Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 467 Views | 15.10.2017 | 12:20 Uhr
geschrieben von Michelle-Christin Jentsch

primastrom GmbH (Berlin)

Keine Bestätigung der Kündigung vom 31.05.2016 bis HEUTE!

Bestell-/Kundennummer: 7890057621

Eine Kündigung des Stromvertrages mit der Vertragsnummer VTG-STR-00046904 erfolgte am 15.04.2016. Im Juni 2016 erhielten sie alle geforderten Unterlagen zur Umzugsmeldung von mir. Vertragsende ist rechtskräftig der 31.05.2016.

SCHLAGWORTE

1. Trotz mehrfacher telefonischer Rückfragen im Kundencenter kann bis heute keine ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung erfolgen.

Seit dem 1.6.2016 buchen Sie mir unrechtmäßig die monatliche Abschlagszahlung ab. Es besteht ein Differenzbetrag von nunmehr 421,29 Euro, der ohne Bezug von Leistungen und mit rechtmäßiger Kündigung des Vertrages und des Sepa-Lastschriftmandates von meinem Konto eingezogen wurde.

2. Die Jahresendabrechnung vom 28.08.2016 enthält fälschlicherweise den Verweis des Verbrauches bis 30.06.2016.

Seit dem 01.06.2016 befinden sich neue Mieter im Wohnraum der Bezugsadresse Alte Gärtnerei 10, 04288 Leipzig. Von einer Korrektur dieser Jahresendabrechnung bezüglich des Monats Juni würde ich aus Kulanz absehen, sofern die übrigen Umstände geklärt werden.

3. Am 19.01.2017 bat ich nach mehrfacher telefonischer Aufforderung der Klärung aller Umstände nochmals schriftlich um Anerkennung der Umzugsdaten und habe hierbei nochmals alle Bescheinigungen und Protokolle beigefügt. Laut Kundendienstmitarbeiterin liegen alle Dokumente vollständig vor.

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4. Zur Überweisung des Betrages von 170,87 Euro am 10.03.2017 liegt mir keine schriftliche Abrechnung vor.

5. In dem dargestellten Zeitraum vom 1.7.-24.10. 2016 lag der Stromverbrauch um ein vielfaches höher als im Mietzeitraum meinerseits! Wie kommt das Datum 24.10.2016 zustande?

Ich erkenne den geforderten Zahlbetrag von 191,91 Euro der korrigierten Schlussrechnung vom 04.07.2017 nicht an, da in diesem Zeitraum kein Mietverhältnis mehr bestand und eine rechtskräftige Kündigung zum 31.05.2016 vorliegt. Die Bestätigung finden sie auf allen vorliegenden Unterlagen.

Ich verweise nochmals auf das gekündigte Sepa-Lastschriftmandat vom 15.04.2017!

Bis heute (23.09.2017) ist keine Aufarbeitung der Sachlage erfolgt.

Da ich die Zahlung der korrigierten Schlussrechnung verweigere, drohen Sie mir schon mehrfach die Unterbrechung der Stromzufuhr an.

Wann erfolgt endlich ein persönliches Gespräch und die Klärung des Sachverhaltes?

MfG Frau Jentsch

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Klärung des Sachverhaltes, Zahlung der unrechtmäßig eingezogenen Beträge von 421,29 Euro, Anerkennung der Kündigung und somit Korrektur der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2017 | 21:23
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Jentsch,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das in Ihrer Abschlussrechnung RNG-STR-01708705 ausgewiesene Vertragsende zum 24.10.2016 korrekt ist.

Wir verweisen dabei auf unsere AGB Punkt 2.6., dass ein Umzug spätestens 4 Wochen vorher bei primastrom anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen ist.

primastrom gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch primastrom an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist.

Sie haben uns am 25.05.2016 das ausgefüllte Umzugsformular zugesandt. Mit unseren Schreiben vom 06.06.2016, 14.06.2016, 09.11.2016 und 09.01.2017 haben wir Sie gebeten, uns die für die Umzugsbearbeitung erforderlichen Nachweise zukommen zu lassen. Die benötigten Nachweise lagen uns dann aber erst zum 19.01.2017 vor.

Erst nach Erhalt der benötigten Nachweise konnte die Abmeldung Ihrer Lieferstelle - und aufgund gesetzlicher Fristen maximal rückwirkend nur noch zum 24.10.2016 - veranlasst werden.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.10.2017 | 15:26
von Michelle-Christin Jentsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firmenantwort ist vollkommen unkorrekt. Alle geforderten Unterlagen lagen laut Aussage im Juni 2016 vor.
Der unrechtmäßige Abzug der monatlichen Abschlagszahlung bis Januar 2017 wird nicht thematisiert, ebenso wie die inkorrekte abrechnung eines viel zu hohen Stromverbrauchs, während die Wohnung der Bezugsadresse unbewohnt war.

Der Sachverhalt wurde an die Schlichtungsstelle Energie weiter geleitet.

Trotz des ersten personalisierten Schreibens von primastrom ist der Kundenservice unterirdisch.


28.11.2017 | 06:54
von Michelle-Christin Jentsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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