Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 334 Views | 28.02.2014 | 16:16 Uhr
geschrieben von Jens Müller

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Inkassoschreiben nach 2 Jahren, undurchsichtige Rechnung

Bestell-/Kundennummer: 232001449241

Ich war für ein paar Monate Kunde bei E.ON Avacon (dortige Grundversorger) und habe dann zu einem anderen Stromanbieter gewechselt.

SCHLAGWORTE

Ich halt nach Vertragsende (Juli 2011) eine Schlussrechnung. Diese enthielt jedoch Ungereimtheiten, also schrieb ich den Kundenservice mehrmals per Mail an und schickte überdies ein Fax. Ich bekam nie direkt Antwort, wahrscheinlich hat das Fax dann eine erneute Reaktion ausgelöst, denn ich erhielt eine neue korrigierte Schlussrechnung. Bei dieser waren lediglich zweie Werte verschoben, an der Rechnung insgesamt hat sich nichts geändert. Das Problem damit nicht gelöst, denn ich habe keine detailierte Aufstellung der Posten.

Auch fragte ich, da eine starke Diskrepanz vor allem in dem ersten Monat auftraten, nach dem Anfangszählerstand der Vormieterin (zum Abgleich) und die Vormieterin war aber eben dort auch Kundin. Also muss EON ja den Wert des Zählers haben. Darauf bekam ich schon einmal gar keine Antwort.

Als ich von EON keine Reaktion erhalten habe, habe ich um Streitereien aus dem Weg zu gehen die Rechnung doch bezahlt. Ich wohne dort seit Mai 2012 nicht mehr. Sprich ich war beim neuen Stromanbieter fast ein Jahr. Außerdem hatte ich einen Nachsendeauftrag über ein Jahr laufen. Für mich war das Thema also schon längst abgeschlossen.

Letztes Jahr im November erhielt ich dann ohne Ankündigung ein Schreiben eines Inkassobüros/Notar mit der Forderung von E.ON. Daraufhin habe ich am selben Tag an EON und das Büro ein Fax jeweils geschickt, ebenfalls wieder mit dem Hinweis, dass ich eine Auflistung wünsche wie die Beträge sich zusammensetzen. Es war wieder keine detaillierte Rechnung dabei. Reaktionen habe ich von beiden keine erhalten. Um auf Nummer Sicher zu gehen, schickte ich am 23.1.2014 erneut ein Fax mit der Frage des aktuellen Standes und setzte eine Frist (weil es vermutlich anders nicht geht) zur Beantwortung und dem Hinweis, dass sollte ich bis dahin nicht weiter hören/lesen die Angelegenheit für mich geklärt ist. Wäre ja anzunehmen, wenn keiner überhaupt reagiert.

Fehlanzeige, gestern erhielt ich erneut einen Brief mit der Aussage, dass mein Wunsch zur Begleichung der Forderung nicht beantwortet werden kann, da die Auftrag beim hiesigen Notar/Inkassounternehmen liegt. Bitte was? Erst kommt nichts und dann auch noch ein Schreiben, welches inhaltlich gar nicht zu meinem Schriftverkehr passt?

Was mich darüber hinaus ärgert ist, dass auf dem Schreiben kein Ansprechpartner zu finden ist. Der Brief kommt also anonym aus dem Unternehmen und man kann niemanden greifen. Versteckt sich da jemand absichtlich?

Ich bitte also letztmalig um eine Klärung. Ich fragte von Anfang an nach einer konkreten, logisc Aufschlüsselung und Erklärung der Posten. Mir ist es bisher noch bei keinem Stromanbieter so widerfahren wie bei E.ON (und offensichtlich bin ich nicht der Einzige). Ich stehe Forderungen nicht entgegen, wenn diese berechtigt sind, aber ich habe als Kunde auch das Recht auf Durchsichtigkeit. Ich sehe es ferner nicht ein, irgendwelche Mahnkosten oder Inkassogebühren zu zahlen, denn ich war ununterbrochen für E.ON erreichbar.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Aufklärung, Beilegung der Angelegenheit und Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.03.2014 | 09:27
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Müller,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine Stellung zu diesem Sachverhalt nehmen. Ein persönliches Anschreiben ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen damit klären konnten.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.03.2014 | 07:26
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


29.03.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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