266 Views | 26.09.2014 | 07:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8346862

congstar GmbH (Kronberg)

Prämienguthaben nach Kündigung wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 305674019, Kundennr. 2202941478

Sehr geehrte Damen und Herren!

SCHLAGWORTE

Ich bewarb erfolgreich einen Bekannten für einen Ihrer Tarife und Sie schrieben meinem Handyguthaben 70€ gut.

Nach meiner Kündigung weigern Sie sich, dieses Gutahben auszuzahlen.

Ihre Begründung scheint sich aus Ihren AGB Ziffer 12.3 zu ergeben: "Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet. "

Nun ist dieses Guthaben durch eine Leistung meinerseits entstanden und ergibt sich aus unserem Vertragsverhältnis, dass ich nämlich als Kunde bei Ihnen eine Prämie für Werbung Dritter erhalte, also für diese Möglichkeit Entgelt durch das Vertragsverhältnis zahlte.

Eine Prämie ist kein Geschenk und so zitiere ich:

www.duden.de/rechtschreibung/Praemie:

    1. [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung
    2. Geldbetrag, der bei bestimmten Anlagen von Banken, bestimmten [staatlichen] Institutionen o. Ä. [regelmäßig] ausgeschüttet wird
  1. (Wirtschaft) Sondervergütung für die Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht
  2. (besonders Versicherungswesen) Beitrag, den ein Versicherter für einen bestimmten Versicherungsschutz zahlt
  3. zusätzlicher Gewinn im Lotto o. Ä.

Weiterhin bemängele ich, dass in Ihren AGB kein Hinweis erfolgt, mindestens 42 Tage (Werktage?) auf die Erstattung warten zu müssen.

MfG. en

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an congstar GmbH: Erstattung des Prämienguthabens, schnellere Auszahlung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


26.09.2014 | 09:45
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Ich mag Congstar absolut nicht. Aber im Punkt Prämienauszahlung haben diese Recht. Wenn in den AGB ausgeschlossen ist, geschenktes Guthaben nicht auszuzahlen, ist das natürlich richtig. Und diesen AGB haben Sie zugestimmt. Der Duden ersetzt im übrigen nicht Gesetze oder AGB, egal was dort steht. Ihren weiteren Punkt, das eine Auszahlung 42 Tage dauert, würde ich jedoch auch bemängeln. Aber: sofern auch dies in den von Ihnen akzeptierten AGB steht, ist auch dieses nicht anzufechten. Leider. Sollte dort nichts stehen, setzen Sie Congstar nach 30 Tagen in Verzug und verlangen Sie Mahngebühren und Zinsen. Sie sind schließlich auch verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit die Rechnungen von Congstar zu zahlen. Viel Glück

27.09.2014 | 23:30
von ReclaBoxler-8346862 | Regelverstoß melden
Eine Prmie ist ein Geschenk: dann müsste das auch so in den AGB stehen



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!