Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 713 Views | 02.10.2017 | 16:09 Uhr
geschrieben von Jenny Abrell

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Handyticket angebl. ungültig, Androhung Strafe, Kind verzweifelt

Folgender Sachverhalt von der Zugfahrt meiner Tochter am 21.08.2017 von Memmingen nach Jena: Onlineticket L3W221 gebucht mit dem Accountinhaber (Papa des Kindes) Kind 15 Jahre, wurde kurz vor Augsburg RB57523 circa 10:29 Uhr von einer sehr unfreundlichen Schaffnerin rote Haare, Brille, leider kein Name - kontrolliert. Sie meinte das Ticket sei nicht gültig, da der Name des Vaters da steht und nicht ihrer, drohte mit 60 Euro Strafe usw.

SCHLAGWORTE

Mein Kind, völlig verzweifelt und kein Geld in der Tasche rief mich an und schilderte mir die Sache. Ich buchte in der Not nun online ein weiteres Ticket von Augsburg nach Jena 2MQ3AU, damit mein Kind heil zu mir kommen konnte, auf diesem stand mein Name und es gab bei anderen Kontrolleuren keinerlei Probleme. Die inkompetenten und unfreundlichen Mitarbeiter im Augsburger Reisezentrum gaben ihr lediglich die patzige Aussage sie müsse halt ein neues Ticket kaufen. Unmöglich. Mit diesem Text.

Beschwerde sofort eingeleitet, bis heute fast zwei Monate später KEINE REAKTION nur automatische Eingangsmails, aber NIX weiter. Frechheit! in der Zeit bereits 2x eine Antwort erbeten. Keine Reaktion. So viel zum Kundenservice der deutschen Bahn.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung eines der beiden Tickets bzw. Entschädigung und Schulung des Personals.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


11.10.2017 | 12:52
von Jenny Abrell gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben sich entschuldigt und einen Gutschein in Höhe von 23 EUR geschickt




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