Durch Rheinbahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 823 Views | 22.04.2014 | 10:22 Uhr
geschrieben von Aline Turreck

Rheinbahn AG (Düsseldorf)

Unberechtigte Fahrtverzögerung

In der Buslinie 738 von Düsseldorf Hbf Richtung Mettmann, wurde ein Junger Mann nach dem Einstieg um 23.04 Uhr vom Busfahrer aufgefordert, mit der von ihm mitgeführten eingepackten Pizza unverzüglich auszusteigen, die Pizza weg zu schmeißen oder der Bus würde nicht weiter fahren, bedrängt.

SCHLAGWORTE

Der junge Mann hat ruhig auf seinem Beförderungsrecht bestehen wollen, denn es war spät und er wollte nur nach Hause. Von der Pizza hat er nichts gegessen, er hat nichts dreckig gemacht, er ist ruhig und sachlig geblieben. Der Busfahrer drohte damit, die Polizei rufen zu lassen und das dieser Einsatz eine Menge kosten würde. Der Fahrer ging nach vorn und es kam eine Durchsage. Der Bus würde nicht weiter fahren bis der Mann mit der Pizza aussteigen würde.

Ich begab mich zum Busfahrer und fragte warum und der Busfahrer antwortete mir, weil sonst der ganze Bus nach Pizza stinkt. Ich saß vor dem jungen Mann mit der Pizza und roch keinen Knoblauch oder Zwiebeln, die anderen Fahrgäste sagten auch dem Fahrer, dass es nicht nach Pizza stinkt und dass dieser Wirbel ganz und gar unnötig sei. Zu so spåter Stunde, wo die Busse nicht mehr so oft fahren, muss man keinen deswegen ausgrenzen.

Um ca. 23:15 Uhr war die Polizei vor Ort, nachdem auch der Junge telefoniert hatte und stieg aus um sich mit den Polizisten zu unterhalten. Der Fahrer wollte dann auch erst gegen 23:20 Uhr losfahren.

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Meine Forderung an Rheinbahn AG: Untersuchung der Angelegenheit, der psychischen Tauglichkeit des Fahrers, Eintrag in die Mitarbeiterakte


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


22.04.2014 | 12:59
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Steht bei uns in den Beförderungsbedingungen: "Speisen u. Getränke die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind, oder dazu geeignet sind andere Fahrgäste bzw. die einrichtung zu verschmutzen dürfen nicht mitgeführt werden. " Der Bus braucht nur eine Vollbremsung zu machen und dann gibts fliegende Pizza. Und das was Sie verlangen ist schon hart an der Grenze der Beleidigung!

22.04.2014 | 16:47
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Frau Turreck,
ihre Forderung ist eine bodenlose Frechheit. Das unverschämteste was hier jemals gefordert wurde.
Sie sind ein ganz schlechter Mensch.

22.04.2014 | 21:26
von Phönix | Regelverstoß melden
Ich habe mir ´mal die Beförderungsbedingungen angesehen (Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW). Dort ist lediglich das Essen, Trinken und Rauchen verboten und es gibt ansonsten eine Beförderungspflicht. Lt. Darstellung war die Pizza verpackt und sollte transportiert werden - wo ist denn da das Problem?

Ich stelle mir gerade vor, da kommt jemand vom Einkauf und wird nicht befördert, weil er Fisch, Käse oder sonst etwas gekauft hat. Das geht ja gar nicht. Frau Turreck - hier würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen (nicht jeder Mensch, der sich daneben benimmt, hat unbedingt ein psychisches Problem, meistens nur eine schlechte Kinderstube oder Frust!). Der Busfahrer hat sich nicht korrekt verhalten, auch nicht den anderen Fahrgästen gegenüber.

22.04.2014 | 22:17
von Phönix | Regelverstoß melden
Dienstaufsichtsbeschwerde ist schon richtig! Busfahrer verrichten Dienst und sind in der Regel dem öffentl. Nahverkehr angeschlossen.

Hier war eindeutig von eingepackter Pizza die Rede - hineininterpretieren wäre nicht korrekt, es zählt das, was geschrieben ist (bitte noch einmal genau lesen). Der Busfahrer fühlte sich doch offenbar "nur" vom Geruch gestört - oder?

23.04.2014 | 10:08
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973

Sie können glauben, denken usw. was Sie wollen. Hier heißt es trotzdem Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Rheinbahn AG gehört zur Landeshauptstadt Düsseldorf und das nicht nur geographisch. Daran ändert auch "AG" nichts!

"Die Rheinbahn, 1896 als Rheinische Bahngesellschaft AG gegründet, ist das Nahverkehrsunternehmen der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf"

Und wo steht bei der Rheinbahn, dass der Transport von warmen Speisen verboten ist - habe ich da etwas überlesen? Hausordnung - hä?

23.04.2014 | 10:31
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Turreck,

wenn sich die Angelegenheit so zugetragen hat wie von Ihnen geschildert, dann sollten Sie sich bei der Rheinbahn AG beschweren.
Aber vielleicht hat der betroffene junge Mann ja auch bei der Polizei Anzeige gegen die Rheinbahn erstattet, weil von dort gegen die Beförderungspflicht verstoßen wurde. Haben Sie dazu ggf. Informationen?

Es ist total schwa_chsinnig, dass ein Fahrgast nicht befördert wird, weil er Esswaren bei sich hat.

25.04.2014 | 11:41
von C. A. | Regelverstoß melden
Also: Wenn die Pizza wirklich verpackt war, ist das Verhalten des Fahrers in der Tat schwer nachvollziehbar. Wenn ich mit einer Tasche voll Lebensmittel aus dem Supermarkt komme, darf ich dann nicht mehr in ein Rheinbahnfahrzeug steigen?

Allerdings: Eine Forderung wird nicht wirksamer, wenn man dabei über das Augenmaß geht.

29.04.2014 | 10:27
von Aline Turreck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2014 | 13:40
von Aline Turreck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anscheinend ist der Rheinbahn der Vorfall egal. Für mich entscheide ich dass ich mit diesem Busfahrer nie wieder fahren werde und wenn ich ihn wiedersehe werde ich es ihm deutlich sagen.




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