simyo (Düsseldorf)
Seltsames Geschäftsgebaren bei Simyo
Ich habe meiner 12 jährigen Tochter ein Handy mit einer Karte von Simyo geschenkt. Ich habe hier einen sms Flaterate gewählt, mit der sie für 9,90 Euro in allle Netzte sms verschicken kann, so viel sie will. Gleichzeitig habe ich ihr 5 Euro Gesprächsguthaben für Notfälle aufs Handy geladen. Zur absoluten Sicherheit war ein Kostenstopp von 39,90 aktivert.
Nun soll ich 230 Euro für Premium sms bezahlen, weil meine Tochter bei einem Internetspiel gewiße Features genutzt hat. Sie sagt sie habe über 80 Euro Guthaben auf dem Konto gehabt. Es sei auch nicht ersichtlichgewesen wie viel diese Features gekostet hätten.
Simyo sagt dazu der Kostenstopp greife hier aus technischen Gründen nicht (Haha) und Premium SMS seihen natürlich generell von der SMS Flate ausgenommen. Das Guthaben von über 80 Euro überweise man als Kredit aufs Handy, damit man genügend Guthaben zum telefonieren habe. (Hääähhh?)
Also ich habe den gleichen Vertrag und mir hat man noch nie einen Kredit eingeräumt. Das stinkt doch bis zum Himmel.
Diese 9,90€-Aktion gibt es, aber irgendwie nur bis Anfang Januar.
Herr Proplesch, kann es sein, daß Sie auch zu denen gehören, die sich die Tarifbedingungen nicht anständig durchlesen, insbesondere die wichtigen Fußnoten?
Auf der Simyo-Seite steht eigentlich alles. Einmal zusammengefaßt als PDF und auch auf der Seite selbst. Nämlich dort, wo für die Flat-SMS Werbung gemacht wird.
Fußnote 5 besagt, daß Service- und Sonderrufnummern ausgenommen sind! Und dazu gehören eben auch diese sog. Premium-SMS! Sollte wohl auch irgendwie klar sein, wenn nicht für Ihre Tochter, dann doch zumindest für Sie!
Karte aufladen, wenn Guthaben verdattelt = Ende. So einfach ist Prepaid.
So ist hier der Kostenstopp anscheinend nicht das, was es wie im Werbetext versprochen wird, sein soll.
"Egal wie viel Sie verbrauchen, Sie zahlen im Monat nicht mehr als 39,- €. Internet und Datennutzung inklusive! "
Und selbst die Fußnote kann man so, oder so lesen.
"Ab Überschreitung von 39 Euro sind diese Nutzungen bis zum Ende des Berechnungsmonats kostenfrei, dann Datengeschwindigkeit GPRS (max. 56 kbit/s). Nicht gültig für Sonderrufnummern, Premiumdienste, Roaming und Tarifoptionsgebühren. "
Einmal, das man zwar weiter Telefonieren und SMS verschicken kann, aber keine Premiumdienste nutzen kann. Oder so wie Simoy das man trotz dem Kostenstopp weiter hohe kosten mit Premiumdiensten machen kann.
Schon alleine aus diesem Grunde würde ich pro Monat nur diese 39,00 Euro anerkennen und bezahlen. Und nicht mehr.
Ansonsten greift hier aber auch noch der Taschengeld Paragraph. Da deine Tochter noch Minderjährig ist, darf Sie auch nur im Rahmen Ihres Taschengeldes selbstständig Geschäfte tätigen. Alles andere Bedarf der Zustimmung der Eltern. Und die Liegen alleine fürs Telefon bei maximal 39 Euro. Für alles andere gibt es keine Zustimmung der Eltern.
Und für die Premium-SMS gibt es noch weitere Einschränkungen.
Bei einer 12 jährigen währen pro Monat 5,00 Euro, maximal aber 10,00 Euro im Rahmen des Taschengeldes sicher noch so eben zulässig. Bei mehr, müßte der Anbieter/Verkäufer aber erst die Zustimmung der Eltern einholen.
Das selbe gilt für SMS Abos. Abos, also Zahlungspflichten für Zukünftiges Taschengeld, darf ein minderjähriger grundsätzlich auch nur mit Zustimmung der Eltern abschließen.
Und in beiden Fällen ist der Anbieter/Verkäufer in der Pflicht zu Prüfen, ob sein gegenüber wirklich Volljährig ist. Und wenn nicht, ob der Minderjährige für dieses Geschäft die Zustimmung der Eltern hat. Und dabei darf er sich nicht auf die Aussage eines Minderjährigen verlassen. Selbst wenn das Kind lügen sollte und erklärt über 18 zu sein, wäre das Geschäft unwirksam. Denn das sich Kinder älter machen, um was zu bekommen, damit muß ein Gewerbetreibender immer rechnen.
Nur nebenbei, nur weil der Händler trotz Lüge der Kinder kein Geld mangels Vertrag bekommt, heißt dies nicht, das die Jugendlichen, insbesondere die Älteren, auch nach dem Strafrecht immer mit diesen Älter lügen davon kommen. Aber darum geht es hier aber nicht.
Mein Tipp, an Peter, Simoy Anbieten die 39 Euro vom Kostenstopp zu zahlen. Falls Simoy abgebucht hat, auffordern alles über 39 Euro pro Monat zurück zu zahlen. Notfalls nach Frist, Lastschrift bei der Bank widerrufen und die 39,00 Euro pro Nutzungsmonat überweisen.
Und auch nicht vergessen, alle eventuell von Ihrer Tochter abgeschlossene SMS-Abos, wegen Minderjährigkeit rückwirkend, zu widersprechen. Damit diese nicht weiterhin abgebucht werden.
Simyo verweigert die Erstattung.
Wer ist noch betroffen?
Wenn es keine Einzelfälle sind, ist das für mich ein Fall für den Staatsanwalt!
Wenn man sich natürlich nur auf die großen Buchstaben verläßt und vor allem anderen die Augen verschließt, muß man eben auch die Konsequenzen tragen für sein Handeln.
So etwas regt mich einfach auf: Erwachsene Menschen, die auch noch geschäftsmündig sind bzw. sein wollen, unterschreiben Verträge, haben aber keine Lust, sich mal 5 Minuten Zeit zu nehmen, um sich 2 Seiten konzentriert durchzulesen.
Wenn es dann um die Konsequenzen geht, mutieren diese Erwachsenen auf einmal wieder zu Kindern und laufen weg.
Und wie hier auch schon geschrieben worden ist: Wieso muß man bei einer Prepaid-Karte die Kontoverbindung angeben? Ich hatte 11 Jahre eine Prepaid-Karte und in dieser Zeit bin ich nicht ein einziges mal nach meiner Banknummer gefragt worden.
Herr Proplesch hat in diesem Fall den Vertrag unterschrieben und muß eben nun auch zahlen, auch wenn die Tochter die Kosten verursacht hat.
Bleibt zu hoffen, daß er sich in Zukunft den Text über seiner Unterschrift auch mal durchliest!
Dass damit ein riesen Geschäft gemacht wird ergibt sich schon aus der Tatsache, dass in D mehr Handyverträge als Einwohner existieren.
Ich sehe hier die Behörden in der Pflicht, den "schwarzen Schafen" der Mobilfunk - Branche endlich die Grenzen aufzuzeigen.
. Voraussetzung ist das die Behörden (Staatsanwaltschaft, Bundesneztagentur usw.) auch informiert werden und nicht nur im Internet dem Ärger "Luft gemacht wird".
Die Geschäftsfähigkeit sollte nur dann zugestanden werden, wenn der/die Bereffende entsprechende Fähigkeiten nachgewiesen hat.
Aber in diesem Fall geht es um die Tarifbedungungen, die klar und deutlich auf der Simyo-Seite zu finden sind. Wer sich die nicht durchliest, nun ja, blöd gelaufen, würde ich sagen.
Und selbst, wenn jemand einige Punkte nicht versteht, kann man doch auch immer fragen. Da bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone.
In 11 Jahren tut sich viel. So gut wie bei allen Prepaid Tarifen kann man seine Kontonummer angeben. Selbst bei der oben erwähnten Aldi-Karte gibt es die Möglichkeit.
Und sobald man seine Prepaid Karte Online bestellt, kommt man leider kaum dran vorbei. Denn die SIM-Karte gibt es erst nach Bezahlung der Kauf-/Aktivierungsgebühr.
Auch darf man nicht vergessen, eine Einzugsermächtigung gestattet den Provider nicht dazu, unendlich oft Beträge für eine Prepaid-Karte ab zu buchen.
"Urteil LG Berlin vom 18.07.2011 (Az. 38 O 350/10)
Dies ergibt sich daraus, dass die Klägerin auch andere Wiederaufladebeträge anbot und als Merkmal des Prepaid-Tarifs eine erhöhte Kostenkontrolle herausstellte. Für die Klägerin war daher erkennbar, dass Kunden, die den Prepaid-Tarif wählten, für alle Gestaltungsmöglichkeiten des Prepaid-Tarifes grundsätzlich davon ausgingen, eine bessere Kostenkontrolle als beim Postpaid-Tarif zu haben. Ein Tarif, bei dem sich das Guthabenkonto aber unbegrenzt automatisch - um welchen Betrag auch immer - während der Verbindung wieder auflädt, bietet keine Vorteile bei der Kostenkontrolle gegenüber einem Postpaid-Konto, zumal die Klägerin auch nicht vertraglich verpflichtet ist, den Kunden sofort über die automatische Wiederaufladung durch SMS zu benachrichtigen. "
"Herr Proplesch hat in diesem Fall den Vertrag unterschrieben und muß eben nun auch zahlen, auch wenn die Tochter die Kosten verursacht hat.
Bleibt zu hoffen, daß er sich in Zukunft den Text über seiner Unterschrift auch mal durchliest! "
Unterschrieben hat er gar nichts. Vertrag wurde Online beantragt. Und zweitens hat er nur den Telefonvertrag inklusive normaler SMS genehmigt. Und keine unendliche Anzahl an Zusatzverträgen. Denn das sind nun mal diese Premium-SMS. Jede einzelne ist ein neuer separater Vertrag. Und jede einzelne muß er, da seine Tochter minderjährig ist, auch separat genehmigen. Und ohne diese Genehmigung sind diese Premium Verträge alle schwebend unwirksam und müssen nicht bezahlt werden.
ReclaBoxler-6229024 und ReclaBoxler-6219614
Das ist klar. Und da steht nun mal, wie oben schon mal Zitiert, folgendes:
"Ab Überschreitung von 39 Euro sind diese Nutzungen bis zum Ende des Berechnungsmonats kostenfrei, dann Datengeschwindigkeit GPRS (max. 56 kbit/s). Nicht gültig für Sonderrufnummern, Premiumdienste, Roaming und Tarifoptionsgebühren. "
Und in Kombination mit der Werbung:
"Egal wie viel Sie verbrauchen, Sie zahlen im Monat nicht mehr als 39,- €. Internet und Datennutzung inklusive! "
heißt das für mich, das ich nach Überschreitung der 39€ zwar noch Telefonieren, SMS versenden und im Internet Surfen kann, aber keine Sonderrufnummern oder Premiumdienste mehr nutzen kann. Diese sind nun mal einfach von der weiter Nutzung ab 39€ ausgeschlossen.
Das steht klar und deutlich unter der großen Werbung, die Sie hier zitieren. Und soetwas gehört eben auch zum durchlesen!
Wie gesagt, er hat diesen Zugestimmt und muß dafür nun auch zahlen, so bescheiden wie das ist.
Und da kann man Sie dann nur an den Kommentar von ReclaBoxler-5023464 verweisen.
Hier gibt es keine Zusatzverträge, sondern der BF ist einen Vertrag mit Simyo eingegangen. Und diese gebuchte Flat beinhaltet nunmal keine Sonder- und Servicerufnummern. Wenn Ihnen und dem BF das nicht gefällt, zwingt Sie niemand, diesem zuzustimmen.
Wie man bei Simyo einen Vertrag eingeht, weiß ich nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, wie es bei mir war. Und da habe ich meinen Tarif online beantragt und mußte im Anschluß auch einen Vertrag unterschreiben und zuschicken. Und stellen Sie sich vor, ich habe meine Vertragskonditionen auch zuvor gelesen.
Und daß Sie es mit den Konditionen nicht so genau nehmen und sich die Dinge einfach zurechtlegen, haben Sie bereits in Ihrem Kommentar bzgl. Gutscheine bewiesen.
Nichts anderes habe ich behauptet. Wenn die 39€ im Monat aufgebraucht sind, dann kann man keine Sonder- und Servicenummern mehr anrufen. Sondern nur noch normale Telefonnummern. Und halt normale SMS.
"Hier gibt es keine Zusatzverträge, sondern der BF ist einen Vertrag mit Simyo eingegangen"
Wissen Sie eigentlich, was Premium-SMS sind. Anscheinend nein.
Premium-SMS sind Verträge mit Dritt-Firmen und nicht mit Simyo. Simoy macht hier nur das Inkasso und verdient darüber mit. Vertragspartner bei diesen Premium-SMS sind aber immer die Drittfirmen, die diese Premium-Dienste anbieten.
"AG Aachen: "Beweislast bei Premium SMS I"
(Urteil vom 07.05.2004 - Az: 81 C 629/03)
1. Der Netz-Anbieter ist nicht berechtigt, Entgelte aus dem Premium SMS-Vertrag zwischen Inhalte-Anbieter und Kunden einzufordern.
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Zweifel bestehen bereits an der Aktivlegitimation der Klägerin. Denn nach ihrem eigenen Vortrag ist bezüglich der Kosten der hier geltend gemachten Premium-SMS ein Vertrag zwischen der Beklagten und der Drittfirma zustande gekommen. Sie selbst ziehe lediglich die hierdurch entstandenen Gebühren ein. "
Wie so? Wo habe ich da auf eine unberechtigte Einlösung eines Gutscheins bestanden. Im Gegenteil, ich habe einfach nur auf den Einkauf verzichtet. Das darf man doch. Selbst sich mal Irren ist nach BGB ja nicht verboten.
"§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. "
Aber genau das behaupten Sie bzw. interpretieren Ihre eigenen Vorstellungen in die Tarifbedingungen hinein. Aber das ist eben falsch!
Ich weiß, was Premium SMS sind.
Das sind Nummern, mit denen man kostenpflichtige Dienste bestellen kann, diese dann nutzt und so eben auch BEZAHLT! I. d.R sind das Nummern, die mit einer 7 oder auch einer 8 beginnen.
Zu Ihrer Info, es gibt auch Premium MMS, da wirds dann richtig teuer und auch dafür gibts keine Flat!
Und wie Sie ja selbst schreiben, ist Simyo nur der Geldeintreiber, der eben für diese Art der Dienste keine Flat anbietet!
Ob das jetzt hier der obligatorische Knackpunkt ist, möchte ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin.
Aber vielleicht ist es wirklich besser, in Zukunft alles genau darzustellen, zu beschreiben mit Ausnahmen und allem drum und dran. Dann wird einem eben auch bald ne Bedienungsanleitung fürs Kaffee trinken in die Hand gedrückt in Amimanier.
Genau das schreibe ich doch dauernd. Das diese nicht in der Flat enthalten sind. Und deshalb die Nutzung dieser Sondernummern mit Erreichen der 39€ Grenze nun mal einfach nicht mehr möglich ist, bzw. auch nicht möglich sein darf.
Und somit wären automatisch auch keine Kosten über 39€ möglich. Was eher dem Sinn eines Prepaid Tarifes entsprechen würde, als wenn man weiterhin noch hohe Kosten verursachen könnte. Das entspräche dann eher schon einem Postpaid Vertrag. Aber der wurde, trotz Angabe der Kontodaten, hier nicht abgeschlossen.
Daher kann die Rechnung eben sehr wohl über 39,-€ liegen, wenn ich eben zusätzlich noch Spiele downloade, Klingeltöne oder dergleichen. Damit wird das ganze ja bezahlt beim Drittanbieter.
Sind wir nun d'accord?
Diese Dinge sind nunmal möglich. Daß man damit schnell in die berühmte Kostenfälle gerät, zeigt sich hier ja auch mal wieder in seiner deutlichsten Form.
Deswegen wäre ja vor allem für Kinder eine stink normale PrepaidKarte auch am besten. Ist diese leer, kann auch nichts mehr geladen werden.
Im übrigen gibt es auch immer eine sog. BlackList für bestimmte Nummern! Dadurch werden diese gesperrt.
"5. Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des simyo Guthabenkontos
5.1. Die simyo Leistungen aus dem Vertrag über die Zusatzdienstleistung sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen sowie etwaige Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem im Rahmen seines Vertrags über die simyo SIM-Karte eingerichteten individuellen Guthabenkontos („simyo Guthabenkonto“) vorhanden ist.
5.2. Von dem simyo Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste – abhängig von der Tarifwahl des Kunden – einschließlich des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des simyo Guthabens sofort unterbrochen. "
Dort steht doch eindeutig, Geld aufgebraucht keine Nutzung mehr möglich.
Aber wie der BF ja schon schreibt, sieht Simyo das als eine Art Kredit.
Ich kann mich erinnern, daß es derartiges auch früher bei D2 gab. Man konnte mehr telefonieren, als auf der Prepaid-Karte Guthaben war. Sobald man dann wieder neues Guthaben aufgeladen hat, wurde dieser Betrag sofort abgebucht.
Und letztendlich sind wir ja wieder bei dem Punkt, daß Premium-SMS nicht von der Flat abgedeckt werden.
Im übrigen macht er umfangreiche Ausführungen zu von Minderjährigen abgeschlossenen Verträgen. Hat aber nicht gemerkt, dass der Vater den Vertrag abgeschlossen hat.
Hinzu kommt, daß sich die meisten ihre Verträge bzw. Tarifbedingungen eh nicht genau durchlesen.
Ich denke auch, daß der BF bis dato garnicht wußte, was Premium SMS eigentlich sind.
Und dann kommen hier auch noch Leute wie Gerhard, die nicht verstehen wollen, daß eine Flat bei den Extra-Kosten nunmal nicht greift und schreiben auch noch was von Taschengeld-Paragraph, ohne eigentlich mal zu kapieren, daß der Vater das ganze in Auftrag gegeben hat und nicht das kleine Kind! *augenroll*
Der Bf wird wohl nur nur auf Kulanz hoffen können.
Leider haben sich die Bedingungen des Handyvertrages meiner Tochter in dem Moment verändert, indem ich Simyo eine Eizugsermächtigung erteilt habe und hier handelt es sich offensichtlich um eine andere als bei meinem Vertrag. Die Firma die mit diesen Premium sms Geschäfte macht habe ich auch angeschrieben, aber nicht einmal eine Antwort bekommen.
Ich bedanke mich für alle Kommentare.
Hat Sie jemand gezwungen, sich die Tarifbedingungen nicht durchzulesen? Nein!
Anstatt jetzt rumzujammern, machen Sie es in Zukunft besser. Jeder von uns braucht im Leben so seine Lektionen. Der Frage ist, ob man daraus dann auch etwas lernt oder den gleichen Fehler immer und immer wieder macht und die Schuld immer bei den anderen sucht.
Gleich erzählen sie mir noch, sie seien noch nie zu schnell gefahren, oder haben noch nie eine Knolle bekommen.