GLS Germany (Tornesch)
Empfänger haftet auch für Transportschäden bei Abstellgenehmigung
Bestell-/Kundennummer: Sendenummer 482282362660
Ich habe über eBay einen gebrauchten Kotflügel erworben (100€ plus Versand). Der Kotflügel wurde ordentlich verpackt mit 8 m Noppenfolie und als zerbrechliche Ware äußerlich gekennzeichnet.
Ich als Empfänger habe für sämtliche Lieferung eine Abstellgenehmigung. In diesem Fall Garage. Die Garage ist aber seit zwei Monaten mit einem elektrischen Torantrieb verriegelt und lässt sich nicht mehr öffnen. Da hat sich der Paketdienst gedacht. wenn ich die Ware nicht in die Garage legen kann. stelle ich sie neben die Hauseingangstür.
Ich habe die Verpackung geöffnet und sah sofort, dass der Kotflügel völlig verbogen war und nicht mehr zu gebrauchen ist. Ich informierte den Versender. Der wollte bei GLS den Schaden melden, doch die lehnten ab, mit der Begründung, dass ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe und für alle Schäden selbst hafte. Wenn also der Fahrer eine Abstellgenehmigung hat, die frei zugänglich ist, stellt er das Paket einfach nicht zu oder lässt beschädigte Ware verschwinden, denn der Empfänger haftet ja sowieso.
Wenn das die Geschäftspraktiken von GLS sind, kann ich nur jedem raten, seine Abstellgenehmigung sofort zu widerrufen! Dann muss der Fahrer eben sehen, wo er mit den Paketen bleibt und eben 3 Mal den Kunden anfahren.
Ich habe es sofort getan und die Abstellgenehmigung widerrufen!
23.07.2014 | 08:46
Abteilung: Customer Service Schwerin
Guten Tag,
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.
Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecentergls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.
Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.
Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team
Sehr geehrter Herr Adrian,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bedauerlicherweise haben Sie uns keine Anfrage
gesendet. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, damit wir Ihnen weiterhelfen
können.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Obwohl man den Fall genau kennt kommen wieder solche Standartantwort! Man möchte garnicht helfen, sondern beruft sich immer wieder auf das kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Falls der Versender gewerblich handelt, hat er ihnen eine fehlerfreie Ware zu liefern.
Die Noppenfolie reicht definitiv nicht aus, um den Inhalt vor einer Druckbelastung zu schützen.
Dem zustellenden Fahrer kann man hier wohl auch keine Schuld geben, von aussen sieht man ja nicht durch die Folie, ob der Inhalt beschädigt ist.
Dreist ist die Aussage von GLS, durch die Abstellerlaubnis haften sie für alle Schäden.
Sie übernehmen die Haftung NACH dem Abstellen, nicht davor.