442 Views | 26.06.2016 | 21:18 Uhr
geschrieben von Dozentin Natascha Majevskaja

office-discount.de (85374 Neufahrn / München)

Missachtung des Datenschutzgesetzes §43 Absatz 2

hiermit beschwere ich mich gegen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten vom

SCHLAGWORTE

Office-Discount
Ludwig-Erhard 12
85374 Neufahrn / München

1) Verstoß gegen des Datenschutzgesetz §43 Absatz 2
2) Verstoß gegen Auskunftssperre
3) Persönlichkeitsrechtsverletzung („APR“)

unter meiner privaten Adresse habe ich nur bei Ihnen am 16.11.2015 eine Bestellung veranlasst.
Seitdem flattert die Werbung von sämtlichen Versandhandelsunternehmen, wo ich keine Kundin bin, auf diese Adresse, die allerdings eine Auskunftssperre hat (nicht allgemein zugänglich ist).
Nach meiner Recherche habe ich folgende Information von einem Versand-handelsunternehmen, wo ich wohlgemerkt keine Kundin bin, erhalten:
Hier ist Zitat von einem Versandhandelsunternehmen, dass bestätigt, dass Ihr Versandhandelsunternehmen meine Adresse vermietet hat, für wie viel Geld?
Zitat - Wie jedes Versandhandelsunternehmen versuchen auch wir, immer wieder Neukunden zu gewinnen. Es werden dabei Adressen von anderen Unternehmen für einmalige Werbeaktionen angemietet. - Zitat-ende

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich erwarte von Ihnen unverzügliche Stellungnahme bzgl. des Verkaufs /der Vermietung meiner mit Auskunftssperre versehenen Adresse.
Verstöße Ihrerseits:
1. Verkauf / Vermietung meiner Adresse an Versandhandelsunternehmen ohne meiner
Bewilligung (s. u.)
2. Verstoß gegen s. g. Auskunftssperre (s. u.)
3. ungewollte Werbung ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß (s. u.)
_________________________________________________
Bußgeldvorschriften bei Missachtung des Datenschutzgesetzes §43 Absatz 2 | Geldbußen von bis zu 300.000,00 Euro
Die unbefugte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht allgemein zugänglich sind.
Eine unbefugte Bereithaltung personenbezogener Daten für automatisierte Abrufverfahren, die nicht allgemein zugänglich sind.
Den unbefugten Abruf personenbezogener Daten in automatisierten Verfahren, die nicht allgemein zugänglich sind.

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Kommentare und Trackbacks (6)


26.06.2016 | 21:21
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03.07.2016 | 21:35
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11.07.2016 | 19:07
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25.07.2016 | 09:44
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08.08.2016 | 21:26
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29.08.2016 | 21:31
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