Durch Delticom gelöste Beschwerde. | 695 Views | 20.04.2015 | 11:38 Uhr
geschrieben von Peter P.

Delticom AG

Vollständige Zahlung im voraus. Lieferung wird nun abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 22467508

Am 08.04.2015 habe ich auf der Webseite www.giga-reifen.de, die von der Firma Delticom AG betrieben wird, wohlgemerkt vorsichtshalber erst nach einem eingehenden Telefonat, einen kompletten Satz Reifen (Dunlop Sport BluResponse 225/60 R16 102W XL Sommerreifen) bestellt. Meine Bestellung wurde rechtschnell per Email auch bestätigt.

SCHLAGWORTE

Bereits am 09.04.2015 um 07:56 bestätigte infodelti.com den Zahlungseingang mit einem zusätzlichen Hinweis darauf, dass man mich über die Auslieferung informieren werde, sobald die Reifen das Lager verlassen haben. Nun statt zu liefern informierte mich DeltiCom am 16.04.2015, und somit mit einer 7 tägigen Verzögerung, darüber, dass die Reifen angeblich nicht mehr vorrätig und auch in absehbarer Zeit nicht mehr lieferbar wären.

Bezeichnenderweise finde ich aber genau diese Reifen, wenn auch mittlerweile zu einem hören Preis, nach wie vor im Sortiment und zwar als eindeutig vorrätig und somit auch lieferbar.

Derartigen Geschäftspraktiken kommen mir absolut verdächtigt vor. Auf mehreren Webseiten der Firma Delticom sowohl in Deutschland als auch in Holland, Italien, Schweiz und Spanien waren und sind (Beweise wurden gesichert) genau diese Reifen definitiv immer noch vorrätig. Dennoch wird mir von DeltiCom beharrlich ein Alternativangebot unterbreitet bzw. suggeriert, und zwar obwohl ich mich nach reichlicher Überlegung bewusst für den von mir bestellten Reifen entschied, Reifen eines anderen Herstellers zu erwerben.

Meine E-Mails wurden bis dato nicht beantwortet. Die Mitarbeiter am Telefon (mittlerweile 4 Anrufe meinerseits), die in meinem Fall allesamt in Polen saßen, sind zwar ruhig und relativ freundlich, da sie aber offenbar ohne jeglicher Entscheidungsmacht agieren müssen sind sie dementsprechend auch leider absolut nicht hilfreich. Sie entschuldigen sich stets auffallend übertrieben und versprechen mein Anliegen, da sie selbst nicht dazu befugt sind darüber zu entscheiden, dieses Zwecks Klärung an einen Vorgesetzten weiterzuleiten. Trotz meines wiederholten Hinweises darauf, dass die Reifen seit Tagen weiterhin fleißig angeboten werden und somit offensichtlich auch sicher vorrätig und lieferbar sind, wird mir die Lieferung nach wie vor hartnäckig verweigert.

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An dieser Stelle möchte ich mich teilweise der Angaben aus der Beschwerde zu Kundennummer: RD 22376897 bedienen, da diese Bestellung meines Erachtens nach dem gleichen Muster und somit identisch mit meinem Fall verläuft.

„… Die Gründe dafür sind abweichend: "nicht mehr auf Lager", woraufhin ich sie hinwies, dass sie diese Reifen sehr wohl noch auf Lager haben und man diese immer noch auf ihrer Webseite bestellen könne. Daraufhin nun der Grund "der Hersteller hat die Preise geändert". “

Eine derartige Argumentation ist für mich natürlich absolut abstrus und inakzeptabel, und da ohnehin ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, wird DeltiCom diesen leider auch erfüllen müssen. Ein entsprechendes Schreiben in dem ich Ihnen eine Frist für die ausstehende Lieferung einräume und Sie bereits jetzt schon vorsorglich darauf aufmerksam mache, dass ich Ersatz für etwaige Nachteile verlangen werde, die mir durch Ihre Weigerung bzw. eine verspätete Vertragserfüllung entstehen, wurde bereits versendet.

Wie bereits andere, vermute auch ich, dass Delticom mit einem kleineren Preis wirbt, um den Käufer für sich zu gewinnen und hinterher gezielt Alternativvorschläge unterbreitet, die dem Unternehmen eine höhere Marge bieten. Vermutlich handelt es sich hierbei um systematischen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, eine absichtliche Täuschung und irreführende geschäftliche Handlung, die vom unerfahrenen Verbraucher als solche nur schwer erkannt werden kann.

Diesen Sachverhalt werde ich jedenfalls zeitnah mit der Verbraucherzentrale, bei der ich übrigens in gegebenem Fall gewiss auch eine Beschwerde einlegen werde, ausführlich klären.

Für Ihre Rückmeldung vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter P.

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.04.2015 | 00:04
von Peter P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit einer kleinen Verzögerung möchte ich gerne die Allgemeinheit bzw. alle Interessierten über die weitere Entwicklung in der geschilderten Angelegenheit informieren.
Am 17.04.2015 sendete ich an Delticom einen schriftlichen Widerspruch inklusive einer Fristsetzung für die ausstehende Lieferung. Statt einer diesbezüglichen Stellungnahme seitens des Unternehmens bekam ich allerdings, offensichtlich gemäß der bereits wohlbekannten Geschäftspraktik (sich dummstellen, ignorieren, den Kunden zermürben), ein Angebot (sehe weiter unten), das meines Erachtens definitiv die Verhöhnung des Kunden und bestenfalls dessen Abweisung zum Ziel hat.
Man bedenke an dieser Stelle unbedingt, dass der von mir bestellter Reifen seit meiner Bestellung bei Delticom weiterhin, und notabene ununterbrochen, auf dessen Seite www.giga-reifen.de, wenn auch zu etwas höheren Preisen (beispielsweise zu 131,77 €) zum Verkauf angeboten wurde. Statt einfach den gültigen Kaufvertrag zu erfüllen, versucht man nun absurderweise mir diesen Reifen für 158,50 € zu unterjubeln, .

s. u. - Antwort von beschwerden spider monkey delti.com:
„Sehr geehrter Herr Pxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung war der angegebene Preis des Artikels nicht korrekt ausgezeichnet. Der Preis für den Reifen wurde auf unserer Webseite bereits aktualisiert, deswegen können wir Ihnen momentan den Dunlop Sport BluResponse für 158,50 € anbieten.
Wir bitten für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und möchten Ihnen einen Gutschein in Höhe von 15.00 EUR anbieten. Bitte informieren Sie uns, ob Sie mit diesem Angebot einverstanden sind, so dass wir Ihnen umgehend den entsprechenden Gutscheincode zum Einlösen bei Ihrer nächsten Bestellung per E-Mail zusenden können.
Falls Sie mit den alternativen Angeboten nicht einverstanden sind, teilen Sie uns bitte die folgenden Kontodaten mit, damit wir Ihnen den Rechnungsbetrag zurückersatten können: Namen des Kontoinhabers (genaue Schreibweise), Ihre IBAN und den SWIFT-Code.
Sie haben weitere Fragen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Sylwia Wxxxxxx
Beschwerdemanagement
Delticom AG
Brühlstr. 11, 30169 Hannover
Tel.: 0511-33584266
Fax: +4951187989071
Aufsichtsratsvorsitzender: Rainer Binder
Vorstand: Thierry Delesalle, Susann Dörsel-Müller, Philip von Grolman, Sascha Jürgensen, Andreas Prüfer
Sitz der Gesellschaft: Hannover
Registergericht: AG Hannover HR B 58026
USt. -IdNr.: DE 812759861


07.05.2015 | 18:07
von Peter P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde meine Beschwerde bis dato (07.05.2015) noch immer nicht gelöst. Mein förmliches Schreiben wurde seitens DELTICOM nicht beantwortet, vielmehr bat man mich gebetsmühlenartig, wiederholt in einem 7 tägigen Turnus, um die Mitteilung meiner Bankverbindung zwecks Rückerstattung des von mir vorgeleisteten Betrages.
Schlussendlich habe ich nun einen Anwalt mit dieser Angelegenheit betraut (Delticom wurde übrigens am 07.05.2015 von meinem Anwalt darüber in Kenntnis gesetzt) und hoffe auf diese Weise doch noch zu meinem Recht zu kommen. Über den Ausgang der Angelegenheit werde ich an dieser Stelle zu gegebenem Zeitpunkt berichten.
Die Kommunikation seitens Delticom gestaltet sich fortwährend nach der bereits oft genug beschriebenen und aktuell offensichtlich häufig praktizierten Zermürbungstaktik, wie etwa unten zu sehen:
„… Sehr geehrter Herr Pxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Bestellung vom 08.04.2015.

Wir bedauern, dass wir Ihnen aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers die georderte Ware nicht zustellen können. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung (IBAN, SWIFT) mit, damit wir Ihnen den bereits überwiesenen Betrag schnellstmöglich wieder erstatten können.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Alina Kxxx

Delticom AG
Brühlstr. 11,
30169 Hannover
Tel.: 0511-93634960
Fax: +4951187989071 …“


12.06.2015 | 18:49
von Peter P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und wieder einmal mit einer kleinen Verzögerung möchte ich gerne, wie bereits zuvor versprochen, die Allgemeinheit bzw. alle Interessierten über die weitere Entwicklung in der geschilderten Angelegenheit informieren.
Kurz vorweg: Wenn auch nach reichlich langer Wartezeit, wurden die von mir bestellten Reifen nun doch noch geliefert.
Seit der geschilderter Fall von meinem Anwalt übernommen worden ist, gewann die gesamte Entwicklung, erwartungsgemäß, deutlich an Fahrt. Zwar versuchte die Mitarbeiterin (vermutlich ebenfalls eine Anwältin) des sog. „Beschwerdeteams“ nochmals ihr Glück, allerdings war mein Anwalt von Ihrer wankelmütigen Argumentation kaum beeindruckt.
Schlussendlich bot uns DELTICOM, wohlgemerkt wieder mal freundlicherweise, einen Rabatt für die nächste Bestellung i. Hv. 45 EUR an, bei dessen Annahme ich als Verbraucher immerhin um satte 30,84 € geprellt worden wäre.
Da uns dieses Angebot als absolut inakzeptabel erschien, waren wir logischerweise auch keinesfalls bereit dieses anzunehmen, und so warf mein Anwalt daraufhin die lapidare Frage auf: „ …. verbleibt ein Rest von 30,84 €. Ist Ihnen dieser Betrag wirklich einen Streit wert? “
Nun, wie es so schön heißt: „Schelm wer Böses denkt“ - aber einige Minuten nach dieser Anfrage sang tatsächlich der Preis, für eine kurze Zeit, auf ein Niveau bei dem summa summarum alles stimmte. Und sehe da, DELTICOM war sogar plötzlich bereit zu liefern.
Dass ein Fehler oder gar Betrug seitens DELTICOM niemals zugegeben worden ist, dürfte mehr als verständlich sein. Ebenso wenig überraschend dürfte natürlich auch die Tatsache sein, dass ich bis dato leider vergeblich auf eine Entschuldigung, oder gar eine Art Wiedergutmachung seitens DELTICOM (eventuell in Form eines kleinen Gutscheines) warte.
Als Beleg bzw. zu Anschauungszwecken füge ich unten wieder einmal die Korrespondenz bei.
Abschließend möchte ich an dieser Stelle jeden geprellten Verbraucher unbedingt dazu ermutigen für seine Rechte zu streiten, sich einen Anwalt zu nehmen und hartnäckig zu bleiben, zumal DELTICOM, zumindest in einem derartigen Fall, wie an dieser Stelle beschrieben, unzweifelhaft im Unrecht sei.

Das erste Schreiben meines Anwalts:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn Peter P…., ……………, an.
Ausweislich der mir vorliegenden Unterlagen wurde zwischen Ihnen und meinem Mandanten ein Kaufvertrag über vier Sommerreifen des Typs Dunlop Sport BluResponse 225/60 R16 102W XL zum Einzelpreis von 121,24 € geschlossen. Der Kaufpreis über 484,96 € wurde von meinem Mandanten an Sie gezahlt. Eine Lieferung der Reifen ist gleichwohl bis heute nicht erfolgt.
Nachdem Sie zunächst behauptet hatten, die Reifen seien nicht mehr lieferbar, dürfte nunmehr unstreitig sein, dass die Reifen weiterhin lieferbar sind und von Ihnen vertrieben werden, allerdings zu einem höheren Preis, Ihr nunmehriges Angebot, die Reifen zu einem höheren Preis oder alternativ andere Reifen zu erwerben, die ebenfalls teurer sind, als die von meinem Mandanten erworbenen Reifen, ist inakzeptabel. Mein Mandant besteht auf Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages.
Ich habe Sie daher namens und in Vollmacht meines Mandanten aufzufordern, die von meinem Mandanten erworbenen Reifen bis spätestens
15.05.2015
An diesen auszuliefern.
Sollte die Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, wird mein Mandant prüfen, ob die Reifen über einen anderen Anbieter bezogen werden können. Neben der Rückzahlung der an Sie bereits geleisteten Zahlung wird mein Mandant auch den Ersatz etwaiger Mehrkosten aus einem Ersatzkauf Ihnen gegenüber geltend machen. Da Sie sich mit der Lieferung der Reifen in Verzug befinden, haben Sie zudem die Kosten meiner Tätigkeit zu ersetzen. Diese werde ich Ihnen gegenüber beziffern, sobald die Höhe des meinem Mandanten entstandenen Schadens abschließen feststeht.
Mit freundlichen Grüßen
………., Rechtsanwalt


14.06.2015 | 00:22
von Peter P. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und nun zu guter Letzt, der darauffolgender Schlagabtausch mit meinem Anwalt:

Sehr geehrter Herr S……….,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemäß unseren gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Kaufvertrag mit Zustellung der bestellten Artikel zustande, wie wir Ihrem Mandanten in der Bestellbestätigung mitgeteilt hatten. Die automatisch an Herrn P…… versendete Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar.
Bis zur Zusendung der tatsächlich bestellten Artikel sind wir mithin berechtigt, das Vertragsangebot nicht anzunehmen.

Die Bestellung wurde systembedingt nicht angenommen, da der bei der Bestellung angegebene Preis des Artikels nicht korrekt ausgezeichnet war.
Um Ihrem Mandanten den Rechnungsbetrag zurückerstatten zu können, benötigen wir die folgenden Kontodaten:
Namen des Kontoinhabers (genaue Schreibweise), Kontonummer und Bankleitzahl bzw. Ihre IBAN und den SWIFT-Code.
Unmittelbar nach Erhalt der Bankdaten veranlassen wir die entsprechende Überweisung, so dass Ihr Mandant wenige Tage später den entsprechenden Zahlungseingang auf dem Konto feststellen kann.
Weitere Informationen zum Zustandekommen eines Vertrages finden Sie in unseren Vertragsbedingungen: www.delti.com/AGB_BtoC.pdf

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Agnieszka D…….

Beschwerdemanagement
Delticom AG
Brühlstr. 11, 30169 Hannover
Tel.: 0511-33584266
Fax: +4951187989071
Aufsichtsratsvorsitzender: Rainer Binder
Vorstand: Thierry Delesalle, Susann Dörsel-Müller, Philip von Grolman, Sascha Jürgensen, Andreas Prüfer
Sitz der Gesellschaft: Hannover
Registergericht: AG Hannover HR B 58026
USt. -IdNr.: DE 812759861

Sehr geehrte Frau D…….,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 15.05.2015. Die darin Ihrerseits eingenommene Rechtsposition ist unzutreffend. Ich verweise insoweit auf die Entscheidungen des LG Köln 9 S 289/02 und des AG Dieburg 22 C 425/04. Danach war in Ihrer Mail vom 08.04.2015, insbesondere im Hinblick auf die Anforderung des Kaufpreises, die Annahme des Angebots meines Mandanten zu sehen. Somit war der Kaufvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam zustande gekommen. Auf den Inhalt Ihrer AGB, deren Wirksamkeit ohnehin fraglich ist, kommt es somit nicht an.
Erstaunlich ist in übrigem, dass Sie sich jetzt auf eine falsche Auszeichnung der Ware berufen, nachdem von Ihnen zunächst Lieferschwierigkeiten als Grund dafür angeführt wurden, dass Sie die Ware nicht ausliefern wollten.
Es bleibt daher dabei, dass Sie meinem Mandanten zur Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages verpflichtet sind. Hierzu setze ich eine abschließende Frist zum 22.05.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias S.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sehr geehrter Herr S…….,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit der Bestellung hat Ihr Mandant uns ein Angebot abgegeben, einen Vertrag mit ihm zu schließen.
Der Vertrag kommt jedoch erst mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
Wegen des vorliegendes Preisfehler konnten wir das Angebot nicht annehmen und der Auftrag muss nun leider storniert werden.
Hiermit senden wir Ihnen entsprechendes Urteil. Da wir an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, bieten wir Ihrem Mandanten einen Rabatt für die nächste Bestellung i. Hv. 45 EUR an.
Sobald Ihr Mandant die neue Bestellung anlegt und uns die Auftragsnummer mitteilt, werden wir den Rabatt erstatten.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit diesem Angebot einverstanden sind.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

mit freundlichen Grüßen

Agnieszka D…….

Delticom Beschwerdeteam

Delticom AG, Brühlstraße 11, D-30169 Hannover

Telefax: +4951187989141

Sehr geehrte Frau D……….,
das von Ihnen zitierte Urteil ist offensichtlich nicht einschlägig.
Unter Berücksichtigung Ihrer jetzt angebotenen Gutschrift von 45,- € ist es noch weniger nachvollziehbar, warum Sie nicht endlich den Vertrag erfüllen. Aktuell bieten Sie den Reifen in Ihrem Onlineshop zu einem Preis von 140,20 € an. Meinem Mandanten hatten Sie den Reifen für 121,24 € verkauft. Das macht bei vier Reifen eine Differenz von 75,84 €. Abzgl. der Gutschrift von 45,- € verbleibt ein Rest von 30,84 €. Ist Ihnen dieser Betrag wirklich einen Streit wert?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias S………
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Von: Agnieszka D……
Datum: 21. Mai 2015 17:19:01 MESZ
An: Matthias S……
Betreff: Re: AW: WG: Betreff: P……. /. Delticom AG RD 22467508.1
Sehr geehrter Herr S……,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Nach Rücksprache mit unserem Lieferanten wurde der Auftrag in der Preis 121,24 € pro Stück bestellt und wird schnellstmöglich geliefert.

Bitte betrachten Sie den Fall als erledigt.
Wir hoffen Ihren Mandant wieder auf unserem Portal begrüßen dürfen.
--
mit freundlichen Grüßen

Agnieszka D……

Delticom Beschwerdeteam




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