ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)
Unister zahlt Gutscheine nicht aus
Bestell-/Kundennummer: 18712142/1
UNISTER GMBH (LEIPZIG) Gutschein-Abzocke: Unister zahlt 100 Euro Gutschein nicht aus.
Bei der Buchung (Buchungsnummer: 18712142/1 über ab-in-den-urlaub.de) für meinen zweiwöchigen Urlaub habe ich einen 100 Euro Reisegutschein eingelöst. Dieser Einlösecode wurde anerkannt und sollte innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag (welcher bei mir auf den 007.10.2014 datiert war) als Rückvergütung auf mein Bankkonto per Auszalung erfolgen.
Bis heute ist jedoch keine solche Auszahlung erfolgt!
Nach einer Aufforderung diesen Betrag auf mein Konto zu überweisen wurde ich auf unbestimmte Zeit von demServiceteam(fraglich ist, ob dieser Begriff bei der Unister GmbH der passende ist.) Hingehalten und eine technische Störung in der Buchhaltung als Grund genannt. Aus mehreren Quellen ist mir mittlerweile bekannt, dass dies nur eine Hinhalte-Taktik ist. Da stellt sich mir die Frage, was damit eigentlich bezweckt werden soll.
Der Wettbewerb bei den Anbietern von Urlaubsreisen ist sicherlich ein hart umkämpfter Markt. Dies rechtfertigt jedoch nicht derart mit dem Verbraucher umzugehen, wie es Unister praktiziert. Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensstrategie sollte das Unternehmen eigentlich daran interessiert sein, für zufriedene Kunden zu sorgen.
Mit dem Ignorieren, Nicht-Reagieren und Totschweigen in vielen Fällen (Verbraucherportale wie dieses hier zeigen dies sehr deutlich) sorgt Unister jedoch für enorme Frustration und Ärger beim Verbraucher. Auch sollte sich Unister Gedanken machen über die negative Mund-zu-Mund Werbung unter den Verbrauchern, was sicherlich nicht für zukünftige Umsätze eben dieser genervten Kunden und deren Bekannten führt.
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Viele geben sicherlich irgendwann auf und stellen Ihre Bemühungen hinsichtlich den Gutscheinen oder anderweitiger Anliegen ein. Bei mir ist dies jedoch nicht der Fall.
Die Mitarbeiter vom Serviceteam (die bzw. der diese E-Mail nun hoffentlich hier lesen) befolgen sicherlich Anweisungen ihrer Vorgesetzten. Das ist auch irgendwo nachvollziehbar, wobei Sie sich selber hinterfragen sollten, ob Sie solche Geschäftspraktiken wirklich mit sich selbst vereinbaren können. Sie können dieses Schreiben gerne an Ihre Vorgesetzten oder Abteilungsleiter weiterreichen.
Wägen Sie einfach nüchtern ab: die von Ihrem Unternehmen vor dem Kauf (also Vertragsabschluss und rechtlich bindend) zugesagten 100 Euro in Form des Gutscheins als Rückvergütung stehen einem vergraulten Kunden und damit eventuellen Mehreinnahmen in vielfacher Höhe (durch weitere Reisen) gegenüber.
Welche Entscheidung mag da wohl die sinnvollere sein aus der Sicht eines vorausschauenden Unternehmers! Ich möchte Sie (Mitarbeiter/in vom Serviceteam) keinesfalls persönlich angreifen, sondern einfach ehrlich meine Meinung als Verbraucher kundtun.
Diese Praktik ist auf jeden Fall systematische Abzocke am Verbraucher. Nach diesem Fall bestätigt sich für mich der mittlerweile dubiose Ruf der Unister GmbH voll und ganz.
Bei Ab-in-den-Urlaub - also der Unister GmbH - werde ich nach aktuellem Stand ganz bestimmt keine Reise mehr buchen und jedem in meinem Umfeld dringend davon abraten!
Beschwerde bewerten! Meine Forderung an Unister GmbH: Unverzügliche Überweisung der ausstehenden 100,00 Euro.
Ich habe das Ferüst aus dem Netzt kopiert aber meine Daten eingefügt. Ich finde es erschreckend, dass es noch mehr Kunden gibt, die auf Ihr Geld warten.
aber ziemlich komisch. wir buchten eine neue reise nach tunesien über ab in den urlaub. trugen auch hier einen gutschein über 100€ ein. und siehe da, am nächsten tag hatte ich eine E-Mail im postfach in der stand, das das geld bis zum 31.01.15 ausgezahlt wird. das haben sie auch getan. ich vermute das nur die buchung der neuen reise zur auszahlung des gutscheins führte.