eReader store (EREADER-STORE)
Garantieverweigerung durch EREADER-STORE
Bestell-/Kundennummer: Order # 101098 vom 29.4.2012
Der im April 2012 gekaufte eReader BOOX M92 der chinesischen Firma Onyx (reg. in Zypern mit Internetadresse als EREADER-StORE) besitzt einige Vorzüge (9 Zoll eInk Display), die aber schlagartig dadurch hinfällig wurden, dass von einem Moment auf den anderen schwarze Streifen den Bildschirm unlesbar machten - ohne irgendeine Art der Fehlbehandlung oder Anzeichen einer solchen (Kratzer, Druckstellen etc. Vorlagen (Photos wurden der Firma übermittelt und werden bei Interesse der Leser dieser Beschwerde nachgeliefert). Der Verantwortliche von EREADER-STORE, Herr Waldemar Luft, empfahl meinem Sohn (per bei uns vorliegender E-Mail) das Gerät zu öffnen, wohl wissend dass damit jede Garantieverpflichtung entfällt. Seine Schutzbehauptung, das Gerätmüssefalsch behandelt worden sein, sonst könne ein solcher Fall grundsätzlich nicht eintreten, schließt jede Garantieforderung aus. Ich habe den Fall von meinem Sohn übernommen, der mit seinem Studienabschluss beschäftigt ist. Ich glaube, dass auch eine chinesische Firma und auch Herr Waldemar Luft sich an die geltenden Garantiebestimmugen zu halten haben.
Dr. Gero Jenner
10.04.2013 | 15:18
Abteilung: Geschäftsleitung
Hallo,
Der hier angegebene Sachverhalt stimmt nicht ganz.
Bei dem o. g. Gerät wurde der Schaden durch unsachgemäße Nutzung verursacht (Bildschirm wurde zerbrochen). Solche Schäden fallen nicht unter Garantie.
Wir haben dem Kunden die Reparaturen zum Selbskostenpreis durchzuführen, was durchaus ein faires Angebot ist.
Bitte keine zu voreiligen Vorurteile über eine Handelsfirma bilden, ohne den Sachverhalt zu kennen!
MFG
Waldemar Luft
Aervis Technologies GmbH
Werreaue 5
32758 Detmold
Deutschland
E-Mail: aervis.techgmail.com
Tel.: +49176-34599899
Garantieanspruch anmelden, Ware hinsenden und fertig.
Die ist im übrigen eine voll ladungsfähige Anschrift und bei Verweigerung der Garantie wird sich Ihr Anwalt bei berechtigten Ansprüchen sehr über Ihren Auftrag freuen.
Im übrigen ist Ihre Garantie mittlerweile abgelaufen, da Sie lediglich 6 Monate Garantie haben. Mittlerweile müssen Sie bei Schäden bis April 2014 nachweisen, das der Mangel bereits bei Erhalt bestanden hat. Und das Sie das Gerät nutzen konnten, wird es sehr schwer sein, hier Ansprüche anzumelden. Herr Luft hat demzufolge völlig Recht und ich sehe die Beschwerde als unbegründet. Googeln Sie zum besseren Verständnis nach dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
"Within 1 year from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems under normal operating conditions, without overhaul, can be accepted by mainenance service. "
Und weiter:
"Within 3 years from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems, can be accepted by fee-based maitenance services. "
Mit anderen Worten, im ersten Jahr sind Reparaturen kostenlos.
Gero Jenner
Viele Grüße und Dank für Ihre bisherige Hilfe
Gero Jenner
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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