bzw. im Fernsehen zu sehen sein wird.

Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir mein Restguthaben von EUR 1,77 sowie mir den bereits entstandenen Aufwand pauschal EUR 20, also insgesamt EUR 21,77 bis zum 15. Mai 2012 zu überweisen und das Kapitel Simyo für mich endgültig zu beenden.

Wie heißt noch Ihr Slogan? "Weil einfach einfach einfach ist".

Kann ich leider nicht bestätigten:

1. Unterschiedlichste Ansprechpartner (sieben Mitarbeiter für diesen einfachen Sachverhalt!) ist schon bemerkenswert.

2. Mitarbeiter kommunizieren anscheinend nicht untereinander, ansonsten wäre dieses Dilemma sicherlich zu verhindern gewesen.

3. Kündigungsmanagement sowie Restguthabenauszahlung unter aller Katastrophe. Interner Prozess anscheinend nicht ausgereift.

4. Zusagen werden nicht eingehalten

5. Nur kostenpflichtige Hotline, 14 Cent in der Minute. Hotline jedoch total überlastet. Warteschleifen ohne Ende.

6. Eintreibung unberechtigter Forderung. Jeweils noch in unterschiedlichster Höhe (1. Mal EUR 30; 2. Mal EUR 15; 3. Mal EUR 25).

7. Drohen mit Inkassobüro und negativer Schufa sowie weiteren erheblichen Kosten.

Über ein zeitnahes Feedback von Ihnen bzw. Ihrem Geschäftsführer würde ich mich freuen.

Hochachtungsvoll

P. S. Über alle v. g. Darstellungen habe ich entsprechende gerichtsverwertbare Nachweise. Der Sachverhalt dürften zudem auch für die Akte 2012 in Sat 1 und die Regulierungsbehörde in Bonn interessant sein.

Gesendet: Dienstag, 08. Mai 2012 um 17:12 Uhr
Von: service spider monkey simyo.de
An:
Betreff: Letzte Mahnung - simyo Rufnummer 4916369917xx

Guten Tag Herr xx,

wir beziehen uns auf unsere Mahnung vom 17.04.2012, in der wir Sie gebeten haben, die nachstehend aufgeführten Forderungen zu begleichen. Leider sind Sie unseren bisherigen Aufforderungen nicht nachgekommen. Wir bitten Sie daher letztmalig, den ausstehenden Betrag zuzüglich der nun fälligen Mahngebühr in Höhe von insgesamt 25,00 Euro spätestens bis zum 15.05.2012 zu überweisen.

Datum Rechnungsnummer Betrag Bezeichnung
-------------------------------------------------------------------------------
22.02.2012 4916369917xx 15,00 EUR Rechnung
08.05.2012 10,00 EUR Mahngebühr

-------------------------------------------------------------------------------
Fälliger Betrag: 25,00 EUR

Die Bankverbindung lautet:

Empfänger: simyo GmbH, Düsseldorf
Kontonummer: 012 17 77700
Bankleitzahl: 300 400 00
Bank: Commerzbank Düsseldorf
Betrag: 25,00
Verwendungszweck: 491636991753

Bitte bedenken Sie, dass bis zum Zahlungseingang Ihrer Überweisung bei uns bis zu 5 Bankarbeitstag vergehen können. Für die Rechtzeitigkeit Ihrer Zahlung ist nicht das Datum der Überweisung, sondern der Zahlungseingang auf unserem Bankkonto maßgebend.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nach Ablauf dieser Frist den offenen Betrag, ohne weitergehende Zahlungsaufforderung, an ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen zwecks Einzugs der Forderung überstellen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass dadurch weitere nicht unerhebliche Kosten auf Sie zukommen werden. Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass die Beauftragung unseres Inkassounternehmens eine Meldung an Auskunfteien (SCHUFA - Schutzgemeinschaft für das Kreditwesen) nach sich ziehen kann. Diese Meldung kann negative Folgen für Ihre zukünftigen Bankgeschäfte haben.

Sollten Sie zwischenzeitlich den offenen Rechnungsbetrag überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Viele Grüße

Susanne L.
simyo Service Team

www.simyo.de/kontakt

Tel 0180/5 45 44 55 (*0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)
__________________________________________________________________________

simyo GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer: Nicolas Biagosch, HRB 51516, Amtsgericht Düsseldorf

Unser Handyshop bietet simyogünstige Handys!
www.simyo.de/handyshop

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www.simyo.de/de/service/faq.html

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05.06.2012 | 14:32
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10.07.2012 | 17:17
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24.09.2012 | 16:26
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