Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 1608 Views | 13.08.2012 | 15:06 Uhr
geschrieben von Björn Krallmann

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Fehlerhafte Abrechnung durch versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 00281740

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Schreiben vom 09.03.2012 habe ich Extraenergie (12 Monate Belieferung waren am 29.02.12 um) aufgefordert mir eine Jahresabrechnung zu erstellen.

Diese habe ich dann am 17.04.2012 bekommen. Diese war fehlerhaft (Preiserhöhung durch EEG Umlage?) Daraufhin habe ich Extraenergie am 21.04.2012 nochmals ein Schreiben zukommen lassen mit Hinweis auf die Fehlerhafte Abrechnung bzw. die unwirksame Preiserhöhung (wurde mir nicht mitgeteilt).

In diesem Schreiben bat ich auch darum eine neue Jahresabrechnung mit den mir vorliegenden Werten (Arbeitspreis 20,09ct) zu erstellen

Die Antwort die ich dann per Mail bekam ist fehlerhaft.

Es wurde geschrieben das mir die Preiserhöhung per Mail und in Internet angekündigt worden sei.

Hierzu möchte ich Stellung nehmen:

1. Mir wurde mir die Preiserhöhung nicht per Mail angekündigt.

2. Diese Art von Bekanntmachung einer Preiserhöhung ist nicht Ausreichend wie mir durch den Verbraucherschutz bestätigt wurde.

3. Der Text in den Kundeninformationen ist Irreführend da dort von einer Nichterhöhung der Abschlagszahlung gesprochen wird

Nun gebe Extraenergie letztmalig die Chance mir bis zum 24.08.12 eine fehlerfreie Abrechnung (mit den 20,09ct aus meinen Vertrag) zukommen zu lassen. Danach werde ich die die Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle Energie und den Verbraucherschutz einschalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Abrechnung nach den mir vorliegenden Vertragsdaten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2012 | 12:15
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (18)


13.08.2012 | 15:35
von Elli | Regelverstoß melden
"Danach werde ich die die Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle Energie und den Verbraucherschutz einschalten" haben schon einige andere Kunden gemacht - aber je mehr desto besser!

Da hier in den letzten Tagen sehr viele sachliche Kommentare der Redaktion gemeldet werden und (zumindest zunächst) nicht veröffentlicht werden, folgende Hinweise wie Sie zahlreiche ähnliche Beschwerden und hilfreiche Kommentare finden können:

1) Geben Sie in Google die Worte ein:

versteckte preiserhöhung eeg nicht rechtens reclabox

2) Geben Sie oben rechts in der Suchfunktion den Namen der Firma, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet ein und Sie können alle Beschwerden und Kommentare gezielt aufrufen.

3) Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale steht in der Rubrik "Aktuelles" (linke Spalte) und dem Datum 13.05.2011 der Artikel / Bericht „Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern“ www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1082.

4) "Der Text in den Kundeninformationen ist Irreführend da dort von einer Nichterhöhung der Abschlagszahlung gesprochen wird" - ich vermute, dass die Abschlagszahlungen zwar nicht erhöht wurden, aber statt 11 Abschlägen (wie vereinbart) 12 Abschläge abgebucht wurden sind. .. war es so?

13.08.2012 | 16:01
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
1). .. und geben Sie in Google die Worte ein:

Preiserhöhung Werbeschreiben eeg reclabox

2) Was steht denn in den Nummern 6.4 und 6.7 der für Ihren Vertrag gültigen AGB´s?

Steht in Nr. 6.4 Zitat: "Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie NACH VERTRAGSSCHLUSS - bei mir am 22.12.2010 - mit ZUSÄTZLICHEN Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen (z. B. Änderungen nach dem EEG). "? ? ?

Steht in Nr. 6.7 " Zitat: ". .. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt. "? ? ?

13.08.2012 | 20:31
von Björn | Regelverstoß melden
Also
1. Ich habe auf keinen Fall eine E-Mail von HitStrom bekommen die mich auf eine "Kundeninformation" in meinen Postfach informierte.
Somit wurde mir die Preiserhöhung nicht mitgeteilt.
Diese "Kundeninformation" ist auch eher wie ein Werbeflyer aufgemacht und daher eher Irreführend wie ich später feststellen musste.

2. Die eeg-Erhöhung war Hitstrom vor Vertragsabschluß bekannt. Trotzdem wurde mir ein Vertrag ohne diese eeg angeboten.

3. Das die Abschlagszahlungen von 11 auf 12 gesetzt worden sind habe ich aber erst nach der Endabrechnung erfahren.

14.08.2012 | 10:56
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Was steht denn in den Nummern 6.4 und 6.7 der für Ihren Vertrag gültigen AGB´s?

Steht in Nr. 6.4 Zitat: "Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie NACH VERTRAGSSCHLUSS mit ZUSÄTZLICHEN Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen (z. B. Änderungen nach dem EEG). "? ? ?

Steht in Nr. 6.7 " Zitat: ". . Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt. "? ? ?

Ich habe auf die Einhaltung des Vertrages bestanden:

- NACH VERTRAGSSCHLUSS wurde die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie NICHT mit ZUSÄTZLICHEN Steuern oder Abgaben belegt (diese waren seit 15.10.2010 bekannt)

- Preisanpassungen - z. B. wegen ZUSÄTZLICHER Steuern oder Abgaben NACH VERTRAGSSCHLUSS - werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt.

14.08.2012 | 11:23
von ReclaBoxler-9250243 | Regelverstoß melden
Bei anderen Kunden wurde die Preiserhöhung aus dem Frühjahr 2011 zurückgezogen. .

vgl. de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite

17.08.2012 | 16:42
von ReclaBoxler-8914324 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 16.08.12 beachten!
hitenergie.jimdo.com/kommentare/

Zitat: "Noch vor dem Gerichtstermin im September hat man von Seiten Extraenergie die Preiserhöhung durch die angebliche EEG/KWK Umlage (die ja bereits lange vor Vertragsstart dem Unternehmen bekannt war) zurückgenommen und mir eine korrigierte (und richtige) Schlußrechnung zukommen lassen. "

17.08.2012 | 16:47
von ReclaBoxler-8914324 | Regelverstoß melden
Da mein vorheriger Kommentare (mal wieder) Begriffe enthalten hat, die von der Redaktion geprüft werden müssen, folgender Hinweis: geben Sie bei Google die nachstehenden Wörter ein, dann finden Sie aktuelle Kommentare, die die Preiserhöhung betreffen:

Gerichtstermin September Preiserhöhung angebliche EEG Umlage zurückgenommen

26.08.2012 | 13:27
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch nicht gelöst, liegt nochmals bei Extraenergie zur Prüfung.


26.08.2012 | 15:47
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Ich habe bereits am 14.08.12 danach gefragt. .. was steht denn in den Nummern 6.4 und 6.7 der für Ihren Vertrag gültigen AGB´s?

27.09.2012 | 17:43
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe Hitstrom wiederholt eine Frist gesetzt, die natürlich nicht eingehalten wurde. Auf Mails, Post und Faxe wird nicht reagiert. Über Reclabox wurde ich aufgefordert den Fall mit Kundenummer an Hitstrom zu senden, was ich auch sofort gemacht habe. Natürlich ist nichts weiter passiert. Diesen Anbieter sollte man unbedingt meiden.


28.09.2012 | 11:27
von Björn Krallmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


09.10.2012 | 17:13
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist wiedemals ein Schreiben gekommen. in diesem wird wieder nicht auf die unerlaubte Preiserhöhung eingegangen. Es wird einfach ein neuer Strompreis zugrunde gelegt, mir wird aber nicht erklärt wie dieser Zusatnde kommt.


09.10.2012 | 17:31
von Björn Krallmann | Regelverstoß melden
Hallo,
Danke erst mal für die ganzen Infos und Links.
Ich habe die AGB´s gelesen und festgestellt dass genau diese Wortlaute dort vorhanden sind.
Leider Ignoriert Hitenergie komplett alles was ich ihnen zuschicke/maile/faxe.
Stattdessen habe ich nun die Abschlagszahlungen (Überweisung) auf einen von mir errechneten Betrag gekürzt.
Ich halte durch und ziehe notfalls vor Gericht.
Aber Danke für die Unterstützung
Nur gemeinsam hat man eine Chance gegen solche Verbrecher

Gruß
Björn

09.10.2012 | 17:31
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.10.2012 | 21:46
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird immer noch nicht auf meine Schreiben reagiert, ich behalt mein Geld ein, bald ist der Zauber ja vorbei, dann geht es zu einen seriösen Anbieter!


20.11.2012 | 20:15
von B. B. | Regelverstoß melden
Nach einem Jahr ist das Schiedsverfahren durch die Schlichtungsstelle gegen Hit Strom abgeschlossen und ich habe mein Geld (unberechtigte Preiserhöhung mit Begründung EEG Erhöhung zum 1.2.2011) erhalten.

24.11.2012 | 18:52
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.12.2012 | 11:34
von Björn Krallmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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