congstar GmbH (Kronberg)
Prämienguthaben nach Kündigung wird nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 305674019, Kundennr. 2202941478
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bewarb erfolgreich einen Bekannten für einen Ihrer Tarife und Sie schrieben meinem Handyguthaben 70€ gut.
Nach meiner Kündigung weigern Sie sich, dieses Gutahben auszuzahlen.
Ihre Begründung scheint sich aus Ihren AGB Ziffer 12.3 zu ergeben: "Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet. "
Nun ist dieses Guthaben durch eine Leistung meinerseits entstanden und ergibt sich aus unserem Vertragsverhältnis, dass ich nämlich als Kunde bei Ihnen eine Prämie für Werbung Dritter erhalte, also für diese Möglichkeit Entgelt durch das Vertragsverhältnis zahlte.
Eine Prämie ist kein Geschenk und so zitiere ich:
www.duden.de/rechtschreibung/Praemie:
- [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung
- Geldbetrag, der bei bestimmten Anlagen von Banken, bestimmten [staatlichen] Institutionen o. Ä. [regelmäßig] ausgeschüttet wird
- (Wirtschaft) Sondervergütung für die Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht
- (besonders Versicherungswesen) Beitrag, den ein Versicherter für einen bestimmten Versicherungsschutz zahlt
- zusätzlicher Gewinn im Lotto o. Ä.
Weiterhin bemängele ich, dass in Ihren AGB kein Hinweis erfolgt, mindestens 42 Tage (Werktage?) auf die Erstattung warten zu müssen.
MfG. en