Stromio GmbH (Magdeburg)
Stromio ignoriert Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags
Bestell-/Kundennummer: 121701406
Nachdem Erhalt der Mitteilung zur Stompreiserhöhung seitens Stromio habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und Stromio am 12.12.2012 die außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags per Einschreiben geschickt.
Am 22.12.2012 wurde die Kündigung von Stromio zum31.01.2014bestätigt.
Auf meinen Wiederspruch dazu, den ich per E-Mail am 29.12.2012 an den Stromio Kundenservice geschickt habe, erfolgte bisher keine Reaktion. Nur der Empfang der Mail wurde bestätigt.
15.01.2013 | 08:58
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
"Sehr geehrter Herr Nippe,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.12.2012.
Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft.
Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.
Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2013 resultieren aus staatlichen Erhöhungen.
Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig. Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.
Im Einzelnen passt der Gesetzgeber folgende Bestandteile an:
EEG Umlage ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 2,00515 Cent/kWh brutto
Strom NEV Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,21182 Cent/kWh brutto
KWK Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,14756 Cent/kWh brutto
Daraus resultiert eine Gesamterhöhung von 2,365 Cent/kWh brutto. Die Stromio GmbH gibt lediglich diese Abgaben 1 zu 1 an Sie weiter.
Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.
Selbstverständlich können Sie, die Höhen, dieser hoheitlichen Abgaben jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.
Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung. "
Ist das wirklich Rechtens?
Die Verbraucherstelle NRW nennt das Vorgehen von Stromio und Co. offenen Rechtsbruch und geht dagegen vor. Vergl. Mitteilung in der WAZ vom 9.1.2013.
Ganz offensichtlich versucht Stromio, die abzukassierenden Kunden möglichst lange hinzuhalten. Der Anruf der Schlichtungsstelle ist für Verbraucher (nicht aber Stromio) kostenlos. Vorgehen mit Hilfe eines Anwaltes dürfte aufgrund des geringen Streiwertes (bei mir z. B. 312€ bis zum regulären Kündigunsende) nicht lohnend sein.
Also - durchhalten!
Viel Erfolg!
vielen Dank für die Info.
Werde das gleich mal erledigen.
Viele Grüße.