Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 1868 Views | 31.07.2013 | 10:06 Uhr
geschrieben von Mario1 S.

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Transportschaden am Fernseher - Hermes verweigert Schadensersatz

Bestell-/Kundennummer: 007632963085256

Am 08.06.2013 habe ich mit Hermes meinen alten LED-Fernseher von Samsung versendet. Der Empfänger hatte ihn von mir kurz zuvor bei eBay für über 400€ ersteigert. Und ab dann begann das Grauen mit Hermes.

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Am 12.06.2013 wurde das Paket zugestellt. Zuerst musste der Empfänger mit Entsetzen feststellen, dass das Paket völlig herrenlos im Hausflur rumstand. Es lag zwar ein Zettel im Briefkasten mit dem Namen einer Person, die das Paket angenommen haben soll, aber diese ist ihm weder bekannt, noch ist er ihr jemals begegnet. Nun gut, es geht weiter.

An der Außenverpackung konnte er keine Schäden erkennen. Als er das Paket öffnete, stellte er fest, dass das Styropor, das den Fernseher fixiert, beschädigt war (siehe Bilder). Ich hatte die Originalverpackung vom Hersteller benutzt mit allem, was ursprünglich dabei war, also auch dem Original Styropor. Als er dann den Fernseher weiter entnahm, stellte er fest, dass der Rahmen vom Fernseher gerissen war (siehe Bilder). In diesem Rahmen befindet sich auch die LED-Hintergrundbeleuchtung, die nun auch beschädigt ist und flackert. Der Fernseher ist nicht mehr zu gebrauchen und die Reparaturkosten würden wahrscheinlich den Restwert übersteigen.

Nun schrieb er mich an und schilderte mir die Problematik. Daraufhin wendete ich mich am 17.06.2013 per E-Mail an Hermes, schließlich war die Sendung ja bis 500€ versichert. Man ließ sich etwas Zeit und forderte dann noch mal ein paar Unterlagen, die ich am 21.06.2013 Hermes per E-Mail zukommen ließ. Dann erst mal wieder nichts. Auf meine Nachfrage vom 01.07.2013, was denn nun mit meinem Fall sei, kam dann auch am 03.07.2013 endlich eine Antwort von Hermes:

"Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider ist es uns anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung für die Beschädigung Ihrer Sendung zu übernehmen. Eine bei der Zustellung zusammen mit dem Kundenbetreuer erstellte und gegengezeichnete Schadenmeldung wurde nicht eingesendet. Auch ist hier weder eine Beschädigung der Außenverpackung registriert, noch bei der Zustellung angezeigt worden, so dass wir alleine hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen dürfen. Für die Verwendung einer unzureichenden Umverpackung (Innenverpackung) können wir leider keine Haftung übernehmen. Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere AGB und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen die Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.

SCHLAGWORTE

In unseren Verpackungsrichtlinien wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Verkaufsverpackungen nur für den palettierten Versand ausgelegt sind und für den Transport mit einem Massenversender eine zusätzliche Verpackungsmaßnahme zwingend erforderlich ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Pamela H.

Kundenservice Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH"

Eine Frechheit, die ihres gleichen sucht, wie ich finde und worauf ich am 09.07.2013, nachdem ich mir einige Information zu diesem Thema besorgt hatte, folgendes zurückschrieb:

"Sehr geehrte Frau H.,

gegen Ihre E-Mail vom 03.07.2013 muss ich Widerspruch einlegen.

Sie lehnen den berechtigt geforderten Schadensersatz aus zwei unzulässigen Begründungen ab. Zum einen weisen Sie darauf hin, dass der Empfänger nicht sofort eine Schadenmeldung erstellte. Dies war ihm nicht möglich, da er das Paket nicht persönlich entgegengenommen hat. Der Empfänger erhielt lediglich eine Benachrichtigung in seinem Briefkasten, dass ein Paket bei einem/einer Herr/Frau "xxx" abgegeben wurde. Diese Person ist ihm aber nicht bekannt und er ist ihr auch nicht weiter begegnet. Das Paket selber wurde vor der Haustür im Treppenhaus abgestellt. Diese Tatsache alleine ist schon eine Frechheit, da es ein eindeutiger Verstoß gegen die Obhutspflicht von Hermes ist. Es zeigt auch, wie Sie mit den Paketen und dem damit verbundenen Vertrauen, das ihre Kunden in Hermes legen, umgehen. Eine Firmenpolitik, die man vielleicht mal in diversen Internet-Foren publik machen sollte.

Desweiteren weisen Sie auf eine unzureichende respektive falsche Verpackung hin. Auch diesem Argument muss ich widersprechen. Es handelt sich hierbei um die Originalverpackung des Herstellers für diesen Fernseher. Diese dient, insbesondere bei Flat-TV, nicht nur als Verkaufsverpackung, sondern auch als Transportverpackung. Weitere Verpackungsmaßnahmen sind also nicht nötig. Dies habe ich mir durch Samsung, sowie durch meinen Anwalt bestätigen lassen. Desweiteren weise ich darauf hin, dass diese Verpackungen auch im allgemeinen Gebrauch für den Transport verwendet werden und ich schließlich diesen Fernseher auch einst in genau dieser Verpackung unbeschadet geliefert bekommen habe.

Das Schadensbild weißt eher darauf hin, dass der Fernseher entweder geworfen wurde oder dass hier ein Mangel bei der Ladungssicherung bestanden hat. Dies wird man aber im Zweifelsfall durch einen Gutachter ohne Probleme nachweisen können.

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Ich fordere Sie nun nochmals auf, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail, den vollen Betrag in Höhe von 432€ (inkl. Versandkosten) zu überweisen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, fallen ab dem Verstreichen der Frist Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an. Desweiteren wird mein Anwalt auf Ihre Kosten rechtliche Schritte gegen Hermes einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mario S."

Hermes hat dann "extrem schnell" schon am 25.07.2013, auf mein E-Mail folgendes geantwortet.

"Sehr geehrter Herr S.,

wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beanstandung unseres Services hatten und dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögerte.

Leider können wir auch nach erneuter Prüfung Ihrem Wunsch nach Haftungsübernahme nicht entsprechen. Aufgrund der von Ihnen geschilderten Verpackungsmaßnahmen können wir keine Haftung übernehmen. Eine Originalverpackung ist nicht zwingend für den Einzelversand ausreichend, da der Hersteller seine Ware in palettierter Form versendet und diese deshalb nicht den gleichen Transportbelastungen unterliegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit R. Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH"

Na klar, Hermes, hätte der Fernseher auf einer Palette gestanden, dann wäre nichts passiert. Dann sollte also zukünftig jeder seine Pakete zusammen mit einer Europallette abgeben, oder wie? Und wenn das alles so logisch ist, warum hat mich bei der Abgabe meines Paketes keiner auf diesen ja gem. Hermes mehr als offensichtlichen Mangel bei den Verpackungsmaßnahmen hingewiesen. Absolut lächerlich, wie ich mir durch Samsung selbst und einem Rechtsanwalt habe bestätigen lassen. Die benutzte Originalverpackung kann ohne weitere Zusatzmaßnahmen für den Transport genutzt werden. Wenn Hermes es aber aus Kostengründen unterlässt, die Ladung vorschriftsmäßig zu sichern oder evtl. sogar noch wirft, dann muss das Unternehmen für den daraus resultierenden Schaden auch gerade stehen. Aber man redet sich lieber raus und verlagert die Kosten auf den Kunden.

Für mich ist Hermes gestorben und ich rate auch jedem anderen von diesem Logistikunternehmen ab. Lieber ein paar Euro mehr ausgeben und z. b. DHL nutzen. Ich mache erst mal einen Termin beim Anwalt und dann sehen wir mal, wie sich die Argumente von Hermes vor Gericht halten. Traurig, dass man bei diesem Unternehmen nicht anders zu seinem Recht kommt.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des Verkaufspreises zzgl. der Versandkosten sowie eine Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.07.2013 | 10:49
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schuhmann,

entschuldigen Sie bitte die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir werden den Vorgang anhhand Ihrer eingereichten Unterlagen gerne erneut prüfen.

Wir werden Sie über die Entscheidung auf dem Postwege informieren.

Bitte haben Sie etwas Geduld.

Beste Grüsse

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.08.2013 | 14:19
von Mario1 S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Schaden des GERISSENEN TV-Rahmens wurde von Hermes in voller Höhe bezahlt. Warum nicht gleich so!




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