447 Views | 19.08.2013 | 17:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8219323

Blizzard Entertainment

Probleme beim Verkauf von mit einem Account verbundenen Spielen

Bislang (betreffend der älteren Spiele) war ich mit dem Hersteller immer sehr zufrieden.

SCHLAGWORTE

Doch die aktuellen Handhabungen seitens Blizzard in Verbindung mit Battle.net-Accounts lassen absolut zu wünschen übrig. Es geht um den Kauf/Verkauf von mehreren gebrauchten Spielen (Diablo 3 Collector's Edition, StarCraft 2 - Heart Of The Swarm Collector's Edition und World Of WarCraft - Mists Of Pandaria Collector's Edition) des Herstellers Blizzard Entertainment, welche im selben Account verknüpft wurden.

Teilweise handelt es sich um richtige Datenträger-Software, teilweise auch um digital gekaufte Software. Nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (AZ C-128/11) - ein Gesetz hierfür gibt es wohl (noch) keines - dürfen sowohl körperliche als auch nichtkörperliche Software inklusive zugehöriger Lizenzen nach einem Kauf und deren Gebrauch weiterverkauft werden, so lange die Lizenz vollständig auf den neuen Käufer übertragen und vom alten Besitzer die Software vollständig vom Rechner entfernt wird.

In diesem Zusammenhang hatte ich kürzlich mit dem Battle.net-Support wegen einer Accountumschreibung im Bezug auf den rechtmäßig zulässigen Verkauf der darin verknüpften, enthaltenen Spiele angefragt. Ich wurde dort sehr unhöflich behandelt. Man ist bei Blizzard/Battle.net nicht der Meinung, dass die mit den Spielen verbundene Lizenz, welche mit dem Account verknüpft wurde, auf einen neuen Besitzer umgeschrieben werden darf und verweist auf überholte und zugleich in den AGB versteckte, unverschämte Floskeln.

Für eine weitere Klärung wurde an die Rechtsabteilung in Frankreich Blizzard Entertainment Europe S. A.S. verwiesen, was die nächste Unverschämtheit darstellt. Ein Nutzer eines Spiels hat in Deutschland den Vertrag mit Blizzard abgeschlossen, demnach muss es auch eine deutsche Rechtsabteilung von Blizzard geben, an die man sich wenden kann. Es ist nicht zumutbar, dass ein Kunde sich hier für rechtliche Belange nach Frankreich wenden soll.

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Außer der deutschen Support-Hotline gibt es schließlich noch den deutschen Publisher Activision Blizzard Deutschland, welcher ebenfalls telefonisch zu erreichen ist. Auch hier wird man an die Rechtsabteilung in Frankreich verwiesen.

Obwohl man rechtmäßiger Eigentümer der Kopie inklusive Lizenz geworden ist, gestaltet es sich für einen Kunden/Käufer also äußerst schwierig, die gebrauchten, lizenzierten Spiele inklusive Account korrekt zu übertragen, da hierfür u. a. auch die Geheimfrage und der Nutzername geändert werden muss, was nur über den sich zu Unrecht verweigernden Support machbar ist. Es sieht demnach aktuell so aus, dass man sich erst mal sein Recht aufgrund bereits vorhandener EuGH-Rechtssprechung wegen der von Blizzard/Battle.net aufrechterhaltenden, nicht mehr zulässigen AGB-Floskeln, durch eine Klage erkämpfen muss. Und das wiederum kann und darf es ja nicht sein.

Ich bin mir sicher, dass dieses Problem sehr viele Blizzard-Kunden haben (werden), wenn hier nicht endlich entsprechende Änderungen seitens Blizzard vorgenommen werden, nicht schnellstmöglich eine erneute Rechtsprechung stattfindet bzw. endlich ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, in dem dies neu geregelt wird.

Man sollte sich bei Blizzard jedenfalls immer eines merken, Kunden fängt man nicht durch derartig kundenunfreundliche Knebelungen in den AGB, man vergrault diese eher. Ich verlange daher eine umgehende, allumfassende Klärung/Lösung - nicht nur für mich alleine, sondern auch zukunftsorientiert für andere Blizzard-Kunden.

Die kundenfeindlichen, rechtsprechungsfremden AGB bei Battle.net in Bezug auf Accounts mit verknüpften lizenzierten Spielen können, betreffend eines Weiterverkaufs wie aktuell anstehend, so nicht weiter bestehen bleiben, wenn man sich als kundenorientiertes, ordentliches Unternehmen darstellen möchte.

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Meine Forderung an Blizzard Entertainment: Änderung der AGBs aufgrund aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung und Klärung, warum überhaupt erst solche kundenfeindliche Knebelverträge aufgesetzt werden


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.08.2013 | 15:30
von ReclaBoxler-8219323 | Regelverstoß melden
Nach aktuell weiterer Recherche (u. a. erneutem Telefonat mit Activision-Blizzard), gibt es in GB ebenfalls eine weitere Rechtsabteilung.
Komischer Weise nur in Deutschland nicht.
Die werden schon wissen, warum.
Activision in Deutschland leitet (angeblich) rechtliche Fragen/Anliegen nach GB weiter.

Rechtliche Belange gehen da aber wohl eher unter, als das was passieren wird.
Das einzige, was helfen würde, ist tatsächlich die sofortige, aber auch erst mal kostspielige Klage.
Ich denke, bei diesem ganzen Wirrwarr der Zuständigkeit und der vom Support her kundenunfreundlichen Haltung ist es einfach besser, keine Spiele mehr von diesen Firmen zu kaufen.



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