288 Views | 13.02.2014 | 13:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1570092

congstar GmbH (Kronberg)

Widerruf zum DSL-Vertrag wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 220303913

SCHLAGWORTE

Ich habe am 20.01.2014 von Congstar zunächst per Email eine Auftragsbestätigung erhalten, die die Schaltung meines DSL-Anschlusses 16.000 inkl. Portierung der Rufnummer von meinem alten Anbieter am 07.02.2014 bestätigt hat. Kurz daraufhin hat mich auf dem Postweg eine schrifltiche Auftragsbestätigung von Congstar über die Schaltung meines DSL-Anschlusses zum 03.02.2014 erreicht. Irritiert von den unterschiedlichen Terminen habe ich Kontakt mit Congstar aufgenommen, um den Schaltungstermin zu verifizieren. Mir wurde daraufhin bestätigt, dass die Schaltung am 07.02.2014 erfolgen wird. Tatsächlich wurde der Portierungsauftrag bei meinem alten Anbieter pünktlich am 03.02.2014 ausgeführt, so dass ich erst einmal ein paar Tage ohne Telefon bzw. Internet auskommen musste. Schon mal super gelaufen bis hierhin! Nach tatsächlicher Schaltung der Leitung am 07.02.2014 musste ich nun feststellen, dass an Stelle der beantragten max. 16. 000 kb/s lediglich 3.500 kb/s bei mir ankommen. Mein alter Anbieter hat immerhin die doppelte Geschwindigkeit geliefert. Mir ist durchaus bewusst, dass im Zweifel nicht das volle Leistungsspektrum erreicht wird, aber solch ein schlechtes Ergebnis habe ich nicht erwartet. Immerhin haben einige meiner Nachbarn einen Telekom-Anschluss mit VDSL, daher bin ich davon ausgegangen, dass die Leitungsgeschwindigkeit in einem akzeptablen Bereich liegen wird. Zudem erwarte ich von einem DSL-Anbieter außerdem, dass mit mir KOntakt aufgenommen wird, wenn die Leistung nicht annähernd geliefert werden kann. Mein alter Anbieter konnte dies, nach Rückfrage bei Congstar war es wohl nicht im Vorfeld absehbar.

Wie dem auch sei, ich habe den Vertrag am 08.02.2014, also unmittelbar nach Kenntniserlangung der unterdurchschnittlichen Leistung, gem. Fernabsatzgesetz widerrufen. Wie Congstar mir jetzt auf meinen Widerruf hin mitgeteilt hat, ist dieser zu spät eingegangen. Glücklicherweise habe ich den Vertrag ohne Mindestlaufzeit gewählt, dennoch bin ich nicht bereit, das Bereitstellungsentgelt über 29,99 Euro zu bezahlen, da 1.) bei fristgerechter Schaltung der Leitung mein Widerruf in jedem Fall fristgerecht zugegangen wäre und ich 2.) dieses Geschäftsgebaren äußerst bedenklich und kundenunfreundlich finde. Will Congstar ein paar schnelle Euro machen, in dem auf Zahlung des Bereitstellungsentgeltes bestanden wird? Mal abgesehen davon, bin ich mir nicht sicher, ob bei einer tatsächlichen Leistung von 3.500 kb/s bei einem DSL-Vertrag mit 16.000 kb/s überhaupt von einer Leistungserbringungen die Rede sein kann.

Fakt ist, dass der Widerruf auf jeden Fall pünktlich zugegangen wäre, wenn die Leitung pünktlich geschaltet worden wäre. Ich erwarte daher entweder, dass seitens Congstar noch einmal geprüft wird, ob die Leistung zumindest verdoppelt werden kann, wie es 1&1 zum Beispiel schafft oder zumindest mein Widerruf akzeptiert wird, sofern ein Portwechsel etc. nicht möglich sein sollte. Zudem schuldet mir Congstar noch eine Antwort in Bezug auf eine erneute Rufnummernportierung, da ich meine Nummer gerne behalten möchte.

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Meine Forderung an congstar GmbH: Erstattung des Bereitstellungsentgeltes über 29,99 Euro


 
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