263 Views | 05.06.2015 | 13:16 Uhr
geschrieben von Martin D.

fluege.de (Leipzig)

Zahlungsschwierigkeiten bei fluege.de?

Bestell-/Kundennummer: siehe Text

Hallo,

ich warte auf die Rückerstattung von je 50,- EUR (insg. 150,- EUR) für meine Buchungen mit Gutscheinen von dailydeal - zum Teil seit März (!)

Gibt es etwa massive Zahlungsschwierigkeiten bei fluege.de? Per E-Mail ist die Firma nicht mehr erreichbar, und auch das Webformular kann nicht abgesandt werden.

Buchung: 9230882 – Gutschein: H4RQ-F6HB-DGML

Buchung: 9377634 – Gutschein: LAPQ-HU2X-GFYN

Buchung: 8537811 – Gutschein: AUQ4-9JLE-EH9 S

Danke und viele Grüße!

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Meine Forderung an fluege.de: 3x 50,- EUR / 150,- EUR


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


12.06.2015 | 13:27
von Martin D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.06.2015 | 14:37
von Martin D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fluege.de hat nicht geantwortet, ich habe einen Mahnbescheid beantragt


26.06.2015 | 15:37
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Fluege.de und Ab-in-den-Urlaub gehören beide zur Unister-Gruppe.

Die meisten Beschwerden beziehen sich auf nicht erfolgte oder
viele zu späte Auszahlungen der versprochenen Gutscheine.

08.07.2015 | 09:43
von Peter W. | Regelverstoß melden
Hallo Martin,

Hattest du inzwischen Erfolg?
Ich bin in der gleichen Situation, warte seit März auf Rückerstattung mehrerer Gutscheine.
2 Einschreiben mit Fristsetzungen blieben unbeantwortet.
Wo hast du den Mahnbescheid eingereicht, welche Kosten sind damit verbunden?
Werden die Kosten bei einem etwaigen schriftlichen Prozess erstattet?

Danke und VG

Peter

17.07.2015 | 18:47
von Martin D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Mahnbescheid wurde inzwischen zugestellt.


25.07.2015 | 14:54
von Martin D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unister hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen eingereicht


25.07.2015 | 15:07
von Peter W. | Regelverstoß melden
Oh nein,

wie geht es weiter, hast du ein strittiges Verfahren eröffnet?
Besitzt du eine Rechtschutzversicherung?

Viele Grüße

Peter



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