Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 255 Views | 21.12.2016 | 10:59 Uhr
geschrieben von Peter Menrath

CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abzocke bei Mietwagenbuchung

Habe über Check 24 einen Mietwagen in Portugal gemietet. Die Unterlagen wurden mir in englischer Sprache zugeschickt. Für mich kein Problem, da ich ganz gut Englisch verstehe. Darauf geachtet, dass keine Selbstbeteiligung und Premiumschutz abgeschlossen. In Portugal um 19:30 angekommen, verlangte die Mietwagenfirma eine Zusatzbeitrag von mir in Höhe von115,00 Euro weil eine Kaution in Höhe von 2050,00 euro hinterlegt werden musste, meine Kreditkarte aber nur bis 1000,00 Euro gedeckt war. Auf die Hinterlegung einer so hohen Kaution wurde ich vorab nicht hingewiesen. In den mir vorliegenden Unterlagen ist ein entsprechender Hinweis unter "Deposit" nicht gegeben.

SCHLAGWORTE

Check 24 lehnte die Übernahme der zusätzlichen Kosten ab. Auch meine Anfrage, mir die Quelle mit der entsprechende Übersetzung für die Hinterlegung der höheren Kaution zu benennen, ist bisher unterblieben. Ich glaube dass dies Absicht war, denn die wissen genau, dass die Urlauber Vorort kaum eine Chance haben sich gegen die Abzocke zu wehren. Die meisten werden die zusatzbeiträge zahlen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 115,00 Eiro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2016 | 10:59
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Menrath,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall sofort an die Mietwagen-Kollegen weitergeleitet. Wir kommen umgehend mit einer Antwort auf Sie zu.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.12.2016 | 11:47
von Peter Menrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.12.2016 | 17:53
von Peter Menrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2017 | 22:51
von Peter Menrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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