O2 (München)
Angebliche Vertragsverlängerung für vernichtete SIM Karte
Bestell-/Kundennummer: 17285093
O2 stellt Rechnungen für gekündigten Vertrag!
Als langjährier Kunde (seit Viag Interkom) von O2 habe ich zwei Verträge bei O2 gehabt. Einen Mobilfunkvertrag und eine Daten-Flat. Beide Veträge habe ich im April 2015 gekündigt. Beide Kündigungen wurden auch von O2 bestätigt.
Überraschend erhielt ich im November 2016 eine Email der Mahnabteilung von O2. Es folgte eine Odyssee in der Hotline von O2. Dort hat man mir zumindest erklären können, dass der geforderte Betrag zu dem bereits im April 2015 gekündigten Mobilfunkvertrag gehört.
Diesen hatte ich angeblich im Juli 2015 zurückgenommen. Das ist der strittige Punkt. Ich habe bereits im Juni 2015 besagte SIM-Karte vernichtet, denn ich hatte schon einen neuen Vertrag mit neuer SIM-Karte bei einem anderen Anbieter. So stellte ich auch den verschiedenen Abteilungen bei O2 die Frage, wieso ich eine Kündigung zurücknehmen sollte für eine SIM-Karte die gar nicht mehr existierte. Letztendlich geriet ich an einen Herren, der mir erklärte ich werde in den nächsten Tagen eine Email erhalten mit der Bestätigung über die Abschaltung der Nummer und die Angelegenheit wäre damit erledigt. Ich habe eine Woche auf die Email gewartet und wieder angerufen. Diesmal erzählte man mir die Angelegenheit würde noch bearbeitet und ich solle noch etwas Geduld haben.
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Einige Zeit später erhielt ich dann eine Email mit einer noch höheren Forderung. Auch diesmal habe ich wieder angerufen und nur 3 Mitarbeiter später erhielt ich die Auskunft die Angelegenheit sei so nicht zu lösen und ich müsse mein Anliegen schriftlich stellen. Auch das habe ich getan. Und nur zwei Wochen später erhielt ich die Antwort ich hätte meine Kündigung ja zurückgenommen und solle den offenen Betrag begleichen.
Meine daraufhin mit O2 geführten Gespräche wurden zweimal durch Auflegen der Mitarbeiter beendet. Einmal wurde ich weitergereicht und dann wurde mir gesagt man könne mir nicht helfen, denn im System sei hinterlegt ich hätte die Kündigung zurückgenommen. Eine Kündigungsbestätigung auf mein Schreiben hat man mir bereits zugesendet - per Email. Obwohl ich nicht gekündigt habe, sondern dem vermeintlichen Vertrag nur widersprochen habe.