Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 604 Views | 21.06.2013 | 07:49 Uhr
geschrieben von Lorcher61

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Inkassoforderung wg. angeblicher Mahnkosten

Bestell-/Kundennummer: 01289627

Gestern flatterte eine Inkassoforderung der Firma eg-factory im Auftrag der Extra Energie AG ins E-Mail Postfach.

SCHLAGWORTE

Angeblich 2,50 Mahngebühren nicht gezahlt. Plus 2,50 Euro sonstiger Kosten? Plus Zinsen von 1 Cent. Inkassokosten 39, 00 Euro.

Sachstand:

Rechnungsbetrag aus dem beendeten Vertrag wurde unverzüglich, nämlich sieben Tage nach Rechnungsstellung ausgeglichen. Da der Rechnungsbetrag nicht eingefordert wurde, ist dies ja wohl unstrittig.

Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung zugestellt! Nachdem, was ich hier sonst so über die ExtraEnergie und deren Kooperation mit eg-factory lese, muss ich annehmen, das Ganze hat System.

Da man die Extra Energie nicht erreicht, setze ich der Firma mit dieser Beschwerde eine Frist bis zum 28.6.2013. Sollte die Sache bis dahin nicht schriftlich aus der Welt geschaffen sein, wird die Angelegenheit ohne weitere Frist an einen versierten Anwalt übergeben. Bei meiner Rechtschutzversicherung ist die Firma Extra Energie wohl auch keine Unbekannte. Ich habe sofort eine Deckungszusage erhalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rücknahme der Inkassoforderungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.06.2013 | 10:25
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (14)


21.06.2013 | 08:46
von Lorcher61 | Regelverstoß melden
Ergebnis eines Telefonats mit Extra Energie

Rechnungsstellung 8.5.2013
Ausgleich des Rechnungsbetrags 17.5.2013
Versand der Mahnung am 21.5.2013

Angeblich Versehen der Buchhaltung. Wird geklärt.

Der Bitte mir dies schriftlich zu bestätigen könnte angeblich nicht nachgekommen werden. Man könnte mich angeblich auch nicht an jemanden weiterleiten der in der Lage ist mir das zu bestätigen.

Die armen Mitarbeiter/-innen im Call Center. Sie können persönlich nichts dafür, sorry Frau Haas falls ich mich ungebührlich benommen haben sollte.

Was auffällt, die Dame war schon sehr geübt im Abwimmeln unzufriedener Kunden. Ich war sicher heute nicht der Letzte.

Das Gefühl mit dem System verfestigt sich.

21.06.2013 | 09:56
von Fred S. | Regelverstoß melden
Ich empfehle Ihnen, nichts mehr zu unternehmen. Hatte ähnlichen Fall mit einem anderen Anbieter. Das ging dann soweit, dass die per gerichtl. Mahnbescheid ihre eigenen Gebühren, Kosten usw. eintreiben wollten. Nachdem ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hatte, kam noch ein bitterböses Schreiben von einem Anwalt und dann war Ruhe. Handeln Sie nach dem Motto: Auflaufen lassen, die können ihre Forderung vor dem Gericht nämlich nicht begründen, bzw. die wissen, dass sie nicht durchkommen. Bis dahin sollen die noch Arbeit und Kosten haben, die sie dann selbst übernehmen müssen. Wir Verbraucher sind oft viel zu doof und fallen auf deren Geschäftsgebaren rein -nur weil die Angst verbreiten. Also Cool bleiben und aussitzen. GrussFred

21.06.2013 | 10:53
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Sollte daraqufhin noch ein Schreiben der Inkassobutze bei Ihnen eintreffen, erhöhen Sie die Kosten für diese und lassen Sie Ihren Anwalt eine negative Feststellungsklage machen. Kostet diese Unternehmen ordentlich Geld und Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Siehe auch www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
Natürlich hat auch Fred S. völlig Recht, wenn er schreibt, gar nichts unternehmen. Dann eben abwarten, bis ein Mahnbescheid eintrifft und diesem innerhalb 14 Tagen widersprechen. Meine Variasnte wird allerding teurer für die andere Seite.

21.06.2013 | 11:17
von Lorcher61 | Regelverstoß melden
Hallo „Kundenservice“ von ExtraEnergie,

Vielen Dank für die tolle Standardantwort! Copy & Paste funktioniert. Dann besser keine Antwort.

Wenn ich jetzt schreibe, ". wer lesen kann ist klar im Vorteil". kann ich nicht unbedingt erwarten dass es hilft. Gerade mit dem Lesen scheint es ja zu hapern. Mehr Informationen als ich sie hier dokumentiert habe, gehen ja wohl nicht.

Vielleicht schaut Ihre Kundenbetreuung mal in Ihre Verwaltungssysteme.
Falls es „wie geht das den“ Schwierigkeiten geben sollte, wenden sie sich doch vertrauensvoll an Ihre Call-Center-Mitarbeiterin Frau Haas.

Sie konnte, wie nicht anders erwartet, binnen Sekunden aus dem System entnehmen dass das Forderungskonto seit dem 17.5. ausgeglichen ist. Sie konnte auch umgehend realisieren, dass es hier keine Grundlage für eine Mahnung gibt.

Wenn es nicht so viele Ihrer noch oder Ex-Kunden wären die sich genau über solche Praktiken beschweren, hätte ich mich ja als bedauerliches Versehen und Einzelschicksal gesehen. Aber nach dem was ich lese muss dahinter System stecken. Vielleicht sollten sie in Ihrem Hause auch mal überprüfen, ob es sinnvoll ist, ein Unternehmen zu beauftragen, welches offensichtlich eher daran interessiert ist Reibach mit dem eigenen Inkassounternehmen zu realisieren.

Übrigens, ich arbeite in der Systementwicklung eines führenden Finanz- und Dienstleistungsunternehmens. Ich weiß von was ich rede.

Die Kundennummer kennen Sie, meine Beschwerde ist nicht nur hier, sondern hoffentlich auch in Ihrem System dokumentiert.

Ich habe ihrem Unternehmen und dem Inkassobüro eine Frist zur Aufklärung und Entschuldigung gesetzt. Nach fruchtlosem Verstreichen werde ich ungehalten. Und dann gnade Euch Gott…

21.06.2013 | 11:38
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Lorcher61
Seien Sie nicht so ein Querulant!

Sie haben heute morgen die Beschwerde eingestellt und schon motzen Sie ständig hier herum.

Ich finde es von Extraenergie vernünftig, in der Reclabox nicht näher auf Ihr Problem einzugehen.
Ist doch klar, dass es hier nur die Standartantwort gibt.

Melden Sie sich unter der angegebenen com. und gut ist.

21.06.2013 | 13:32
von Lorcher61
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.06.2013 | 13:47
von Alex.ander | Regelverstoß melden
"Warum soll Extra Energie nicht gerade hier die Chance nutzen und sagen, . ja, wir haben die Angelegenheit geprüft, uns ist hier ein Fehler unterlaufen, wir bringen das in die Reihe.

Eine bessere Plattform gibt es doch gar nicht. Das wäre kostenlose Werbung. Weil irren ist menschlich. "

Es gibt eine bessere Adresse als Reclabox, nämlich Ihre e-mail-Adresse.

Wenn Sie sich mal die Mühe machen und Firmenantworten und Kommentare vergleichen, zeigt sich ganz deutlich, dass hier jedes Unternehmen durch den Fleischwolf gedreht wird.

Einen Fehler auf Reclabox zuzugeben kommt einen Sui*z. gleich.

21.06.2013 | 14:02
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich, aber auch Sie lieber Lorcher61 haben hier auf sehr fragwürdig- ironische Art, dem Unternehmen Inkompetenz suggeriert.

21.06.2013 | 14:09
von Lorcher61
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.06.2013 | 14:18
von Alex.ander | Regelverstoß melden
"Wie man in den Wald reinruft. ."
Die Art Ihrer Beschwerde und Ihre weiteren Kommentare sind nun mal provokant.
Von mir hätten Sie auch nur eine Standartantwort erhalten, um einen möglichen Wortwechsel aus dem Weg zu gehen.

21.06.2013 | 14:23
von Lorcher61
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.06.2013 | 17:14
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Warum muss ich bei der Firma arbeiten, um mit gesunden Menschenverstand beurteilen zu können, dass Bf ein Querulant ist?

Zitat zu Querulant:
" wurden ursprünglich in der Rechtsprechung Menschen bezeichnet, die trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führen. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch im Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen"

21.06.2013 | 17:52
von Lorcher61
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.06.2013 | 19:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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