Durch callmobile endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 270 Views | 10.08.2015 | 15:10 Uhr
geschrieben von Hagen Riedel

callmobile GmbH (Hamburg)

Wiederholte schriftliche Kündigung wurde nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: 32795641

Was bei anderen Unternehmen zum normalen Geschäftsprozess gehört, scheint bei Callmobile nicht immer reibungslos zu funktionieren: die Kündigung per Post. Eine Aufschlüsselung des Rechnungsbetrages war nicht möglich.

SCHLAGWORTE

In Schreiben vom Mai 2014 und vom Juli 2014 haben wir den Mobilfunkvertrag zum Tarif clever3 gekündigt (Versand durch Deutsche Post). Dabei haben wir die callmobile GmbH gebeten, uns die Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu bestätigen. Dies blieb jedoch aus. Telefonische Nachfragen zur Kündigung blieben erfolglos (endlose Warteschlange, keine Rufannahme nach Vermittlung). Durch abonnierte Zusatzpakete (Daten Flat 500) entstanden fortlaufende Kosten.

Daraufhin haben wir im August 2014 auch den Vertrag des Ehepartners gekündigt und Callmobile über das Online-Kontaktformular informiert. Als Anlass für die Kündigung des Ehepartners haben wir die ausstehende Kündigung des Mobilfunkvertrags genannt. Wenige Tage später entschlossen wir uns Lastschriften, die wir entsprechend der Kündigung vom Juli 2014 und der Vertragsbedingungen keine Vertragsgrundlage mehr sahen, zurückbuchen zu lassen. Achtung: bei erteilter Einzugsermächtigung ist dieses Vorgehen nicht zulässig!

Ende August 2014 erhielten wir folgende Antwort per E-Mail: "Den Kündigungsauftrag zu Ihrem callmobile.de Mobilfunkvertrag haben wir erhalten. Um von unserer Seite aus noch offene Fragen zu klären, bitten wir Sie, uns innerhalb der nächsten fünf Tage nach Erhalt dieses Schreibens anzurufen. Nutzen Sie dafür bitte unkompliziert die kostenfreie Rufnummer 0800 662 1000. [.] Sollten wir nichts von Ihnen hören, wird Ihre Kündigung fristgerecht im Laufe des 18.09.2014 wirksam. " Die Kündigung zum 18.09.2014 wurde uns nochmals per automatisierter E-Mail bestätigt. Eine Angabe, auf welches Schreiben sich die Kündigung bezieht, fehlt. In der E-Mail heißt es dazu lediglich: "Sie haben uns eine Kündigung für Ihre callmobile-Mobilnummer 0151-XXXXXXXX zukommen lassen. Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum 2014-09-18. "

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Callmobile hat die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt, die ab Mitte August entstandenen Gebühren einzufordern. Wie sich diese Forderungen zusammensetzen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Trotz einer ausführlichen Aufstellung im April 2015 durch mich hat Callmobile uns die Forderungen nicht nachvollziehbar machen können. Wir haben im Juli 2014 von KSP ein aus unserer Sicht enttäuschendes Angebot zu einem Vergleich bekommen, das wir nach persönlicher Abwägung angenommen haben. Für die Unregelmäßigkeiten bei der Kündigung fehlt uns dennoch das Verständnis. Insgesamt drängt sich für uns das Bild auf, dass Callmobile dem Kundenservice jenseits der automatisierten Geschäftsprozesse kaum nachkommt.

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Verzicht auf die Forderungen ab 28.08.2014 (damals 36 Euro, inzwischen 65 Euro)


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.08.2015 | 21:39
von Hagen Riedel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Callmobile hat sich nicht wieder bei uns gemeldet. Ich gehe davon aus, dass mit der Zahlung der Forderung in Höhe von 65 Euro die Bearbeitung des Falls eingestellt wurde. Hätten wir die Zahlung innerhalb der knapp zweiwöchigen Frist nicht geleistet, hätten wir unsere Position jedoch vor Gericht vertreten und so gut es geht nachweisen müssen.


07.09.2015 | 11:28
von Hagen Riedel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es waren keine Aktivitäten durch Callmobile festzustellen.




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