EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
EV-D hält Guthaben aus Jahresabrechnung zurück
Bestell-/Kundennummer: Kundennr.00075316
Am 08.02.15, wurde die Jahresabrechnung für 2014/15 erstellt. Seitdem verfolgt die EVD mit einer obstrusen Hinhaltetaktik die Nichtauszahlung des aus der Jahresabrechnung resultierende Guthaben. Am Telefon, Warteschleife; Bla_Bla_Bla; Warteschleife_ nur das übliche Callcenter - Abwimmeln. Wir kümmern und drum! Man benötigt meine Kontodaten für die Rücküberweisung. Da frag ich mich, von wo haben die monatelang und immer überpünktlich abgebucht. Auf meinem Onlinekontoauszug bei denen, wird plötzlich das Guthaben als Minusbetrag geführt. Die Krönung ist, ab dem 01.03.15 habe ich bei der EVD eine neuen Vertrag, von den ich bisher gar nichts wusste, da ich zum 28.02.15 rechtskräftig gekündigt habe und mir diese auch von der EVD bestätigt wurde.
So Leute und nun haltet euch fest: der Arbeitspreis im neuen Vertrag, beträg satte33,22ct/kwh, das sind sage und schreibe 7,5ct mehr als meinem Grundversorger.
Ich habe die Sache der Schlichtungsstelle gemeldet und Dank einer Rechtschutzversicherung kümmert sich auch ein Anwalt darum.
05.03.2015 | 09:21
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Grünthal,
bedauerlicherweise gab es Anlass zur Beschwerde, insofern haben wir Ihren Vorgang sofort überprüft und können Ihnen Folgendes mitteilen:
Das aus der Jahresrechnung resultierende Guthaben wurde am 02.03.2015 zur Auszahlungen angewiesen. In der Regel beträgt die Banklaufzeit nicht mehr als drei Tage, sodass Sie spätestens heute das Geld auf Ihrem Konto verzeichnen können.
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum "neuen Vertrag ab 01.03.2015" können wir Ihnen hiermit nochmals bestätigen, dass dieser nicht zustandegekommen ist. Ihre Sonderkündigung vom 31.12.2014 haben wir bereits zur Kenntnis genommen und zum 28.02.2015 umgesetzt. Am 28.02.2015 war der letzte Belieferungstag; mithin nunmehr innerhalb des gesetzlich eingeräumten Rahmens von sechs Wochen die Schlussabrechnung erstellt wird.
Für Sie gelten die zu Vertragsabschluss vereinbarten Preise, da die Preisanpassung erst zum 01.03.2015 gültig geworden wäre. Durch Ihre Sonderkündigung wurde das Vertragsverhältnis zum 28.02.2015 beendet.
Für etwaig entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns in aller Form.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EVD GmbH