HDI Versicherung AG (Hannover)
Schadenregulierung
Bestell-/Kundennummer: Schadennummer 10-201-09798-151 E
Schaden vom 16.12.2015 auf dem Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg Geschädigter: Daniel Zorn
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen meine Mail vom 05.07.2016 an die HDI.
Da wieder einmal bis dato keine Reaktion seitens der HDI erfolgt ist, versuche ich es auf diesem Wege.
Sehr geehrte Frau Zümrüt,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.03.2016 und Ihr Fax vom 22.06.2016 suche ich persönlich als Geschädigter nun den Kontakt zu Ihnen. Am 16.12.2015 befuhr ich, Daniel Zorn, gegen 15.00 Uhr den Friedrich-Engels-Ring in Höhe Lessingstraße in Neubrandenburg. In diesem Bereich befindet sich eine Baustelle mit zwei geradeausführenden Spuren (Bilder 1/8/24/25). Diese Spuren sind durch die in der STVO Anlage 2: Zeichen 295 in orange/gelb dargestellt bzw. abgegrenzt. Ich befuhr mit meinem Fahrzeug die linke Spur. Auf der rechten Spur fuhren ein Abschlepp-LKW P-PN600 und weitere 3 Fahrzeuge dahinter. In einem dieser Fahrzeuge auch die Zeugin Behrndt. Da dieser Bereich mit 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, durch Verkehrslenkungstafeln gekennzeichnet
ist, fuhr ich in der linken Spur befindlich, mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h an den rechts langsam fahrenden Fahrzeugen vorbei. Bis zur Höhe des LKW´s. Ein Überholverbotszeichen befindet sich in diesem Bereich nicht! Ich befand mich bereits in der Mitte des Gespanns, im Bereich des sich ändernden Fahrbahnverlaufs, als ich bemerkte wie der Führer des LKW´s (Herr Knopke) seine Fahrspur verließ, auf meine Fahrspur wechselt und mich dabei an die Baustellenbegrenzung drängte. Gleichzeitig machte ich mich durch ständiges Hupen bemerkbar und bremste mein Fahrzeug komplett ab. Der LKW touchierte mich an der rechten hinteren Seite (Bilder: Beschädigung 1 und Beschädigung 2). Als dieses der Fahrer des LKW bemerkte, wechselte er wieder auf seine rechte Spur und kam dort dann zum Stehen (Bilder: Schlepper1 und Schlepper2 - rechte Fahrspurbreite und Fahrzeugbreite sind hier deutlich zu erkennen). Herr Knopke hat nicht nur mich anscheinend sondern auch die oben beschriebene Fahrbahnbegrenzung und den sich ändernden Fahrbahnverlauf missachtet bzw. übersehen. Der beschriebene Fahrspurwechsel seitens des LKW´s wurde vor Ort nicht nur durch Frau Behrndt, sondern auch von Herrn Neumann bestätigt und liegt Ihnen in Schriftform vor. Dieses Verhalten wurde auch so in meinem Unfallbericht am 16.12.2015 dokumentiert (siehe Anhang). Teilweise sogar von Herrn Knopke ausgefüllt. So heißt es aus der STVO "die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise. " So wird hier auch eindeutig geregelt wie man sich bei dieser zu verhalten hat. Das Überholen in einer unzulässigen Weise, wie in Ihrem Schreiben vom 23.03.2016 dargestellt, kann daher nicht nachvollzogen werden. Sehr geehrte Frau Zümrüt, wie kommen Sie zu so einer Behauptung? Ihnen nun genügend Anhaltspunkte geliefert zu haben, Ihre Haftungsbeurteilung zu revidieren, verbleibe ichmit freundlichen Grüßen
Daniel Zorn
05.08.2016 | 10:11
Abteilung: Kommunikation
Sehr geehrter Herr Zorn,
vielen Dank für Ihre in diesem Forum eingestellte Beschwerde.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen und melden uns direkt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG
Bis dato ist leider wieder einmal nichts passiert!
Ich bin völlig ratlos!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Eine Lösung steht jedoch aus!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Scheint wohl dazu zu Hören