Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 340 Views | 30.06.2013 | 10:21 Uhr
geschrieben von Dirk Panaye

E.ON Energie Deutschland GmbH (Bayern)

Gasversorgung Jahresabrechnung 2013 noch nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 282014680674

Nachdem ich im letzten Jahr (2012), mit erheblichen Aufwand und Mühe meinerseits die Jahresabrechnung erst 1/2 Jahr später erhalten habe, hatte ich mich vorgenommen, dieses Jahr alles 100% korrekt zu machen, wie z. b. die Jahresablesung Ende Mrz sowohl Online als auch per Post zu schicken. Nachzutelefonieren, ob die Ablesung ordnungsgemäß vorhanden ist und ob noch Daten fehlten für eine Jahresabrechnung. Antwort des Kundenbetreuers war - alles vorhanden, steht nichts im Wege. Dies war April 13.

SCHLAGWORTE

Jetzt haben wir Ende Juni 13, und es fehlt immer noch die Jahresabrechnung.

Auf meine Online Anfragen im EON Portal kommt einfach keine Rückmeldung.

Bei Telefonische Anfragen (wenn man dann überhaupt durch kommt) bekomme ich keine klare Ansage, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann. Letzte Aussage war, dass die EON Rechnungsstelle auf eine Ableserbestätigung vom Örtlichen EON Dienstleister wartet?

Ich hoffe auf diesem Wege irgend eine Reaktion seitens dem Versorger zu bekommen und mindestens eine Rückmeldung bis wann ich mit der Abrechnung rechnen kann zu erhalten.

Danke im Voraus

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückmeldung vom Versorger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2013 | 15:01
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag Herr Panaye,

es tut uns sehr leid, dass Sie auf Ihre Rechnung warten mussten und sich daher verständlicherweise ärgern.

Für die Erstellung benötigten wir Daten des örtlichen Netzbetreibers. Netzbetrieb und Energielieferung sind keine verschiedenen Bereiche eine Unternehmens. Vielmehr handeln beide Gesellschaften, obwohl sie einen ähnlichen Namen tragen, vollkommen unabhängig voneinander.

Zur Stärkung des Wettbewerbs hat der Gesetzgeber diese Trennung von Netz und Vertrieb vorgeschrieben. Uns ist bewusst, dass diese strikte Trennung von vielen Kunden als bürokratisch wahrgenommen wird. Der rechtliche Rahmen lässt aber keinen Komplettservice "aus einer Hand" mehr zu. Dabei kann es natürlich auch zu Verzögerungen im Datentransfer und der Kommunikation kommen. Wir setzen aber alles daran, unsere Prozesse immer weiter zu optimieren, damit Sie als Kunde unter diesen Verzögerungen nicht leiden müssen.

Es ist schön, dass wir die Angelegenheit heute telefonisch gemeinsam klären konnten und die Rechnung nun auf dem Weg zu Ihnen ist.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Geduld und freuen uns, wenn die Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist und wir Sie zukünftig wieder von unserem Service überzeugen können.

Viele Grüße Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.07.2013 | 17:54
von Dirk Panaye gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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