DHL (Hamburg)
Paket durch Zoll beschädigt und kein Ersatz
Bestell-/Kundennummer: 1-899835273
Ich habe in den USA drei PC-Spiele gekauft. Jedes wurde in ein separates Paket (siehe Bild1) ordentlich gepackt und diese widerum in ein großes Paket (siehe Bild2) gepackt und so auch verschickt, kamen alle drei beim Zollamt an. Der Zoll hat diese geöffnet und dabei vermutlich mit einen Tapeziermesser beschädigt. Da es sich um Sammlerausgaben handelt ist dieses Spiel zu diesem Preis nicht mehr zu erwerben. Die Post hat in der Schadensstelle die Pakete überprüft und eine Beschädigung durch die DHL festgestellt. Jetzt kam eine Rückmeldung (nach ca. 3 Monaten) dass die Paketsendung auf dem Transportweg beschädigt wurde und das Paketsendungen so zu verpacken sind, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, da die Verpackung als nicht AGB-konform zu beurteilen ist. Jetzt frage ich micht, was die Post unter AGB-konform versteht? Vielleicht sollte ich das nächste Mal es im Safe verschicken? Ein Spiel in Polsterfolie eingewickelt, dann im harten Karton untergebracht und dieser widerum in einem größeren Karton soll nicht sicher sein? Selten solch einen Schwachsinn gelesen. Vor allem weißen die Kartonagen keine (transport) Beschädigungen auf sondern nur die Polsterfolie des Spiels, welche aufgeschnitten wurde und dabei das Spiel gleich mitbeschnitten wurde. Soll man solche Waren in durchsichtige Plastikboxen verpacken, damit die Postbeamten diese nicht beschneiden? Mit solch einer frechen und auf meine Belange nicht eingegangen Standardantwort gebe ich mich bestimmt nicht zufrieden. Das ist mehr als unverschämt von der DHL und zeigt das der Kundendienst auf Kundenreklamationen nicht genau eingeht. Kann man sich beim Vorstand der DHL über den Kundenservice der DHL beschweren?
Sie schreiben doch selbst das der ZOLL die Pakete aufgeschnitten hat und somit müssten sie siech an den Zoll wenden wegen Schadensersatz, denn auch bei einer Kontrolle sind Diese dazu verpflichtet die Ware nicht zu beschädigen
Denn dort wird oft dem Zollkunden, der persönlich auf dem Zollamt erscheinen muß, das Teppichmesser in die Hand gedrückt, weil angeblich der Zollbeamte, eben wegen dem Postgeheimnis, nicht selbst öffnen darf.
Und in anderen Fällen muß dies unbedingt ein Mitarbeiter der Post, bzw. Paketdienst, als vom Kunden für die Zollabfertigung beauftragter, machen. Gleichfalls wegen Postgeheimnis.
Und letztlich gibt es Berichte, wo die Zollmitarbeiter dies, wie von 3547973 beschrieben, selbst machen dürfen.
Somit, zumindest nach den TV-Berichten die ich gesehen habe, nicht wirklich eindeutig was richtig ist. Eindeutig ist nur, das der Zollbeamte auf alle Fälle das Recht hat, rein zu schauen, sonst bekommt man die Sachen einfach nicht.