E.ON Energie Deutschland GmbH (Hamburg)
Ignoranz von EON ist unerträglich - Unterschlagung
Im Jan. 2015 stellte ich fest, dass ich meine Daueraufträge für 3, bereits endabgerechnete, Verträge nicht gekündigt hatte. Es kam zu einer Überzahlung in Höhe von knapp 2.000,00 €.
Umgehend forderte ich schriftlich die sofortige Rückzahlung. Doch EON reagierte nicht.
Erneut forderte ich schriftlich zur Rückzahlung auf. Wieder keine Reaktion.
Dann rief ich dort an und mir wurde mitgeteilt, dass eine Rückerstattung nicht erfolgen könne, da die Verträge nicht auf meinen Namen liefen.
Es würde keine Rolle spielen, dass die Überzahlungen von meinem Konto erfolgten.
Unglaublich, wenn der Vertrag beendet ist, gibt es auch keinen Vertragsnehmer mehr. EON hat von mir und meinem Konto Zahlungen erhalten, die ihnen nicht zustanden. Eine kurze Mitteilung wäre da sehr hilfreich gewesen.
Kurzerhand ließ ich mir von der ehemaligen Vertragsnehmerin eine Abtrittserklärung unterzeichnen. Diese schickte ich EON mit Schreiben vom 10.07.2015 zu. Da mir zwischenzeitlich eine Endabrechnung für einen Gasverbrauch zugestellt worden war, in dem EON rund 800,00 € Nachzahlung von mir forderte, erklärte ich zu diesem Vertrag kurzerhand die Aufrechnung und bat den Restbetrag umgehend auf mein Konto zu überweisen.
Fast 2 Monate später reagierte EON mit einem Antrag auf Mahnbescheid vom 02.09.2015, dem ich selbstverständlich vollumfänglich widersprochen habe.
Diese Form von Ignoranz und Willkür schreit zum Himmel.
Nur am Rande sei hier bemerkt, dass Unterschlagung ein Straftatbestand ist.
Das Recht dieses zur Anzeige zu bringen, behalte ich mir ausdrücklich vor.
Meine Forderung an EON
- Der Vertrag für die Gaslieferung ist vertragsgemäß durch die Aufrechnung am 10.07.2015 mit der Forderung in der Schlussrechnung abgewickelt.
- Der Restbetrag ist umgehend und zwar zzgl. Verzugszinsen, an mich zu überweisen.
16.12.2015 | 12:23
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
Ihre Verärgerung ist Ihren Worten deutlich zu entnehmen. Es tut uns leid, es war nicht unserer Absicht, dass es dazu gekommen ist.
Ihr Anliegen würden wir sehr gern prüfen und zusammen mit Ihnen eine Lösung finden. Bitte teilen Sie uns dazu per E-Mail an Beschwerdeeon.de Ihre Vertragskontonummer mit.
Gern melden wir uns nach Erhalt Ihrer Nachricht und Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes bei Ihnen zurück.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH