Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 1000 Views | 06.10.2016 | 13:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9176287

Jochen Schweizer GmbH (München)

Dinner in the Dark- Gutscheine abgelaufen

Hallo, mein Gutschein ist nun seit zwei Jahren abgelaufen und mich ärgert diese Situation sehr. Da ich es eigentlich nicht einsehe, warum ein Gutschein ablaufen kann/darf.
Ich hatte vor zwei Jahren mit diesem Gutschein einen Termin ausgemacht und musste diesen leider wieder absagen, da mein Partner sich von mir getrennt hat.

Zwei Monate nachdem der Gutschein abgelaufen war, wollte ich einen neuen Termin vereinbaren und da wurde mir relativ frech gesagt, dass der Gutschein keinen Wert mehr hat.

Wie bitte kann das sein?

Ich habe sehr oft Gutscheine von JS verschenkt, aber seitdem bin ich ein absoluter Gegner von JS. Abzocke der Kunden.

Lieber die Gutscheine bei dem Veranstalter selber kaufen.

Bin heute zufällig auf den Gutschein gestoßen und musste jetzt Dampf ablassen.

Eure Caro

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Gutscheins


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.10.2016 | 16:48
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management

Guten Tag,

schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche. Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.10.2016 | 14:18
von ReclaBoxler-9176287 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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