ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Falsche Berechnung zu viel Kwh angerechnet
Bestell-/Kundennummer: 175880
Dieser Vertrag wurde zum 31.12.12 gekündigt.
Abschlußrechnung kam per Mail mit 700 zu viel berechneten Kwh. Hatte dort angerufen und erfahren das die Abrechnung bis Februar berechnet wurde, toll obwohl der Vertrag nur bis ende Dezember läuft. Die Dame wollte das klären.
Am 20.2.13 kam dann die Rechnung und zwar eine Mahnung wir sollten 140,16€ plus 3€ Mahngebühr zahlen haha.
Hatte versucht da anzurufen, aber wegen überfüllung leider kein Kontakt.
Normalerweise bekommen wir noch was raus und den versprochenen Bonus haben wir auch nicht erhalten.
27.02.2013 | 10:26
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Kündigung zum 31.12., Abrechnung bis Februar kann nicht sein. Hier wird sich bereichert.
Also gleich ab zur Polizei und Strafantrag stellen.
Schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, die korrekten Daten / Zählerstände aufführen und Guthabenerstattung bis xxx (konkretes Datum angeben) fordern!
hitenergie.jimdo.com/staatsanwaltschaft/
Zitat: "Sie erhalten die Rechnung:
Kontrollieren Sie zunächst die Angaben zu Messstelle, Zählerständen, Abrechnungszeitraum, Preis und Abschlagszahlungen.
Sie stellen fest, dass der Zählerstand nicht stimmt:
Gleichen Sie die Zählernummern ab! Überprüfen Sie, wie die Ablesung erfolgt ist, und schauen Sie, wenn Sie den Zählerstand selbst mitgeteilt haben, ob der Versorger ihn auch berücksichtigt hat.
(. ..)
Sie wollen die Rechnung wegen Fehlern nicht bezahlen:
Teilen Sie dem Energieversorger nachweislich (zum Beispiel per Einschreiben) den Fehler mit und fordern Sie ihn auf, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. "
Liebe "Verschwindenlasser":
Gelungene Kritik ist immer auch das Bemühen um einen Dialog.
(Dies ist ein Zitat von Hendrik Schmidt, dt. Medienpublizist u. -consultant)
- wann welche Zählerstände (Beginn und Ende) an EE gesendet worden sind und
- zu welchem Termin (31.12.12?) der Zähler von EE abgemeldet worden ist.
Melden Sie bei einem Versorgerwechsel dem Netzbetreiber UND dem Energielieferanten umgehend / zeitnah schriftlich den Zählerstand.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Netzbetreiber und Lieferant vollständig voneinander getrennt werden.
Der Netzbetreiber leitet dann den Zählerstand an Ihren Lieferanten (an den alten und den neuen Lieferanten) weiter, damit dieser eine Rechnung für Sie erstellen kann.
Der Energieversorger nimmt zwar auch Ihre Zählerstände entgegen, in dem Fall leitet er sie dann entsprechend an Ihren Netzbetreiber weiter.
Vorsichtshalber melde ich jedoch die Zählerstände IMMER dem Netzbetreiber UND dem Energieversorger.