Durch D & S endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 372 Views | 08.05.2014 | 13:44 Uhr
geschrieben von Michael Hübner

D & S Vertriebs GmbH (Berlin)

D & S missachtet die gesetzlich festgelegte Gewährleistungszeit

Bestell-/Kundennummer: 2013199468 und 2013181140

Ich bestellte am 03.05.2013 und am 13.05.2013 jeweils eine Hollywoodschaukel-Schutzhülle, beim oben genannten Verkäufer, über eBay. Gegen Ende des Jahres (etwa September oder Oktober 2013) fing der Zerfallsprozess an und bereits im Januar 2014, waren die Schutzhüllen zerfleddert und unbrauchbar geworden (siehe Foto).

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Am 17.03.2014 teilte ich dem Verkäufer mit, dass ein Gewährleistungsfall eingetreten ist und bat dem Verkäufer um Ersatz oder eine Rückerstattung. Diese und alle darauffolgenden E-Mails blieben stets unbeantwortet, auch eine Drohung mit einer Anzeige zeigte sich wirkungslos.

Ich vermute, dass der Verkäufer bewusst minderwertige Ware zu einem der Qualität nicht entsprechenden, stark überhöhten Preis verkauft und die gesetzlich festgelegte
Gewährleistungszeit von zwei Jahren stets missachtet.

Mir ist ein Schaden in Höhe von Insgesamt 30,80 Euro entstanden. Ich habe den Verkäufer bereits bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt und möchte an dieser Stelle alle anderen geprellten Käufer ebenfalls gegen D&S und dessen Geschäftsführer, Alexander Sept, vorzugehen. Schreiben Sie einfach eine Anzeige wegen Betruges an die:

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

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Meine Forderung an D & S Vertriebs GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.05.2014 | 15:23
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Eine Betrugsanzeige über die Staatsanwaltschaft kann man zwar erstellen, macht aber wenig Sinn, da die Unterlagen dann erst zur Polizei gehen und dann wieder zurück. Am besten eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Aber bitte nicht in diesem Fall, denn es stellt den Strafbestand des Betrug nach StGB nicht dar.

06.06.2014 | 12:38
von Michael Hübner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst.

Der Händler meldet sich nicht. Wie schon von Anderen erwähnt wurde, die gesetzlich festgelegte Gewährleistung muss ein Händler bzw. Hersteller nicht respektieren, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei und evtl. auch eine Klage sind allesamt nutzlos. Das Gesetz gibt es, es ist jedoch un­nütz, zumindest wenn es um kleinere Beträge geht.

Wenn aus auf legalem Weg nicht geht, dann könnte man vielleicht die gleichen bzw. ähnliche Praktikten zu eigen machen und diese bei D&S anwenden, auch wenn ich das keinem empfehlen möchte. Ansonsten sitzt man auf dem Schaden und hat keine Chance sein Geld von D&S zurückzubekommen.


20.06.2014 | 13:11
von Michael Hübner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Händler wird sich nie melden.




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