Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Paket verschollen
Bestell-/Kundennummer: 01201115831711
Liebes Hermes Team,
mein Sohn ist nun aus dem vierwöchigen Parisurlaub zurück - ohne das ihm gesandte Paket. Am 25.07.2013 und am 26.07.2013 und am 08.08.2013 ist dieses Paket laut Ihrer Sendungsverfolgung in der Niederlassung Mondial Relay FR - FRA eingetroffen.
Und was kommt von Ihnen? Ein wundervolles Formular, in dem steht, erst 30 Tage nach Versand, der am 20.07.2013 war, könne ich die Sendung entsprechend den gesetzlichen Regelungen als Verlust melden.
Welche gesetzlichen Regelungen? Hier hätte ich gern mal den genauen Paragraphen und das entsprechende Gesetz, in dem das steht. Als ich vor dem Versand nachfragte hieß es, maximal fünf Werktage brauche es von der Einlieferung in Oranienburg bis zur Zustellung in Paris.
09.08.2013 | 08:25
Abteilung: Kundenservice
Lieber ReclaBoxler-5506023,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir bedauern sehr, dass Ihr Paket nicht zugestellt wurde, denn wir legen großen Wert auf einen einwandfreien Service.
In der Tat benötigen wir für den Versand nach Frankreich in der Regel fünf Werktage. Wenn eine Sendung länger benötigt, ist das ein Grund zur Beanstandung. In diesem Fall klären wir gerne für Sie den Verbleib der Sendung. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist gelingen, tritt die sogenannte Verlustvermutung ein. Die gesetzliche Grundlage für den internationalen Versand bildet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
Wir werden nunmehr eine abschliessende Recherche durchführen und setzen Sie gerne darüber in Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermes Kundenservice
dieses Verhalten ist typisch für Hermes.
Man muss schon Frachtexperte sein, wenn man Schadenersatz von Hermes will.
Irgend ein Haar in der Suppe finden die angeblich immer.
Mein Tip: beauftragen Sie von Anfang an einen Anwalt, das schont die Nerven.
das hier ein wirksamer Einschluss der Bedingungen von CMR stattefunden hat bezweifel ich. Selbst kleinste Mindestanforderungen sind allein von Ihrer Seite nicht erfüllt.
Und wo in den CMR soll geregelt sein, dass erst nach 30 Tagen die Sendung als nicht zugestellt gilt? Ich bat um genaue Angabe der gesetzlichen Bestimmung mit Paragraph. Und - CMR ist kein Gesetz. Sie beriefen sich in Ihrem Schreiben auf gesetzliche Bestimmungen!
Vielleicht sollte ich ernsthaft in Erwägung ziehen, der Empfehlung des ersten Kommentators Folge zu leisten.
Mit freundlichen Gruß
ein enttäuschter Kunde
das war bestimmt nicht die letzte Nebelkerze, über die Sie sich ärgern werden.
es ist richtig, dass wir die Kollegen in Frankreich gebeten haben, die Sendung in den Rückversand zu geben.
Dies erfolgte Mitte der 33. Kalenderwoche.
Leider haben wir auf die Bearbeitung der Partner in Frankreich keinen Einfluss.
Innerhalb von drei Werktagen ist es nicht möglich die Sendung zurückzuerhalten.
Wir möchten Sie um ein wenig Geduld bitten.
Unsere Kontaktdaten liegen Ihnen vor. Sollte die Sendung bis zum Ende dieser Kalenderwoche nicht an Ihrer Anschrift zugestellt sein, bitten wir Sie, uns erneut zu kontaktieren.
Beste Grüße
Ihr Hermes-Kundenservice