mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)
SIM-Karten-Pfand in Talkline-AGB RECHTSWIDRIG lt. OLG-SH 2U12/11
Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnr.: P12053480663
Talkline versucht immer noch den Kunden bei Vertragsende einen "SIM-Karten-Pfand" 9,97 EUR aufzudrücken, obwohl es ein rechtskräftiges Urteil OLG-SH 2U12/11 vom 11.07.2012 dagegen gibt.
Auch die AGB Punkt 7.1 von Talkline sind rechtswidrig: "Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben."
Dagegen einfach Widerspruch einlegen bei Talkline-Kundencenter per E-Mail! Bei mir zeigten sie sich kulant und versprachen "eine Gutschrift auf mein Kundenkonto". Aber wer sich dagegen nicht wehrt, der wird abgezock.
1. Instanz:
29.11.2011 Langgericht Kiel - AZ: 2 O 136/11
2. Instanz:
11.07.2012 Oberlandgericht Schleswig-Holstein (endgültig rechtskräftig) - AZ: 2 U 12/11
Talkline darf keinen "SIM-Karten-Pfand" mehr dem Kunden belasten.
Aber wer sich nicht wehrt wird auch künftig angezockt? Auch die AGB sind noch nicht korrigiert (Streichnung Pkt. 7.1 SIM-Karten-Pfand)!