Durch Vorwerk endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1562 Views | 01.09.2015 | 14:56 Uhr
geschrieben von Frank Müthing

Vorwerk & Co. KG (Wuppertal)

Negative Erfahrungen mit Vorwerk Kundenservice

Bestell-/Kundennummer: c1221549 und FID 3105800621

Wir haben am 07.01.2013 als Ersatz für unseren Vorwerk Tiger einen Vorwerk Kobold VK 140 mit Saugwischer SP520 erworben.

SCHLAGWORTE

- Leider war das Gerät schon nach ein paar Monaten defekt.

- Nach der Reparatur was das Gerät sehr laut, in der Filiale Heilbronn versicherte man uns, das wäre normal.

- Kurz nach Ablauf der Garantie hatte das Gerät nun denselben Defekt.

- Vorwerk Filiale Heilbronn hat Defekt bestätigt und Gerät eingesendet.

- Gerät kam unrepariert zurück – Vermerk: kein Defekt festgestellt (siehe Anlage Vorwerk Werkstattrechnung. pdf).

- Gerät wurde in der Filiale sofort getestet – Defekt war offensichtlich. Und wurde wieder eingesendet.

- Das zur Verfügung gestellte Leihgerät ist wesentlich leiser. Wir wundern uns. Das hatten wir ja in 2013 nach Reparatur bemängelt.

- Diesmal wurde der Defekt festgestellt. Auf meinen Anruf habe ich mich mit einer kompetenten Vorwerk Serviceleiterin auf Zuzahlung von 99 Euro geeinigt (siehe Anlage Reparatur SP520), obwohl ich der Meinung bin, dass ein solcher Folgedefekt auf Kulanz gehen sollte.

- Inzwischen ist das reparierte Gerät zurück und ebenfalls leise. Wir haben also über 15 Monate ein wesentlich zu lautes Gerät verwendet.

- Heute erreicht mich dann die Mahnung zur Werkstattrechnung – Pauschale mit Mahngebühr, da kein Defekt gefunden wurde.

1. Ihr Kulanzverhalten ist grenzwertig.

2. Ihre internen Prozesse sind offensichtlich verbesserungsbedürftig. Sowohl in der Vorwerk-Werkstatt als auch in der Buchhaltung.

3. Ich bitte Sie, die unberechtigte Rechnung zu stornieren.

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Meine Forderung an Vorwerk & Co. KG: Stornierung unberechtigte Rechnung und Kulanz für die Reparatur


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.09.2015 | 16:15
von Frank Müthing noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.09.2015 | 21:43
von Frank Müthing endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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