1175 Views | 12.10.2015 | 11:53 Uhr
geschrieben von Herbert Wamstett

Deutsche Post AG (Bonn)

Deutsche Post - eklatante Schwächen bei Brief-Zusatzleistungen

Bestell-/Kundennummer: 521911

Ein Einschreibebrief hat normalerweise eine besondere Wichtigkeit und ist oft mit Fristsetzungen an den Empfänger versehen. Deshalb und auch wegen des Preiszuschlages kann man von der Post eine schnelle und sichere Zustellung an den Empfänger mit korrekten Zustellinformationen für den Absender erwarten.

SCHLAGWORTE

Nach meiner Erfahrung ist diese Erwartung gegenüber der Deutschen Post zu optimistisch. Im Folgenden der Vorgang:

Mein 1. Einschreiben (Sendungsnummer-Endung 0217) :
Am 02.09.2015 versandte ich ein "Übergabe-Einschreiben", das Fristsetzungen enthielt. Der Empfänger erschien nicht bei der Briefzustellung der Post. In einem solchen Fall wird das Einschreiben der zuständigen Postfiliale überstellt und kann lt. Post-Angabe innerhalb von 7 Werktagen dort abgeholt werden; bei Nichtabholung wird es an den Absender zurückgeschickt. Im Online-System der Post versuchte ich, mich über den aktuellen Status zu informieren. Dort lautete 3 lange Wochen nach Versand die Information (bis heute) : "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt". Obwohl ich eine Status-Information per Email anforderte (wie dies das System durch Anforderungsklick angeblich ermöglicht), erhielt ich keine Antwortmail. Auch der Auskunftsversuch beim Telefonservice war ärgerlich: 14 Minuten in der Warteschleife, obwohl ich angeblich der nächste Kunde in der Reihenfolge sei. Dann ein hochnäsig wirkender Mitarbeiter, der genervt eine Email-Auskunft versprach – nichts dergleichen geschah. Erst 3 Wochen nach Versendung (24.09.2015) bekam ich das Einschreiben von der Post zurück – die im Einschreiben genannten Fristsetzungstermine waren längst verstrichen.
Für weiteres Handeln in der Einschreibeangelegenheit waren mir die Hände gebunden, da ich mit meinem Anliegen zunächst auf die Reaktion der Post warten musste. Meine Fragen an die Deutsche Post: Warum dauert es bei einem nicht angenommenen Einschreiben mehr als 3 Wochen, bis der Absender das Schreiben zurückerhält, obwohl der Empfänger ja nur 7 Werktage Zeit für die Abholung hatte?

Mein 2. Einschreiben (Sendungsnummer-Endung 0248) :
Am 07.09.2015 versandte ich ein inhaltlich anderes "Einschreiben Einwurf" an den gleichen Empfänger, das ebenfalls dringende Fristsetzungen enthielt. Am 10.09.2015 erfuhr ich im Online-System: "Die Sendung wurde am 10.09.2015 zugestellt". So soll es sein, also Hardcopy für meine Unterlagen gemacht! Zu früh gefreut, denn einige Tage später (bis heute) hieß es dann im System: "Leider können wir Ihnen über das Internet keine Informationen über Ihre Sendung bereitstellen. Bitte wenden Sie sich an unser Callcenter". Ich benötige in dieser Rechtssache eine schriftliche oder eine online-Auskunft der Post. Nach meinen bisher schlechten Erfahrungen mit dem Callcenter wende ich mich nun nicht mehr an das Center, sondern frage über ReclaBox die Deutsche Post: Was ist mit meinem 2. Schreiben geschehen, wurde es zugestellt? Falls nicht: Warum erhalte ich es nicht zurück? Warum gibt es widersprüchliche und zeitlich unterschiedliche Informationen über den Status? Warum werde ich nicht über den tatsächlichen Status informiert, z. B. über meine im System hinterlegte Email-Adresse?

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Mein 3. Einschreiben (Sendungsnummer-Endung 028F) :
Am 22.09.2015 versandte ich ein inhaltlich zum ersten (=Sendungsnummer-Endung 0217) gleiches Einschreiben an den gleichen Empfänger, diesmal jedoch als "Einschreiben Einwurf" und mit neuen Fristsetzungsterminen, die - auch wegen der unakzeptabel langen Postbearbeitung - neu gesetzt werden mussten. Zu meiner Überraschung erhielt ich dieses Einschreiben am 24.09.2015 von der Post zurück, obwohl es ja in den Briefkasten des Empfängers zu werfen war. Auf der Vorderseite ist mit Unterschriftskürzel handschriftlich vermerkt: "Annahme verweigert, 23.09.2015". Meine Überraschung steigerte sich zum Ärger, als ich feststellte, dass das Einschreiben offensichtlich von jemandem geöffnet wurde: Der Gummi-Umfalter auf der Rückseite des Briefes war mehrfach geknickt und gerissen, das Schreiben selbst hat Eselsohren. Die Post hatte mein Einschreiben nicht öffnen müssen, da meine Absenderadresse vorne auf derm Brefmarkenaufdruck (Online-Frankierung) zu lesen war. Offensichtlich hatte der Empfänger zunächst den Brief geöffnet und dann (wie auch immer) an die Post zurückgegeben. Am 02.10.2015 sprach ich die Briefträgerin, die vetretungsweise die Briefe austrug, auf den Vorgang an. Sie konnte sich an ihren Einwurf des zurückgewiesenen Einschreibens in meinen Briefkasten erinnern, hatte jedoch nach ihrer Aussage den Brief nicht vom Empfänger zurückgenommen; auch handele es sich nicht um ihr Unterschriftskürzel auf der Vorderseite. Sie versprach Aufklärung durch die Post – nichts geschah. Am 06.10.2015 sprach ich den regulären Briefträger auf den Vorgang an. Er entgegnete, er sei nicht informiert, es handele sich auch nicht um sein Unterschriftskürzel auf der Vorderseite des Einschreibens. Ich übergab ihm eine Kopie der Vorderseite und bat um Aufklärung und Rückruf seines Vorgesetzten – nichts geschah. Zusätzlich ist ärgerlich: Bei der Online-Abfrage im Postsystem wird als Status dieser Sendung bis heute angegeben: "Die Sendung wurde am 23.09.2015 zugestellt" (Hardcopy). Keinerlei Information über die Rück-Zustellung.
Meine Fragen an die Post: Wurde das 3. Einschreiben nun zugestellt oder nicht? Falls ja: Auf welchem Weg hat es der Empfänger zurückgegeben – persönliche Übergabe an den Briefträger oder Rücksendung? Warum wird die Online-Info nicht korrigiert? Welcher Postmitarbeiter hat vorn auf dem Umschlag unterzeichnet? Warum wird die Rücknahme eines offenkundig geöffneten Einschreibens nicht verweigert?

Meine Kundennumer ist oben genannt, ich erwarte Aufklärung von der Deutschen Post. Die vollständigen Sendungsnummern sind in meiner Auftragshistorie enthalten.

Für mich bleibt die Erkenntnis: Die Brief-Zusatzleistung "Einschreiben" (gleich welcher Einschreibensart) ist offensichtlich nutzlos, sie kostet nur Zeit und Geld.

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.10.2015 | 09:00
von Herbert Wamstett noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischeninformation:

Am 13.10.2015 habe ich - nach mehrfacher Online-Klick-Anfrage - erstmals eine Email der Deutschen Post erhalten: "Bitte haben Sie ein wenig Geduld, Sie erhalten eine separate Rückmeldung. Gern können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch unter 0228 4333112, erreichbar "mo - fr 8:00-18:00 Uhr. ". Service-Wüste Callcenter: Telefonisch nochmals mein Anliegen vortragen werde ich nicht.

Im Internet besteht unter kundendienst-info.de/ die Möglichkeit, eine Meinung zum Kundendienst verschiedener Hersteller zu veröffentlichen - gut gemacht, im Ernstfall wirkungslos, da sachliche, jedoch unbequeme Kommentare ohne Begründung gecancelt werden. Am 09.10.2015 versuchte ich, auf kundendienst-info.de/deutsche-post-service/ eine Beschwerde mit fast identischem Wortlaut wie hier bei ReclaBox zu veröffentlichen. Die Beschwerde wurde mit dem Kommentar "Your comment is awaiting moderation" angezeigt, jedoch nicht veröffentlicht. Am 12.10.2015 hakte ich nach und fragte im selben System kurz nach: "Ich habe hier eine sachlich formulierte Beschwerde zum Thema "Einschreiben" eingestellt. Warum wurde sie vom Betreiber gelöscht? ". Eine Antwort erhielt ich nicht. Offenbar wird die Seite kundendienst-info.de/deutsche-post-service/ von der Deutschen Post selbst verwaltet. Da die Post meiner Erfahrung nach das Oberfilter "Schadet die Beschwerde dem Ansehen der Post? " anwendet, ist dieser Internet-Kummerkasten für betroffene Kunden m. E. nichts wert.

Offenbar scheut die Deutsche Post - ein Unternehmen mit rd. 500.000 Mitarbeitern und 60 Mrd. € Jahresumsatz - öffentliche Kritik wie der T. das Weihwasser. Der alte Riese kann mit Kritik offenbar nicht umgehen. Ob aus Arroganz oder Sättigkeit, kann ich nicht beurteilen. Es steht nicht mehr das Verhalten einzelner Sachbearbeiter z. B. im Callcenter oder bei der Bearbeitung in Medien in der Kritik; ihr Verhalten ist offenbar Ausdruck der Unternehmenskultur der Deutschen Post. Für Unternehmenskultur und Öffentlichkeitsarbeit ist der Vorstand zuständig und verantwortlich. Dieser schaut jedoch offensichtlich tatenlos zu, wie ein etabliertes Unternehmensprodukt (Einschreiben) den Bach heruntergeht und sich das Ansehen des Unternehmens verschlechtert.


22.10.2015 | 11:03
von Herbert Wamstett noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher 2 schriftliche Reaktionen seitens der Post mit sich widersprechenden Aussagen erhalten. Zusammen mit Vermerken auf zurückerhaltenen Schreiben ergibt sich ein chaotisches Gesamtbild.
Ich werde später berichten.


08.11.2015 | 10:40
von Herbert Wamstett | Regelverstoß melden
Mit Schreiben der Deutschen Post vom 29.10.2015 erhielt ich folgende Antwort:
"Sehr geehrter.,
vielen Dank für Ihren Nachforschungsantrag.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Recherchen erfolgreich waren und wir die von Ihnen vermisste Sendung finden konnten. Gerne fügen wir diese unserem Schreiben bei.
Für die Ihnen entstandenen Unnanehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und hoffen, Sie auch weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen. "
Das Antwortschreiben nimmt lediglich Bezug auf den 2. oben geschilderten Fall. Meine Fragen zum 1. und 3. Fall bleiben unbeantwortet.
Zum 2. Fall wirft die Antwort der Post mehr Fragen als Antworten auf:
1.) Wie konnte zum wiederholten Mal die Annahme eines "Einschreibens Einwurf" verweigert werden? Wurde es überhaupt eingeworfen? Wurde es vom Empfänger nach Einwurf an den Briefträger zurückgegeben oder wurde es vom Empfänger in den Briefkasten zurückgeworfen?
2.) Auf dem mir zugesandten Briefumschlag finden sich handschriftlich die beiden Vermerke: "Annahme verweigert" (mit Handschriftskürzel und Datum) und, mit anderer Schriftfarbe: "unbekannt". Von wem stammen diese Vermerke: vom Briefträger, von der Poststelle oder vom Empfänger?
3.) Was bedeutet der Vermerk "unbekannt"? Auf dem Online-Adressaufdruck sind doch deutlich die richtige Adresse des Empfängers und deutlich die richtige Adresse von mir als Absender zu lesen.
4.) Ebenfalls deutlich auf dem Briefumschlag ist die Sendungsnummer des Einschreibens zu erkennen, die eine schnelle Identifikation des Vorgangs ermöglicht hätte. Warum dauert es 8 Wochen nach Versendung, bis ich endlich erfahre, ob mein Einschreiben angekommen ist?
5.) Offenbar wurde der Brief zweimal geöffnet: Einmal wurde er an der Seite sauber aufgeschnitten, einmal wurde auch in diesem Fall wieder offensichtlich der Klebverschluss auf der Rückseite aufgerissen (1 cm breite Aufreißspur). Warum wurde ein geöffneter Umschlag mit einem zerknitterten Brief von der Post offensichtlich wieder zurückgenommen? Warum werde ich nicht über die Hintergründe informiert?
6.) Auf der Rückseite des Antwortumschlages der Post ist der Hinweis aufgeklebt: "Im Service Center Briefermittlung der Deutschen Post in Marburg werden Briefsendungen gem. § 39 Abs. 4 PostG geöffnet, um einen Empfangsberechtigten zu ermitteln" - ein für mich im Normalfall nachvollziehbares Vorgehen. In meinem Fall jedoch: Warum wurde der Briefumschlag aufgeschnitten, obwohl die zur Identifikation des Absenders (und zur Aufklärung aller weiteren) erforderlichen Informationen doch auf dem Online-Adressaufdruck abzulesen waren?
7.) Warum war im Online-System der Post am 10.09.2015 zu lesen: "Die Sendung wurde am 10.09.2015 zugestellt"? Dies steht konträr zu der mir mit Antwortschreiben vom 29.10.2015 gegebenen Aussage.
8.) Von wem stammt der auf der Rückseite des Briefumschlags befindliche 4 cm runde Kaffeefleck?
Die Tatsache, dass ich zu den beiden anderen in meiner Beschwerde geschilderten Vorgängen überhaupt keine Antwort und zu dem hier betreffenden 2. Fall nur völlig unzureichend Antwort auf meine Fragen erhalte, zeigt, dass die Einschaltung des telefonischen oder des Email-Service der Deutschen Post ein einsparbarer Aufwand ist.
M. E. sollte sich die Innenrevision der Post mit diesen 3 Fällen exemplarisch befassen. Isoliert gesehen sind sie undeutend. Wegen der Vielzahl der aufgedeckten Schwächen und der Wiederholungen stellen sie jedoch die Grundsatzfrage nach dem Wert des Produktes "Einschreiben" für den Kunden. Für diesen geht es nicht um den Verlust des Frankierungswertes, sondern um die Frage: Inwieweit kann ich in der inhaltlichen Frage meines Einschreibegegenstandes zurückgeworfen werden, wenn ich mein Schreiben der Deutschen Post anvertraue? Dieser Verlust ist im Einzelfall nicht zu quantifizieren.
Die Angelegenheit ist für mich noch nicht abgeschlossen.

01.12.2015 | 12:06
von Herbert Wamstett noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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